Gemeindemitteilung vom 06.08.2014
Bundesfeier 2014 – ein herzliches Dankeschön!; Öffentliche Auflage Baugesuch; Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia; Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bundesfeier 2014 – ein herzliches Dankeschön!
Rund 150 Eggenwiler EinwohnerInnen und Gäste folgten am 1. August der Einladung zur Bundesfeier und erfreuten sich bei schönem Wetter am reichhaltigen Programm. Der Gemeinderat dankt dem Feuerwehrverein Eggenwil und allen Helfern für die ausgezeichnete Bewirtung, der Musikgesellschaft Eggenwil für die musikalische Umrahmung und der Feuerwehr Eggenwil für den Aufbau und die Überwachung des Höhenfeuers. Ein besonderes Dankeschön gebührt Nationalrätin Doris Fiala für ihre eindrücklichen und offenen Worte.
Artikel BBA vom 05.08.2014 zur Bundesfeier Eggenwil 2014 [PDF, 2.00 MB]
Öffentliche Auflage Baugesuch
Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) wird das nachfolgende publikationspflichtige Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 8. August 2014):
| Baugesuch Nr.: | 2014/11 vom 14.07.2014, rev. 31.07.2014 |
| Bauherrschaft: | Hans Guggisberg-Aebersold, Unterdorfstrasse 5, 5445 Eggenwil |
| Projektverfasser: | Rolf Rey, dipl. Architekt HTL/STV, Emausstrasse 19, 5621 Zufikon |
| Bauvorhaben: | Erstellung befestigter Parkplatz mit 4 PW-Parkfeldern
und Errichtung Maschendrahtzaun als Sicherheitsabgrenzung |
| Lage: | Parzelle Nr. 89, nordöstlich Ökonomiegebäude Nr. 16,
angrenzend an Pflanzerfeldstrasse/Kehrplatz |
| Zone: | Dorfzone D |
| Besonderes: | teilweise bereits erstellt |
Das Baugesuch liegt vom 8. August bis 8. September 2014 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).
Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia
Diesen Monat ist der Feuerbrand- und Ambrosiakontrolleur der Gemeinde, Roland Belser, unterwegs. Er kontrolliert die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und gleichzeitig auf das gefährliche Unkraut Ambrosia. Weitere Informationen können dem allen Einwohnern bzw. Hauseigentümern zugestellten Flyer entnommen oder unter der Rubrik Natur/Landschaft abgerufen werden.
Flyer Kontrolle Feuerbrand und Ambrosia 2014 [PDF, 37.0 KB]
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind (öffentliches Fuss- und/oder Fahrwegrecht). Über Gehwegen hat die Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten.
Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94, 079 241 61 40 oder per E-Mail forstbetrieb@jonen.ch erhältlich.