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Gemeindemitteilung vom 11.12.2013

Neue Zinsregelung ab Steuerjahr 2014 für die Einkommens- und Vermögenssteuern; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse; Abfallentsorgung 2014, Christbäume; Informationsschrift 2014/2015; Gemeinderatssitzungen; Öffnungszeiten über die Festtage, Pikettdienst

Neue Zinsregelung ab Steuerjahr 2014 für die Einkommens- und Vermögenssteuern

Ab 1. Januar 2014 werden Einzahlungen neu auch vor dem 30. April verzinst. Bisher erhielten die Steuerpflichtigen einen Skonto, wenn sie ihre provisorischen Rechnungen bis zum 30. April des Steuerjahrs bezahlten. Einzahlungen vor oder nach diesem Datum lohnten sich nicht. Die neue Regelung will Ratenzahlungen fördern. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2014 beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent. Vergütungszinse für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Infoblatt Zinsregelung Steuern ab 2014  [PDF, 42.0 KB]

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 25. November führte die Regionalpolizei Bremgarten zum sechsten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Badenerstrasse 23, Fahrtrichtung Bremgarten, durch. Zwischen 20.50 und 23 Uhr haben von 91 gemessenen Fahrzeugen deren 19 oder 20,9 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 14 Übertretungen und zwischen 59 bis 63 km/h: 5 Übertretungen. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 63 km/h unterwegs. Es mussten keine Lenker an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.

Abfallentsorgung 2014, Christbäume

Diese Woche wurde den Haushaltungen der Abfallkalender 2014 zugestellt. Die bisherigen Tarife und Höchstmasse bleiben unverändert.

Auch im kommenden Jahr werden von März bis Oktober wöchentliche Grüngutabfuhren angeboten. In den Wintermonaten November bis Februar findet die Grüngutabfuhr jeweils alle zwei Wochen statt. Die Grüngutabfuhrdaten 2014 sind auf dem Beiblatt zum Abfallkalender ersichtlich. Die Jahres-Vignetten 2014 (blau) für Grüngutbehälter von 80 bis 800 Liter Inhalt können bei der Gemeindeverwaltung für 60 bis 580 Franken bezogen werden. Bei vorgängiger Bezahlung der Gebühr mit dem Vermerk "Grüngut" auf das Postkonto 50-13141-8 der Finanzverwaltung 5445 Eggenwil wird die Grüngut-Vignette auch per Post zugestellt. Die Vignetten 2013 (silbern) sind noch bis Ende Januar gültig. Behälter, die bei der Abfuhr vom 11. Februar nicht mit der neuen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert.

Der in einigen Gemeinden zur Tradition gewordene Anlass "Öffentliches Christbaumverbrennen" findet in Eggenwil aus Gründen des Umweltschutzes beziehungsweise der Luftreinhaltung nach wie vor nicht statt. Christbäume können den Abfuhren vom 31. Dezember und im Januar gratis mitgegeben werden. Die Bäume sind an den gewünschten Tagen, vor 13 Uhr, naturbelassen, das heisst nicht zerkleinert, nicht zusammengeschnürt und ohne Behälter, am Strassenrand bereitzustellen.

Abfall-Kalender und Entsorgungs-Wegweiser Eggenwil 2014  [PDF, 428 KB]
Grüngutabfuhrdaten 2014  [PDF, 181 KB]

Informationsschrift 2014/2015

Am 1. März 2014 wird allen Haushaltungen die 21. Auflage der Informationsschrift zur Gemeinde Eggenwil (gültig vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015) zugestellt. Die Broschüre soll die Bewohner und Neuzuzüger besser mit der Gemeinde vertraut machen und ihnen als nützliches Nachschlagewerk dienen. Sie enthält Wissenswertes über die Geschichte des Ortes, seine Organisation und Institutionen. Im Weiteren kann darin das breitgefächerte Veranstaltungsangebot während eines Jahres entnommen werden. Die Informationen sind auch auf dieser Gemeindehomepage abrufbar. Vereine, organisierte Gruppen und Behörden werden gebeten, ihre Veranstaltungstermine der Gemeindeverwaltung zu Handen der Koordinationssitzung vom 15. Januar einzureichen. Gewerbetreibende mit Geschäfts- oder Wohnsitz in Eggenwil haben wiederum die Möglichkeit, ihr Inserat für ein ganzes Jahr in dieser Publikation zu platzieren.

Gemeinderatssitzungen

Am 19. Dezember kommt der Gemeinderat zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr und in dieser Amtsperiode zusammen. Eingaben an den Gemeinderat sind bis spätestens 17. Dezember der Gemeindekanzlei einzureichen. Im neuen Jahr nimmt der Rat den ordentlichen Sitzungsbetrieb am Montag, 6. Januar, wieder auf.

Öffnungszeiten über die Festtage, Pikettdienst

Die Gemeindeverwaltung/Postagentur bleibt über Weihnachten und Neujahr geöffnet. Am 24. und 31. Dezember ist der Schalter am Morgen jeweils bis 11.30 Uhr bedient. Während der Feiertage sind bei Todesfällen oder sonstigen dringenden Angelegenheiten Thomas Endres unter 079 445 24 08 oder Gemeindeschreiber-Stv. Ursula Staubli unter 079 750 33 22 erreichbar. Gemeinderat und Verwaltung wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein schönes und geruhsames Weihnachtsfest.

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