Gemeindemitteilung vom 05.09.2013
Leicht tiefere Strompreise im kommenden Jahr; Gratulation an Doris Wernli zum 5-jährigen Arbeitsjubiläum; Bienenstand auf öffentlichem Grund bewilligt; 20. Geburtstag und Jubiläumsfest der Jubla Eggenwil-Widen; Waldumgang und ein Baum fürs Leben; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse
Leicht tiefere Strompreise im kommenden Jahr
Gemäss Stromversorgungsgesetz müssen die Strompreise (Netznutzung, Energie und Abgaben) jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2014 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt.
Demnach sinkt der Strompreis für die Haushalte (Tarif KN) gesamthaft um durchschnittlich 3,7 Prozent. Beim Tarif GN (Gewerbe- und Industriekunden) ergibt sich eine Vergünstigung um 4 Prozent. Im Einzelfall können die Preisanpassungen unterschiedlich ausfallen. Massgebend dafür sind die Bezugsmenge und das Verhältnis zwischen Hoch- und Niedertarifverbrauch. Die Gesamtmarge der Elektra Eggenwil bleibt auf dem bisherigen Stand.
Die AEW Energie AG als Vorlieferantin der Elektra Eggenwil sieht für die Netznutzung eine Erhöhung der Preise vor. Dagegen werden die Energieeinkaufspreise aufgrund Überkapazitäten in Deutschland (Wind und Photovoltaik) gesenkt.
Die Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes hat die Abgabe für die Systemdienstleistungen von bisher 0,31 auf 0,64 Rappen/Kilowattstunde (kWh) erhöht. Die vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung für die Produktion aus erneuerbaren Energieträgern (KEV) steigt von 0,45 auf 0,6 Rappen/kWh inklusive des jeweils unveränderten Zuschlags von 0,1 Rappen/kWh zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen. Die Konzessionsgebühr zugunsten der Einwohnergemeinde (0,9 Rappen/kWh) bleibt auf dem bisherigen Stand.
Die ab 1. Januar 2014 gültigen Tarife, insgesamt drei Preisblätter für drei Kundengruppen, sowie weitere Informationen können hier abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie sowie sämtliche Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Schutz der Gewässer und Fische, Systemdienstleistungen und Konzessionsgebühren separat ausgewiesen. Weiter können auf der Strompreis-Webseite www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise der schweizerischen Stromversorgungsunternehmen angezeigt und miteinander verglichen werden. Für Fragen steht gerne auch die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Gratulation an Doris Wernli zum 5-jährigen Arbeitsjubiläum
Nach der Schliessung der Poststelle an der Kochsmattstrasse wurde per 1. September 2008 die Postagentur in die Gemeindeverwaltung integriert. Auf den selben Zeitpunkt wurde aufgrund der Kündigung der Schulsekretärin, die bis dahin ihre Aufgaben zu Hause erledigt hatte, auch das Schulsekretariat in die Verwaltung übernommen. Seither zeichnet die frühere Poststellenleiterin Doris Wernli mit einem Arbeitspensum von 50 Prozent als Leiterin Postagentur und Schulsekretärin verantwortlich. Gemeinderat und Verwaltung danken Doris Wernli für ihre engagierte, pflichtbewusste und kompetente Mitarbeit zum Wohl der Gemeinde Eggenwil herzlich und wünschen ihr weiterhin viel Freude und Genugtuung bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben.
Bienenstand auf öffentlichem Grund bewilligt
In Absprache mit dem Revierförster hat der Gemeinderat Ingrid Vitali, Rotrainstrasse 21, Eggenwil, unter Auflagen und Bedingungen die Bewilligung für die Errichtung eines neuen Bienenstandes mit freistehenden Magazinbeuten für die Haltung von maximal 12 Bienenvölkern auf der benachbarten gemeindeeigenen Parzelle Nr. 206 erteilt. Die zwischen dem Rotrainweg und dem Waldrand Pflanzerholz liegende geschützte Hecke aus Blüten und Beeren tragenden Sträuchern bietet einen idealen Lebensraum für die bedrohte Honigbiene. Die beiden versetzten, je zirka zwei Meter langen und einen halben Meter breiten Bienenkästen werden im Bereich der Waldstrasse so in die Hecke eingeordnet, dass nebst der fachgerechten Bienenhaltung auch die nachbarschaftliche Rücksichtnahme gewährleistet ist.
Die Bienen sichern die Bestäubung von rund 80 Prozent der Kultur- und Wildpflanzen. Damit kommt der Bienenhaltung eine ökologische Schlüsselfunktion für die Biodiversität und die Landwirtschaft zu. Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Wert der Bienenzucht. Dagegen haben in den letzten Jahren die Zahl der Imker sowie der Bestand an Bienenvölkern stark abgenommen. Durch Krankheiten und Schädlinge nimmt die Bedrohung laufend zu. Die Honigbiene ist heute von der imkerlichen Pflege abhängig. In Anerkennung der wichtigen und vielfältigen Funktionen der Bienenzucht und im Sinne eines Beitrages zur Förderung der Bienenhaltung hat der Gemeinderat entschieden, den erwähnten Standort unentgeltlich und zeitlich unbefristet zur Verfügung zu stellen. Dies unter der Voraussetzung, dass wie erwartet die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt wird und die Bienenhaltung fachgerecht erfolgt. Zudem wurde die Bewilligung mit der Auflage verbunden, dass die Eigentümerin die Bauten auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Entschädigung zu entfernen hat, sofern dies öffentliche Interessen erfordern.
20. Geburtstag und Jubiläumsfest der Jubla Eggenwil-Widen
Am Samstag, 14. September, feiert die Jubla Eggenwil-Widen ihr 20-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläumsfest auf dem Schulareal Eggenwil ist die ganze Bevölkerung, ob jung oder alt, herzlich eingeladen. Der Anlass beginnt um 14 Uhr. Nach dem Abendessen um 18 Uhr folgt ein spannender Rückblick auf das diesjährige Sommerlager und die vergangenen 20 Vereinsjahre. Anschliessend ist bis zum krönenden Abschluss um Mitternacht nochmals für viel Unterhaltung gesorgt.
Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Verlängerung der Öffnungszeit bis 2 Uhr erteilt und diese mit den üblichen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkoholabgabe an Jugendliche verbunden.
Der Verein bietet gegenwärtig 110 Kindern und Jugendlichen ein vielseitiges Freizeitangebot, sei es bei Gruppenstunden, an Scharanlässen oder in den Sommerlagern. Darüber hinaus engagiert sich die Jubla aktiv im kulturellen Leben der Gemeinde. Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung hat der Gemeinderat der Jubla Eggenwil-Widen einen zusätzlichen Jubiläums-Gemeindebeitrag von Fr. 500.-- zugesprochen. Der Rat gratuliert der Jubla herzlich zu ihrem 20-jährigen Bestehen, wünscht ihr für die Zukunft nur das Allerbeste und freut sich zusammen mit den Gästen auf ein schönes Jubiläumsfest.
Einladungsflyer Jubiläumsfest 20 Jahre Jubla Eggenwil-Widen vom 14.09.2013
Waldumgang und ein Baum fürs Leben
Am Samstag, 21. September, lädt die Ortsbürgergemeinde Eggenwil die Bevölkerung zum traditionellen Waldumgang ein. Der Anlass beginnt um 13.30 Uhr. Im Anschluss an den Apéro bei der Waldhütte, musikalisch umrahmt durch die Musikgesellschaft Eggenwil, informiert Revierförster Urs Huber während des Rundgangs über die Rohstoffquelle Holz, den Wald im Wandel und über den Vollernter-Einsatz.
Weiter bekommen auch an diesem Waldumgang unsere jüngsten Einwohnerinnen und Einwohner der Jahrgänge 2011 bis 2013 einen «Geburtsbaum» als Andenken geschenkt. Unter fachkundiger Leitung von Urs Huber können die Eltern zusammen mit ihren Sprösslingen «ihren» Baum in der Nähe der Waldhütte einpflanzen. Dazu erhalten die Kinder zur Erinnerung eine Urkunde.
Anschliessend sind alle eingeladen zum gemütlichen Beisammensein bei Gratis-Wurst und -Getränk. Ortsbürger und Gemeinderat freuen sich auf eine zahlreiche Teilnahme. Das Detailprogramm wurde den Haushaltungen kürzlich zugestellt. Die Eltern der neugeborenen Kinder haben eine persönliche Einladung mit Anmeldetalon erhalten.
Einladungsflyer Waldumgang vom 21.09.2013
Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse
Am 21. August führte die Regionalpolizei Bremgarten zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, Fahrtrichtung talwärts, durch. Zwischen 16 und 18 Uhr haben von 77 gemessenen Fahrzeugen deren 39 oder 51 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 34 bis 38 km/h: 22 Übertretungen, zwischen 39 bis 43 km/h: 13 Übertretungen, zwischen 44 bis 48 km/h: drei Übertretungen und mehr als 49 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 51 km/h unterwegs und musste an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.