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Gemeindemitteilung vom 02.05.2013

Weitere Planungsschritte Schulbauprojekt; Öffentliche Auflage Baugesuche; Einwandfreies Trinkwasser; Führung des Betreibungsamtes nahezu kostenneutral; Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2012; Koch oder Köchin für den Mittagstisch gesucht; Aktion «Für saubere Felder»; Rehwild-Abschussplanung 2013/2014; Stromlieferung im Kalenderjahr 2012; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Weitere Planungsschritte Schulbauprojekt

An der Referendumsabstimmung vom 3. März bestätigte das Eggenwiler Stimmvolk den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 30. November und lehnte den Verpflichtungskredit von 3,83 Millionen Franken für die Erweiterung und Sanierung der Schul- und Mehrzweckanlage ab. Aufgrund der inzwischen vorgenommenen Lagebeurteilung hat der Gemeinderat in Absprache mit der Schulpflege und der Finanzkommission entschieden, der diesjährigen Winter-Gemeindeversammlung einen neuen Planungskredit zu unterbreiten. Da auch die vom Gemeinderat an der Gemeindeversammlung vorgestellten Reduktionsvarianten keine Optionen darstellten, kommen nur weitgehend neue Lösungsansätze, basierend auf wesentlich geänderten Zielsetzungen, in Frage. Im Weiteren wird dem Souverän im Hinblick auf die zusätzliche sechste Primarschulklasse ab August 2014 ein Verpflichtungskredit für die notwendige Übergangslösung beantragt. Gemeinderat, Schulpflege und Finanzkommission sind nach wie vor der Auffassung, dass eine Auslagerung der fünften und sechsten Primarschulklasse keine sinnvolle Lösung darstellt. Da diese Alternative jedoch mehrfach in den bisherigen politischen Diskurs eingebracht wurde und die Klärung dieser Frage wesentlichen Einfluss auf die weitere Planung hat, soll die Auslagerung von Klassen nach Bremgarten oder Zufikon (Oberstufen-Standort) ebenfalls zur Abstimmung gebracht werden.

Öffentliche Auflage Baugesuche

Gestützt auf § 60 des Baugesetzes (BauG) und § 54 der Bauverordnung (BauV) werden die nachfolgenden publikationspflichtigen Bauvorhaben veröffentlicht (amtliche Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 3. Mai 2013):

Baugesuch Nr.: 2013/03
Bauherrschaft: Pascal und Martina Vogel-Meier, Pflanzerfeldstrasse 38, 5445 Eggenwil
Projektverfasser: Rolf Rey, dipl. Architekt HTL/STV, Emausstrasse 19, 5621 Zufikon
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Carport
Lage: Parzelle Nr. 128, Badenerstrasse 13
Zone: Einfamilienhauszone E2
Zusatzbewilligung: Kantonale Abteilung für Baubewilligungen
(verkehrstechnische Erschliessung ab Kantonsstrasse)
Baugesuch Nr.: 2013/04
Bauherrschaft: Emilio und Max Ferrari, Maschwanderstrasse 12, 8932 Mettmenstetten
Projektverfasser: Bauwerkstatt 21 GmbH, Dorfstrasse 21, 8902 Urdorf
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus und Doppeleinfamilienhaus mit Carports
Lage: Parzelle Nr. 451, Pflanzerfeldstrasse 2, 4, 6
Zone: Einfamilienhauszone E2
   

Die Baugesuche liegen vom 3. Mai bis 3. Juni 2013 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV).

Einwandfreies Trinkwasser

Im Rahmen der diesjährigen Eigenkontrollen des Trinkwassers auf mikrobiologische Verunreinigung wurden am 2. April beim Grundwasserpumpwerk Erlismatt, beim Reservoir Bürgisserberg und bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hohfoor) Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Die Proben wiesen somit eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf.

Führung des Betreibungsamtes nahezu kostenneutral

Per Ende 2010 trat die Betreibungsbeamtin, welche das Amt fast 20 Jahre im eigenen Büro zu Hause im Sportelnsystem geführt hatte, in den Ruhestand. Seit Anfang 2011 dürfen nur noch Betreibungsbeamte angestellt werden, die den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. Aus diesen Gründen hatte sich der Gemeinderat nach eingehender Prüfung verschiedener Lösungsvarianten und Angebote für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Zufikon entschieden. So wird das Betreibungsamt Eggenwil seit Anfang 2011 im Rahmen eines Gemeindevertrages zentral im Gemeindehaus Zufikon durch die dortige Betreibungsbeamtin geführt. Diese ist von der Gemeinde Zufikon angestellt und erhält – im Unterschied zum Sportelnsystem – unabhängig der Anzahl Amtshandlungen eine feste, angemessene Entlöhnung. Die Gebühren aus den Betreibungshandlungen fliessen – wie dies auch bei allen anderen Einnahmen der Kommunen der Fall ist – in die Gemeindekasse. Im Sinne einer Vollkostenrechnung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge belastet respektive gutgeschrieben. Nettoertrag oder Nettoaufwand werden im Verhältnis der in den Gemeinden im Rechnungsjahr neu angehobenen Betreibungen verursachergerecht auf die Vertragsgemeinden aufgeteilt. Im vergangenen Jahr waren für Eggenwil 199 Betreibungsbegehren zu bearbeiten. Die Nettokosten beliefen sich auf 512 Franken. Damit konnte die Führung des Betreibungsamtes für die Steuerzahler der beiden Gemeinden Zufikon und Eggenwil nahezu kostenneutral erfolgen.

Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2012

Gemäss Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen tragen Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60, der Gemeindeanteil 40 Prozent. Die Belastung der Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl. Laut Mitteilung des Departements Bildung, Kultur und Sport hat die Gemeinde Eggenwil für das Jahr 2012 einen Gemeindebeitrag von 199 000 Franken zu leisten, was einem Pro-Kopf-Beitrag von 222 Franken (Vorjahr 224 Franken) entspricht.

Koch oder Köchin für den Mittagstisch gesucht

Melanie Ferreira de Almeida wird ihr Pensum als Mittagstisch-Köchin reduzieren, um sich neuen Herausforderungen zu stellen. Daher sucht die Schule per 13. August einen neuen Koch oder eine neue Köchin. Erfahrungen im Kochen für eine grosse Anzahl Personen und im Umgang mit Kindergruppen sind von Vorteil. Teamfähige und flexible Personen melden sich bei Interesse bei Melanie Ferreira de Almeida, melanie@ernaehrung-kochen.ch, oder bei Doris Wernli, Schulsekretariat, 056 641 90 92.

Aktion «Für saubere Felder»

Immer häufiger werfen Menschen leere Getränke-, Essens- oder Zigarettenverpackungen dort weg, wo sie gerade anfallen. Sei es auf dem Spaziergang durch die Natur oder beim Autofahren. Das Einsammeln braucht Zeit und ist damit für die Landwirtschaft ein Kostenfaktor. Harte Abfälle und andere Fremdkörper in Wiesen und Feldern, die als Tierfutter genutzt werden, gefährden zudem die Tiergesundheit und machen die Landmaschinen kaputt. Littering stört schliesslich das Bild der schönen und sauberen Landschaft. Der Schweizerische Bauernverband und die IG saubere Umwelt (IGSU) haben deshalb die Aktion «Dankeschön für saubere Felder» gestartet. Dazu gehören unter anderem zwei Strassenrandtafeln, um Autofahrer anzusprechen und eine an Spaziergänger und Hundehalter gerichtete Wegrandtafel.

Rehwild-Abschussplanung 2013/2014

Aufgrund der gemeinsam vorgenommen Gesamtbeurteilung der waldbaulichen und jagdlichen Situation haben die Jagdgesellschaft, der Revierförster und der Gemeinderat die Anzahl der im Jagdrevier Eggenwil minimal zu erlegenden Rehe für die Jagdjahre 2013 und 2014 auf sieben pro Kalenderjahr festgelegt.

Stromlieferung im Kalenderjahr 2012

Im vergangenen Jahr hat die AEW Energie AG der Elektra Eggenwil 4386 Megawattstunden Strom geliefert. Davon entfallen als Energieträger 70,5 Prozent auf Kernenergie Inland, 10,7 Prozent auf Kernenergie Ausland und 18,7 Prozent auf Wasserkraft Inland.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Am 4. April führte die Regionalpolizei Bremgarten eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, Fahrtrichtung talwärts, durch. Zwischen 14.55 und 16.55 Uhr haben von 64 gemessenen Fahrzeugen deren 21 oder 33 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 34 bis 38 km/h: 12 Übertretungen, zwischen 39 bis 43 km/h: 6 Übertretungen und zwischen 44 bis 48 km/h: 2 Übertretungen. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 49 km/h unterwegs und musste an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.

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