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Gemeindemitteilung vom 31.05.2013

Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 21.6.2013; Gleichbleibende Entschädigungen für den Gemeinderat; Spezialsammlung mit Festwirtschaft auf dem Dorfplatz; Gültigkeit von Reisedokumenten; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 21.6.2013

Der Gemeinderat hat die Vorlagen für die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 21. Juni verabschiedet. Es werden dem Souverän folgende Geschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet:

1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 30. November 2012
2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates pro 2012
3. Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsperiode 2014/2017
4. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2012
5. Verschiedenes und Umfrage

Die Ortsbürgergemeindeversammlung behandelt folgende Traktanden:

1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 5. Dezember 2012
2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates bzw. der Forstkommission pro 2012 (mündlich)
3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2012
4. Verschiedenes und Umfrage

Die Broschüre (Einladung mit den Berichten und Anträgen zu den einzelnen Sachgeschäften) wird bis 6. Juni zugestellt. Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen vom 7. bis 21. Juni bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Im Anschluss an die Versammlung sind die Bürgerinnen und Bürger zum traditionellen Apéro im Foyer der Mehrzweckhalle eingeladen.

Gleichbleibende Entschädigungen für den Gemeinderat

Im kommenden Herbst finden wiederum die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden und der verschiedenen Kommissionen für die Amtsperiode2014/2017 statt. Der erste Wahlgang ist auf den 22. September angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang erfolgt am 24. November 2013.

Gemäss Gemeindegesetz obliegt die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeindeversammlung. Da für die Besoldung der Gemeinderäte bewusst kein Besoldungsreglement besteht, sind die Ansätze jeweils vor Beginn einer Amtsperiode für die nächsten vier Jahre neu festzusetzen.

Bislang wurden den Mitgliedern des Gemeinderates jährlich folgende Pauschalentschädigungen (inkl. Spesen) ausgerichtet: Gemeindeammann 17 000 Franken, Vizeammann 12 000 Franken und Gemeinderäte je 10 000 Franken. Der Ressortvorstand Bauwesen sowie der Abgeordnete in einem Regionalplanungsverband erhielten zusätzlich eine Entschädigung von jährlich 1200 Franken (Bauwesen) bzw. 600 Franken pro Einsitz im Verband. Spesen und Aufwendungen, welche auf Projekte oder Verursacher überwälzt werden konnten, sowie Entschädigungen für Wahlbürodienste wurden separat abgerechnet.

Diese Ansätze wurden seit Beginn der laufenden Amtsperiode im Jahr 2010 weder der Teuerung noch real angepasst. Während der vergangenen vier Jahre beziehungsweise seit der Festlegung der aktuell gültigen Entschädigungen ist keine Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise eingetreten. Allerdings ist die Einwohnerzahl der Gemeinde in der gleichen Zeit um etwa 90 Personen oder 11 Prozent angestiegen.

Die gewachsene Bevölkerungszahl, neu hinzugekommene oder arbeitsintensivere Tätigkeitsfelder und die zugenommene Komplexität der Aufgaben haben dazu geführt, dass die Anforderungen an die Mitglieder des Gemeinderates in zeitlicher und fachlicher Hinsicht gestiegen sind. In Anbetracht der stagnierenden Teuerung und des augfgrund des Finanzplanes eher mittelmässigen Finanzhaushaltes der Gemeinde beantragt der Gemeinderat der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni, die Entschädigungsansätze unverändert für die Amtsperiode 2014/2017 zu übernehmen.

Spezialsammlung mit Festwirtschaft auf dem Dorfplatz am 7. Juni

Die kontrollierte Entsorgung und Verwertung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten sowie Sonderabfällen aus Haushaltungen ist heute so effizient und umweltverträglich organisiert wie nie zuvor. Dennoch zeigen Anfragen aus der Bevölkerung nach den Sammelstellen, den Gerätetypen oder nach der Art von Sonderabfällen, dass noch Verbesserungspotenzial besteht. Grundsätzlich können ausgediente Elektro-/Elektronikgeräte und Leuchtmittel sowie Kleinmengen an Sonderabfällen kostenlos bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Hersteller und Handel sind gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet. Die jeweiligen Sammelstellen, Typen/Arten der Abfälle/Wertstoffe sowie weitere Informationen sind auf der letzten Seite des Abfall-Kalenders ersichtlich.

Um die Entsorgung noch einfacher und bequemer zu machen, bietet die Gemeinde am Freitag, 7. Juni, zwischen 17 und 20 Uhr auf dem Dorfplatz erneut eine Spezialsammlung an, bei der zusätzlich zu den bei der Altstoffsammelstelle Dorfplatz ständig entsorgbaren Wertstoffen (Glas, Alu und Stahlblech, Altöl, Kaffeekapseln aus Alu, Batterien und Akkus, Korkzapfen, Textilien und Schuhe) auch Papier und Karton, Elektro- und Elektronikgeräte, Leuchtmittel und Autobatterien sowie kleinere Mengen an Sonderabfällen aus Haushaltungen (Medikamente, Chemikalien etc.; vgl. Flyer) kostenlos abgegeben werden können.

Während der Sondersammlung sorgt wiederum der Sportverein Eggenwil mit einer Festwirtschaft auf dem Dorfplatz mit Grilladen, Kuchen und Getränken für das leibliche Wohl.

Flyer Spezialsammelabend Dorfplatz Eggenwil vom 07.06.2013  [PDF, 37.0 KB]

Gültigkeit von Reisedokumenten

Die Sommerferien stehen schon bald vor der Tür. Die Einwohner werden gebeten, die Gültigkeit ihrer Reisedokumente rechtzeitig zu überprüfen. Ein Pass oder ein Kombi (Pass und ID) müssen direkt beim Pass- und Patentamt in Aarau bestellt werden. Identitätskarten können weiterhin bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Für die Ausstellung neuer Reisedokumente wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Da an das Foto hohe Anforderungen gestellt werden, empfiehlt es sich, dieses bei einem Fotohändler herstellen zu lassen. Bei Fragen gibt die Abteilung Einwohnerdienste, 056 641 90 97, oder das Pass- und Patentamt in Aarau gerne Auskunft.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 14. Mai führte die Regionalpolizei Bremgarten zum dritten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Badenerstrasse 25, Fahrtrichtung Bremgarten, durch. Zwischen 13 und 15.15 Uhr haben von 309 gemessenen Fahrzeugen deren 69 oder 22 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 42 Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: 15 Übertretungen, zwischen 64 bis 68 km/h: 10 Übertretungen und zwischen 69 und 77: zwei Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 67 km/h unterwegs. Dieser und ein weiterer Lenker mussten an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt werden.

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