Gemeindemitteilung vom 16.05.2013
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2014/2017 vom 22.9.2013 – Anmeldeverfahren – Demissionen; Erteilte Baubewilligungen; Krankenkassenprämienverbilligung 2014 – Ablauf der Anmeldefrist am 31.5.2013
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2014/2017 vom 22.9.2013; Anmeldeverfahren; Demissionen per 31.12.2013
Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2014/2017 finden am 22. September 2013 (1. Wahlgang) und 24. November 2013 (allfälliger 2. Wahlgang) statt. Zu wählen sind
- 5 Mitglieder des Gemeinderates mit gleichzeitiger Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann
- 5 Mitglieder der Schulpflege
- 3 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission sowie
- 2 Stimmenzähler und 2 Ersatzstimmenzähler.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens am Freitag, 9. August 2013, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.
Formular Wahlvorschlag Gemeinderat; 1. Wahlgang vom 22.09.2013
Formular Wahlvorschlag Schulpflege; 1. Wahlgang vom 22.09.2013
Formular Wahlvorschlag Finanzkommission; 1. Wahlgang vom 22.09.2013
Formular Wahlvorschlag Steuerkommission; 1. Wahlgang vom 22.09.2013
Formular Wahlvorschlag Steuerkommission-Ersatz; 1. Wahlgang vom 22.09.2013
Formular Wahlvorschlag Stimmenzähler; 1. Wahlgang vom 22.09.2013
Formular Wahlvorschlag Stimmenzähler-Ersatz; 1. Wahlgang vom 22.09.2013
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird.
Werden bei den Gemeindekommissionswahlen weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Auf Ende dieses Jahres demissionieren Gerda Fischer als Mitglied des Gemeinderates sowie Doris Meier als Stimmenzählerin. Der Gemeinderat verdankt ihnen bereits an dieser Stelle ihre engagierte und kompetente Arbeit zu Gunsten des Gemeinwohls. Alle übrigen bisherigen Mitglieder von Behörden und Kommissionen stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Erteilte Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen wurden Baubewilligungen erteilt an
Friedrich Bürki, Eggenwil, für die Sitzplatzüberdachung auf der Terrasse und den Anbau eines Gewächshauses auf Parzelle Nr. 80.5, Gebäude Nr. 343, Im Rebhügel 44C;
Bühlmann Bauberatung GmbH, Luzern, für die Errichtung von zwei Baureklamen auf der Parzelle Nr. 179 im Bereich der Kantonsstrasse K 271 (Reklame MFH-Überbauung "Ortsmitte", Buechstrasse);
Rudolf und Sonja Studer-Furter, Eggenwil, für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes (Bauplatzinstallationen und Kran auf Vorplatz Gemeindehaus) im Zusammenhang mit dem Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 229, Kustergasse 7A;
Thomas Hausherr, Baden-Rütihof, für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes (Kran auf Trottoir Buechstrasse) im Zusammenhang mit dem Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 839, Buechstrasse 13.
Krankenkassenprämienverbilligung 2014; Ablauf der Anmeldefrist am 31.5.2013
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben auch im Jahr 2014 Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung. Das Kantonale Steueramt hat alle Personen ermittelt, die aufgrund der bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen wurde das Anmeldeformular zugestellt. Das Anmeldeformular sowie das entsprechende Merkblatt können auch bei der Gemeindeverwaltung (Zweigstelle SVA) bezogen werden. Die ausgefüllten Formulare sind mit den Krankenkassenpolicen (gültig ab 1. Januar) und der letzten definitiven Steuerveranlagung bis spätestens 31. Mai bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.