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Gemeindemitteilung vom 20.04.2012

Eggenwil erfüllt Aufnahmepflicht für Asylsuchende; «Dorf-Gaudi» am 8./9. Juni; Sparen beim Steuerzahlen bis 30. April; Krankenkassenprämienverbilligung 2013; Betretungsverbot von Wiesen und Äckern; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Eggenwil erfüllt Aufnahmepflicht für Asylsuchende

Die Situation bei der Unterbringung von Asylsuchenden ist im Kanton Aargau nach wie vor äusserst angespannt. Die Unterkünfte sind zum Teil überbelegt, der Zustrom von Asylsuchenden, die dem Kanton vom Bund zugewiesen werden, ist unverändert hoch. Kanton und Gemeinden befassen sich deshalb intensiv mit der Suche nach zeit- und sachgerechten Lösungen. Konkret geht es um die Schaffung von 300 zusätzlichen Plätzen im Aargau, die notwendig sind, um die Unterbringung von Asylsuchenden bei anhaltend hohen Zuweisungszahlen gewährleisten zu können. Ziel ist, diese Kapazitäten in den kommenden Wochen und Monaten dezentral und gemeinsam mit den Gemeinden zu schaffen.

Die Gemeinde Eggenwil beherbergt und betreut seit 1990 nahezu ununterbrochen Asylsuchende in der Unterkunft neben dem Gemeindehaus. Hinzu kommen Personen, die privat untergebracht sind. Aus Gründen der Solidarität ist der Gemeinderat auch künftig bereit, den Kanton bei seinen Aufgaben im Asylwesen zu unterstützen respektive die Aufnahmepflicht zu erfüllen. Mit gegenwärtig fünf im Dorf wohnhaften Asylsuchenden erfüllt die Gemeinde jedoch ihr Aufnahmekontingent (Aufnahmequote von zwei Personen), weshalb dem Kanton auch keine Ersatzabgabe geleistet werden muss. Weitere Plätze stehen zur Zeit nicht zur Verfügung.

«Dorf-Gaudi» am 8./9. Juni

Vom Freitag, 8. Juni, bis Samstag, 9. Juni, findet in Eggenwil das erstmalige Dorf-Gaudi statt. Die Vorbereitungen gehen bereits dem Endspurt entgegen und das Organisationskomitee von Sportverein und Feuerwehrverein laden zum Fest ein. Das Festzelt mit Bühne wird sich beim Schulhaus befinden. Das Fest beginnt am Freitagabend um 20 Uhr mit der Eröffnung der Gaudi-Bar und DJ für alle Jungen und Junggebliebenen. Der Samstagmorgen steht ganz im Zeichen der Kinder. Um 10 Uhr ist Einschreiben für de schnellscht Eggewiler auf dem Sportplatz bei der Schulanlage. Alle Kinder sind eingeladen, um die Ehre des schnellsten Eggenwilers zu sprinten. Am Samstagabend um 17 Uhr folgt dann die Eröffnung der Festwirtschaft und Gaudi-Bar mit feinen Drinks, Holzofenbraten und leckeren Desserts. Ab 19 Uhr spielt die Live-Stimmungs- und Partyband Pop-Alpin auf. Der Einladungsflyer mit allen Details wird den Haushaltungen im Mai zugestellt.

Einladungsflyer Dorf-Gaudi Eggenwil vom 8. bis 9._Juni 2012  [PDF, 2.00 MB]

Sparen beim Steuerzahlen bis 30. April

Bis 30. April ist auf allen Steuerzahlungen für das Jahr 2012 (auch Teilzahlungen) ein halbes Prozent Skonto abziehbar. Diese Vorauszahlung um sechs Monate entspricht einem Jahreszins von einem Prozent. Zudem ist der Skonto steuerfrei; dies im Gegensatz zu den Bank-/Postzinsen, die steuerpflichtig sind. Um vom Skonto profitieren zu können, muss die Zahlung spätestens am 30. April bei der Abteilung Finanzen eintreffen. Der Zahlungsauftrag an die Bank oder Postfinance ist der bequemste und sicherste Weg. Eine bargeldlose Überweisung erspart dem Steuerzahler Umtriebe und der Gemeinde unnötige Spesen.

Krankenkassenprämienverbilligung 2013

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben auch im Jahr 2013 Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung. Das Kantonale Steueramt hat alle Personen ermittelt, die aufgrund der heute bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen wurde das Anmeldeformular automatisch zugestellt. Das Anmeldeformular sowie das entsprechende Merkblatt können auch bei der Gemeindeverwaltung (Zweigstelle SVA) bezogen werden. Die ausgefüllten Formulare sind mit den Krankenkassenpolicen (gültig ab 1. Januar) und der letzten definitiven Steuerveranlagung bis spätestens 31. Mai bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Betretungsverbot von Wiesen und Äckern

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 12. April führte die Regionalpolizei Bremgarten zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Badenerstrasse 24, Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 16.15 und 17.45 Uhr haben von 255 gemessenen Fahrzeugen deren 77 oder 30 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 47 Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: 19 Übertretungen, zwischen 64 bis 68 km/h: neun Übertretungen, zwischen 69 und 73 km/h: eine Übertretung und über 73 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 76 km/h unterwegs. Dieser und ein weiterer Automobilist wurden an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

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