Navigieren in Eggenwil

Gemeindemitteilung vom 21.03.2019

Erfreulicher Rechnungsabschluss 2018; Zustandskontrolle Liegenschaftsentwässerung im Rahmen der Strassenbauprojekte; Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit; Kostenloser Kompost für die Eggenwiler Bevölkerung am 6. April; Jahreskonzert der Musikgesellschaft am 6. April; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Erfreulicher Rechnungsabschluss 2018

Einwohnergemeinde

Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde schliesst um 400 000 Franken besser ab als budgetiert. Der Ertragsüberschuss – nach Verbuchung der Entnahme von 94 000 Franken aus den Aufwertungsreserven – beläuft sich auf 429 000 Franken. Budgetiert war ein Überschuss von 29 000 Franken. Die nicht budgetierte positive Auswirkung der Neubewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens (buchhalterische Aufwertung) beläuft sich auf 106 000 Franken.

Nettoinvestitionen sind im vergangenen Jahr in der Höhe von 1,5 Millionen Franken getätigt worden. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf 525 000 Franken. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt folglich 975 000 Franken. Im Budget war ein Fehlbetrag von 727 000 Franken vorgesehen, da mit dem Subventionseingang an das Hochwasserschutzprojekt gerechnet wurde. Dieser hat sich verzögert und wird erst im aktuellen Jahr ausbezahlt. Per Jahresende beträgt die Nettoschuld der Einwohnergemeinde 3,1 Millionen Franken. Davon wurden 350 000 Franken von einer anderen aargauischen Gemeinde kurzfristig aufgenommen. Eine weitere Fremdverschuldung besteht indes nicht; das benötigte Kapital wird von den Spezialfinanzierungen intern verrechnet.

Mit 2,906 Millionen Franken liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2018 um 138 000 Franken oder 5 Prozent über dem Budget. Die Sondersteuern (Nachsteuern/Bussen, Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts-/Schenkungssteuern und Hundesteuern) belaufen sich auf 80 000 Franken (Budget: 56 000 Franken). Somit konnte gegenüber dem Budget gesamthaft ein Steuer-Mehrertrag von 162 000 Franken verbucht werden, was sich entsprechend positiv auf das Rechnungsergebnis auswirkte.

Der Nettoausstand der Gemeindesteuern (provisorisch und definitiv veranlagt) betrug per Jahresende 183 000 Franken oder 6,5 Prozent (Vorjahr 7,5 %). Der Bruttoausstand (Nettoausstand zuzüglich Habensaldo) belief sich auf 290 000 Franken oder 10,3 Prozent (10,2 %), wovon 34,1 Prozent (37,4 %) nicht in Verzug waren. Für verspätete Steuerzahlungen wurden 3500 Franken Verzugszinsen erhoben. Auf der anderen Seite entrichtete die Gemeinde Vergütungszinsen im Betrag von 800 Franken. Der Bruttoausstandswert verglichen mit dem Sollbetrag des Rechnungsjahres 2018 betrug per Jahresende 9,2 Prozent (Vorjahr 10,3 %). Der Bezirk Bremgarten wies einen Steuerausstand von 14,5 Prozent (14,8 %) und der Kanton Aargau einen solchen von 14,7 Prozent (14,7 %) auf. Der Verlust (Erlasse und Verluste) bezogen auf den bereinigten Sollbetrag 2018 belief sich in Eggenwil auf 0 Prozent (-0,03 %), im Bezirk Bremgarten auf 0,54 Prozent (0,46 %) und über den gesamten Kanton berechnet auf 0,40 Prozent (0,43 %). Eingänge aus der Bewirtschaftung der alten Verlustscheine führten in Eggenwil zum praktisch selben Ertrag wie die Höhe der abgeschriebenen Forderungen. Auch im Rechnungsjahr 2018 hat der Gemeinderat als Bezugsbehörde weder Steuererlasse noch Rückkäufe von Verlustscheinen unter ihrem Wert (Teilverzicht) bewilligt.

Infolge der konsequent weitergeführten restriktiven Ausgabenpolitik des Gemeinderats ist insbesondere in den Aufgabenbereichen «Allgemeine Verwaltung», «Bildung» und «Soziale Sicherheit» der Nettoaufwand markant unter dem Budgetwert ausgefallen. Dies hat entsprechend positiven Einfluss auf das Jahresergebnis 2018.

Spezialfinanzierungen (Eigenwirtschaftsbetriebe)

Das Wasserwerk schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 36 000 Franken (Budget: 13 000 Franken). Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 124 000 Franken anstelle des budgetierten Finanzierungsüberschusses von 49 000 Franken. Das schlechtere Ergebnis der Erfolgsrechnung führt daher, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts nicht geplante Massnahmen an der Wasserversorgung nötig wurden. Bei den Investitionen sind einerseits die Anschlussgebühren noch nicht in der vorgesehenen Höhe angefallen, andererseits mussten aufgrund von früheren Ausbauten der Trottengasse und der Unterdorfstrasse Umbuchungen zu Lasten des Wasserwerks (zu Gunsten der Einwohnergemeinde) vorgenommen werden. Das Nettovermögen des Wasserwerks beträgt per Jahresende 1,4 Millionen Franken.

Die Abwasserbeseitigung weist einen Aufwandüberschuss von 4000 Franken (Budget: 44 000 Franken) aus. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf 9000 Franken anstelle des budgetierten Finanzierungsüberschusses von 136 000 Franken. Analog des Wasserwerks sind die Anschlussgebühren noch nicht in der geplanten Höhe angefallen und ebenfalls war wegen der Ausbaute der Unterdorfstrasse eine Umbuchung zu Lasten der Abwasserbeseitigung (zu Gunsten der Einwohnergemeinde) nötig. Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung beträgt per Ende 2018 1,1 Millionen Franken.

Die Abfallwirtschaft schliesst im Plus. Die Erfolgsrechnung weist einen Gewinn von 13 000 Franken aus. Im Budget wurde mit einem Verlust von 2000 Franken gerechnet. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beläuft sich per Jahresende auf 137 000 Franken.

Das Elektrizitätswerk (Netz und Energie) schliesst praktisch budgetgenau mit einem Aufwandüberschuss von 25 000 Franken (Budget: 27 000 Franken). Im Weiteren weist die Elektrizitätsrechnung einen Finanzierungsfehlbetrag von 18 000 Franken aus. Im Budget wurde mit einem Überschuss von 19 000 Franken gerechnet. Das Nettovermögen der Elektra beläuft sich per Jahresende auf 1,1 Millionen Franken.

Ortsbürgergemeinde

Bei der Ortsbürgergemeinde ohne Waldwirtschaft resultiert ein Ertragsüberschuss von 6000 Franken (Budget: 5000 Franken). Dieser Betrag wurde ins Eigenkapital eingelegt, welches sich nach Verbuchung des positiven Ergebnisses – ohne Einbezug der Aufwertungsreserven von 215 000 Franken – neu auf 12 000 Franken beläuft. Die Waldwirtschaft schliesst negativ. Zum Ausgleich der Rechnung mussten 4000 Franken (1000 Franken) aus dem Forstreservefonds entnommen werden. Der Stand des Fonds beläuft sich per Jahresende auf 52 000 Franken.

Zustandskontrolle Liegenschaftsentwässerung im Rahmen der Strassenbauprojekte

Gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer und nach kantonalem Umweltrecht sind die Inhaber von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit ihrer Anlagen auf eigene Kosten regelmässig zu überprüfen. Die Aufsichtspflicht obliegt den Gemeinden respektive dem Gemeinderat.

Im Hinblick auf die Erneuerung der öffentlichen Kanalisation im Rahmen der Sanierung der Innerortstrecke der Kantonsstrasse inklusive Einmündungsbereiche der Gemeindestrassen sowie von Rotrainstrasse und Kuppelweg sollen auch die Hausanschlussleitungen bis und mit Hauseinführung (Bodenplatte) samt Schächte der Privatgrundstücke im Projektperimeter überprüft werden.

Die Kontrolle erfolgt mittels Kanalfernsehen und je nach Ergebnis mit einer Dichtheitsprüfung. Das Resultat wird in einem Protokoll festgehalten. Die Arbeiten werden im Auftrag des Gemeinderats durch die Firma Hächler-Reutlinger AG, Kanal total, Wettingen, unter Aufsicht des Ingenieurbüros F. Preisig AG, Aarau, durchgeführt. Die Kosten für diese erste Zustandskontrolle der Liegenschaftsentwässerung werden von der Gemeinde übernommen.

Die Aufnahmen beginnen kommende Woche und dauern bis zirka Ende April. Die Eigentümer und Mieter/Pächter der betroffenen Grundstücke haben ein persönliches Informationsschreiben erhalten. Weitere Informationen zum Werterhalt der privaten Abwasserleitungen können unter der Rubrik Abwasserbeseitigung abgerufen und dem nachstehenden Merkblatt entnommen werden.

Merkblatt «Werterhalt privater Abwasserleitungen», 10.2012

Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden sollen.

Kostenloser Kompost für die Eggenwiler Bevölkerung am 6. April

Das in Eggenwil gesammelte Grüngut – rund 130 Tonnen im Jahr – wird der Hufschmid Grüngut-Verwertung GmbH zugeführt. Diese bietet den Eggenwiler Einwohnern wiederum an, am Samstag, 6. April, zwischen 8.30 und 15 Uhr, bei der Kompostieranlage Eichfeld an der Tägerigerstrasse 2 in Nesselnbach kostenlos Kompost in bester Qualität zu beziehen. Eimer, Säcke oder andere Behältnisse sind mitzubringen, Schaufeln sind vor Ort vorhanden. Kompost gibt dem Boden Nährstoffe und fördert die Bodenkultur, Bodengesundheit und Bodenstruktur. Mit dem Ausbringen des Wertstoffes im eigenen Garten schliesst sich der natürliche Kreislauf.

Jahreskonzert der Musikgesellschaft am 6. April

Am Samstag, 6. April, findet ab 20 Uhr im Mehrzweckgebäude das traditionelle Jahreskonzert der Musikgesellschaft Eggenwil statt. Unter der Leitung ihres neuen Dirigenten Riccardo Vegezzi hat sie wiederum ein abwechslungsreiches Konzertprogramm einstudiert. Unter dem Motto «Unterhaltung PUR» warten zahlreiche Überraschungen auf die Besucher. Ab 18.30 Uhr ist die warme Küche geöffnet und die Besucher sind herzlich eingeladen, den Abend mit einem feinen Nachtessen zu beginnen.

Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Durchführung des Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit, die Kleinhandelsbewilligung für die Abgabe von Spirituosen sowie die Verlängerung der Öffnungszeit bis Sonntag, 7. April, 4 Uhr, erteilt. Wie bei allen grösseren Anlässen wurde die Bewilligung mit verschiedenen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkoholabgabe an Jugendliche verbunden.

Musikgesellschaft Eggenwil – Programm Jahreskonzert 2019

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 18. März führte die Regionalpolizei Bremgarten zum dritten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 24 in Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 6.20 und 9 Uhr haben von 433 gemessenen Fahrzeugen deren 42 oder 10 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 31 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: sechs Übertretungen, zwischen 61 und 65 km/h: vier Übertretungen und zwischen 66 bis 74 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 71 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 21. März 2019

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Nachricht drucken.

Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Stichworten und/oder nach Jahr/Monat abrufbar.

zur Liste