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Gemeindemitteilung vom 01.06.2012

Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 22.6.2012; Entlastungsbauwerk «Pflanzerbach» liegt öffentlich auf; Werner Vogel ist neu Ehrenmitglied beim Aargauischen Trachtenverband; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Traktanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 22.6.2012

Der Gemeinderat hat die Vorlagen für die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 22. Juni verabschiedet. Es werden folgende Geschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet: 1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 18. November 2011. – 2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates pro 2011. – 3. Zustimmung zum Austritt der Gemeinde Eggenwil als Doppelmitglied aus der Regionalplanungsgruppe Rohrdorferberg-Reusstal per 31. Dezember 2013. – 4. Genehmigung der revidierten Satzungen des Regionalplanungsverbandes Mutschellen–Reusstal–Kelleramt. – 5. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011. – 6. Verschiedenes und Umfrage.

Die Ortsbürgergemeindeversammlung behandelt folgende Traktanden: 1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 23. November 2011. – 2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates bzw. der Forstkommission pro 2011 (mündlich). – 3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2011. – 4. Verschiedenes und Umfrage.

Die Broschüre (Einladung mit den Berichten und Anträgen zu den einzelnen Sachgeschäften) wird bis 6. Juni zugestellt. Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen vom 8. bis 22. Juni bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Im Anschluss an die Versammlung sind die Bürgerinnen und Bürger zum traditionellen Apéro im Foyer der Mehrzweckhalle eingeladen.

Entlastungsbauwerk «Pflanzerbach» liegt öffentlich auf

Bergseitiger Durchlass Pflanzerbach K 271 am 08.02.2011  Ueberflutung K271 Pflanzerbach 17.06.2010  Ueberflutung K271 Pflanzerbach 17.06.2010  Ueberflutung K271 Pflanzerbach 17.06.2010

Der im Jahr 1950 durch den Kanton erbaute Durchlass des Pflanzerbachs vermochte in den letzten Jahren bei starken Gewittern das anfallende Wasser mit Geschiebe nicht mehr zu schlucken, sodass der Ablauf über die Kantonsstrasse K 271 erfolgte. Dies führte zu Schäden, letztmals im Juni 2010, als die Kantonsstrasse unterspült und Werkleitungen freigelegt wurden. Auch die Liegenschaft Bettler wurde erneut stark in Mitleidenschaft gezogen. Grössere Aufräumarbeiten (Kellerauspumpen und Schlammbeseitigung) sowie Wiederinstandstellungsarbeiten (Sicherung und Ergänzung des Strassenkörpers) mit teilweiser Sperrung der K 271 waren die Folge.

Das nun durch den Kanton erarbeitete Projekt sieht einen zusätzlichen Bachdurchlass unter der K 271 respektive ein Entlastungsbauwerk mit einem Durchmesser von 2.80 Meter vor, um die zu knappe Durchflusskapazität den Erfordernissen anzupassen und damit die zunehmende Gefahr für die Kantonsstrasse und die unterliegende Liegenschaft Bettler zu minimieren.

Der neue Durchlass ist auf die vorgegebene Wassermenge von 14 m⊃3;/s (EHQ) ausgelegt und kann diese alleine bewältigen. Weil die Sohle des neuen Bauwerks zirka 70 Zentimeter unter der heutigen Bachsohle liegt, wird der neue Durchlass zum eigentlichen Hauptgerinne. Mit dem Erhalt des alten Bachdurchlasses vereinfacht sich die Wasserhaltung während der Bauzeit und die eigentlichen Bauarbeiten können im Trockenen ausgeführt werden. Im Endzustand dient der alte Durchlass als «stille Reserve».

Das Bauwerk wird in zwei Etappen realisiert. Im Baustellenbereich erfolgt die Verkehrsführung auf der K 271 einseitig mit Lichtsignalanlage. Der bestehende Rad- und Fussweg bleibt stets benutzbar, wenn auch mit Behinderungen. Es wird mit einer Bauzeit von rund vier Monaten gerechnet.

Die Projektrealisierung bedarf temporärer Rodungen von zirka 124 m⊃2; Wald. Aufgrund der speziellen Waldlage und der kleinen Rodungsflächen kann der Wald sich selbst überlassen beziehungsweise auf eine Ersatzaufforstung verzichtet werden.

Gemäss Kostenvoranschlag belaufen sich die Kosten inklusive Landerwerb, Vermessung und Vermarkung sowie einem Kreditrisiko von 10 Prozent auf 730 000 Franken. Weil das Vorhaben vollständig im Ausserort liegt, gehen diese Kosten zulasten des Kantons. Die kommunalen Eigenwirtschaftsbetriebe haben für die Anpassungen ihrer Werkleitungen aufzukommen. Hierfür ist im Voranschlag ein Gesamtbetrag von 50 000 Franken enthalten.

Die Projektpläne und die Landerwerbstabelle sowie das Rodungsgesuch liegen vom 4. Juni bis 3. Juli 2012 in der Gemeindeverwaltung Eggenwil während der ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Eggenwil, zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, einzureichen (vgl. auch separate Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger und Amtsblatt des Kantons Aargau).

Werner Vogel ist neu Ehrenmitglied beim Aargauischen Trachtenverband

Werner Vogel übergibt sein Amt als kantonaler Tanzleiter seinem Sohn Markus

Der Aargauische Trachtenverband hat an der Delegiertenversammlung im Mai Werner Vogel zum Ehrenmitglied ernannt, dies als Anerkennung für seine grossen Verdienste im Schweizer Volkstanzwesen. Gleichzeitig übergab Werner Vogel sein Amt als kantonaler Tanzleiter seinem Sohn Markus. Werner Vogel bleibt aber OK-Präsident der am Wochenende vom 16./17. Juni 2012 im Tägerhard in Wettingen stattfindenden Delegiertenversammlung der Schweizerischen Trachtenvereinigung, an welcher rund 700 Trachtenleute aus der ganzen Schweiz erwartet werden. Der Gemeinderat gratuliert der Familie Vogel und wünscht ihnen weiterhin viele schöne gemeinsame Tanzstunden.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Am 9. Mai führte die Regionalpolizei Bremgarten zum ersten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 5, Fahrtrichtung talwärts, durch. Zwischen 15.15 und 17 Uhr haben von 52 gemessenen Fahrzeugen deren 21 oder 40 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 34 bis 38 km/h: 9 Übertretungen, zwischen 39 bis 43 km/h: 6 Übertretungen und zwischen 44 bis 48 km/h: 5 Übertretungen. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 46 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

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