Entlastungsprojekt liegt vor
Artikel Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 01.06.2012, zur öffentlichen Auflage des Entlastungsbauwerks Bachdurchlass Pflanzerbach
© Bremgarter Bezirks-Anzeiger Ausgabe 44 (01.06.2012)
Region/Kelleramt
Entlastungsbauwerk liegt vor
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Im Jahre 2010 überflutete der Pflanzerbach die Kantonsstrasse (Bild), es kam zu Belagsschäden. Nun soll ein Entlastungsbauwerk von 2,8 Metern die Durchflusskapazität unter der Strasse vergrössern. Bild: Archiv/zg
Der Durchlass des Pflanzerbachs vermochte bei starken Gewittern das anfallende Wasser mit Geschiebe nicht mehr zu schlucken, sodass der Ablauf über die Kantonsstrasse K 271 erfolgte. Dies führte zu Schäden. Nun soll Abhilfe geschaffen werden.
Das nun durch den Kanton erarbeitete Projekt sieht einen zusätzlichen Bachdurchlass unter der K 271 respektive ein Entlastungsbauwerk mit einem Durchmesser von 2,80 Metern vor, um die zu knappe Durchflusskapazität den Erfordernissen anzupassen und damit die zunehmende Gefahr für die Kantonsstrasse und die unterliegende Liegenschaft Bettler zu minimieren. Mit dem Erhalt des alten Bachdurchlasses vereinfacht sich die Wasserhaltung während der Bauzeit und die eigentlichen Bauarbeiten können im Trockenen ausgeführt werden. Im Endzustand dient der alte Durchlass als «stille Reserve».
Vier Monate Bauzeit
Das Bauwerk wird in zwei Etappen realisiert. Im Baustellenbereich erfolgt die Verkehrsführung auf der K 271 einseitig mit Lichtsignalanlage. Der bestehende Rad- und Fussweg bleibt stets benutzbar, wenn auch mit Behinderungen. Es wird mit einer Bauzeit von vier Monaten gerechnet. Gemäss Kostenvoranschlag belaufen sich die Kosten inklusive Landerwerb, Vermessung und Vermarkung sowie einem Kreditrisiko von 10 Prozent auf 730 000 Franken. Weil das Vorhaben vollständig im Ausserort liegt, gehen diese Kosten zulasten des Kantons. Die kommunalen Eigenwirtschaftsbetriebe haben für die Anpassungen ihrer Werkleitungen aufzukommen. Hierfür ist im Voranschlag ein Gesamtbetrag von 50 000 Franken enthalten. Die Projektpläne und die Landerwerbstabelle sowie das Rodungsgesuch liegen vom 4. Juni bis 3. Juli in der Gemeindeverwaltung Eggenwil öffentlich auf.