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Gemeindemitteilung vom 09.03.2012

Der alte Friedhof wird Ende Mai 2012 vollständig aufgehoben; Baugesuch für MFH-Überbauung "Ortsmitte" liegt öffentlich auf; Sanierung Unterdorfstrasse bewilligt und Arbeiten vergeben; Neue Atemschutzgeräte für die Feuerwehr; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse; Kein Handlungsbedarf bezüglich Gebührengestaltung im Abfallreglement

Der alte Friedhof wird Ende Mai 2012 vollständig aufgehoben

Die römisch-katholische Kirche St. Laurentius Eggenwil gehört zu den ältesten Gotteshäusern im Freiamt. Schon 1140 gab es eine Kirche am heutigen Standort. Auf diesem Geländesporn wurden im Laufe der Jahrhunderte auf allen Seiten der Kirche Bestattungen vorgenommen. Wie aus den noch vorhandenen Verzeichnissen hervorgeht, wurden von 1918 bis 1987 insgesamt 234 Gräber bei 240 Bestattungen angelegt. Einst bestanden südlich des Kirchenschiffs vier Grabreihen, die nach und nach, letztmals im Jahr 1996, aufgehoben wurden. Abgesehen von zwei späteren Urnenbeisetzungen in bestehenden Gräbern, wurde 1987 auf dem alten Friedhof zum letzten Mal eine Person zu Grabe getragen. Seither werden die Verstorbenen auf dem neuen, nordöstlich gelegenen Friedhof beigesetzt.

Infolge Ablauf der Grabesruhe von mindestens 25 Jahren bei allen Grabfeldern hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 17 und 19 des Bestattungs- und Friedhofreglementes nun die Räumung der noch bestehenden zwei Grabreihen mit 41 Gräbern respektive die vollständige Aufhebung des alten Friedhofs beschlossen. Für die nachträglich einem Grab beigelegten Urnen richtet sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erdbestattung.

Der Gemeinderat bittet die Angehörigen, die Grabsteine samt Fundamentplatten, Einfassungen und Grabbepflanzungen ab Mitte April bis spätestens 31. Mai 2012 vollständig abzuräumen und aus dem Friedhofareal zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass kein Interesse mehr an den Grabmälern besteht. In diesem Fall werden die nicht beseitigten Grabfelder ohne Entschädigungsanspruch der Angehörigen durch die Gemeinde entfernt.

Die Angehörigen wurden schriftlich über die Grabräumung informiert. Im Weiteren wird auf die amtliche Publikation in der Ausgabe des Bremgarter Bezirks-Anzeigers vom 9. März verwiesen. Zudem weisen Informationstafeln vor Ort auf die Aufhebung des alten Friedhofs hin. Wer mit der Grabräumung nicht einverstanden ist, kann sich bis 13. April schriftlich an den Gemeinderat wenden.

Bei Fragen oder sonstigen Anliegen stehen das Bestattungsamt oder Bruno Meier, Leiter technische Dienste, gerne zur Verfügung.

Baugesuch für MFH-Überbauung "Ortsmitte" liegt öffentlich auf

Die Vivienda Architektur AG, St. Niklausen, hat das Baugesuch für den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit 11 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit auf der Parzelle Nr. 179, südlich angrenzend an den Dorfplatz, zwischen Buech- und Badenerstrasse, eingereicht. Das Bauvorhaben "Ortsmitte" umfasst sieben Dreieinhalb-, zwei Viereinhalb- und zwei Fünfeinhalbzimmerwohnungen sowie eine Arztpraxis.

Das Projekt liegt in der Kernzone mit entsprechend hoher Ausnützungsmöglichkeit. Zudem untersteht die Bauparzelle dem von der Gemeindeversammlung im Juni 1993 beschlossenen und vom Regierungsrat im März 1995 genehmigten Erschliessungsplan "Kantonsstrasse K 271" mit Spezialbauvorschriften. Diese Sondernutzungsplanung schreibt eine Zwangsbaulinie vor, das heisst, der ordentliche Abstand von sechs Metern gegenüber der Kantonsstrasse muss auf einer Länge von maximal 20 Metern um drei Meter unterschritten werden.

Das Baugesuch liegt vom 9. März bis 10. April 2012 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat, 5445 Eggenwil, einzureichen.

Das Vorhaben bedarf auch der Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen.

Sanierung Unterdorfstrasse bewilligt und Arbeiten vergeben

Nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist hat der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Eggenwil die Baubewilligung für den Ausbau und die Sanierung der Unterdorfstrasse inklusive Werkleitungen erteilt.

Aufgrund des parallel zum Baubewilligungsverfahren durchgeführten Submissionsverfahrens hat der Gemeinderat unter Beachtung der Vorschriften des Submissionsdekrets folgende Aufträge vergeben: Tiefbauarbeiten (Strassen- und Werkleitungsbau) an die H. Graf AG, Zufikon, zum Preis von 197 200 Franken, Rohrlegearbeiten (Werkleitungen für Wasser) an die Gebr. Meier AG, Birrhard, zum Preis von 40 600 Franken.

Der Baubeginn ist am 10. April vorgesehen. Vorgängig erfolgen zusammen mit den vom Bauprojekt betroffenen Grundeigentümern respektive Anstössern, der Bauleitung sowie den beauftragten Unternehmen vor Ort die Detailabsprachen. Es wird mit einer Bauzeit von rund drei Monaten gerechnet. Der Einbau des Deckbelags erfolgt jedoch erst nach Fertigstellung der bergseits der Unterdorfstrasse geplanten Mehrfamilienhausüberbauung "Pflanzerfeld", voraussichtlich im Herbst 2013.

Neue Atemschutzgeräte für die Feuerwehr

Die im Einsatz stehenden Atemschutzgeräte der Feuerwehr Eggenwil wurden 1988 beschafft und in den darauf folgenden Jahren nach Bedarf ergänzt respektive an neuere Techniken angepasst. Diese Geräte haben nun ihren Dienst definitiv erfüllt. Sie entsprechen unter anderem nicht mehr den heutigen Anforderungen bezüglich Sicherheit, Tragkomfort, Kommunikation und Widerstandsfähigkeit. Zudem wird es mit jedem Jahr schwieriger und kostenintensiver, Ersatzteile zu erhalten. Aus diesen Gründen genehmigte die Gemeindeversammlung im November auf Antrag des Gemeinderates einen Budgetkredit von 30 000 Franken für die Ersatzbeschaffung.

In der Zwischenzeit hat die Feuerwehrkommission verschiedene in Frage kommende Geräte evaluiert. Aufgrund des Produktevergleichs fiel die Wahl auf das in der Schweiz etablierte Atemschutzgerät der Firma Dräger Safety Schweiz AG, Dietlikon. Unter Beachtung der Vorschriften des Submissionsdekrets hat der Gemeinderat die beantragte Ersatzbeschaffung von acht Atemschutzgeräten zum Preis von 29 540 Franken bewilligt.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 21. Februar führte die Regionalpolizei Bremgarten zum ersten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Restaurant Sternen, Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 16.50 und 19.10 Uhr haben von 377 gemessenen Fahrzeugen deren 68 oder 18 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 54 Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: 10 Übertretungen, zwischen 64 bis 68 km/h: 3 Übertretungen und zwischen 69 und 73: 1 Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 67 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

Kein Handlungsbedarf bezüglich Gebührengestaltung im Abfallreglement

Die kantonale Verordnung zum EG Umweltrecht verlangt, dass die Gemeinden bis Ende 2011 in ihren kommunalen Abfallreglementen verursachergerechte Gebühren festlegen müssen. Gestützt auf diese Vorgabe hat die kantonale Abteilung für Umwelt die Reglemente aller Aargauer Gemeinden dahingehend überprüft, ob mengenabhängige Gebühren für die Kehrichtentsorgung, eine Grundgebühr sowie mengenabhängige Gebühren für die Grüngutentsorgung erhoben werden und ob die erhobenen Gebühren bezüglich Kostendeckungsgrad in einem nachvollziehbaren Rahmen liegen.

Wie dem vorliegenden Bericht entnommen werden kann, verfügt die Gemeinde Eggenwil über ein verursachergerechtes Finanzierungsmodell, dass den rechtlichen Vorgaben vollumfänglich entspricht. Somit besteht bezüglich der Gebührengestaltung im Reglement über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Eggenwil vom 31. Mai 1996 wie erwartet kein Handlungsbedarf.

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