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Gemeindemitteilung vom 16.12.2011

Mittagstisch wird einwandfrei geführt; Beitrag 2011 für die Führung der SVA-Zweigstelle; Strafbefehle wegen Verletzung der Meldepflichten; Baubewilligungen; Abfallentsorgung 2012, Christbäume; Informationsschrift 2012/2013; Gemeinderatssitzungen; Verwaltung bleibt über Weihnachten/Neujahr offen

Mittagstisch wird einwandfrei geführt

Seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 bietet die Gemeinde einen Mittagstisch im Foyer des Mehrzweckgebäudes an. Für das leibliche Wohl der Kinder sorgt Melanie Ferreira de Almeida, gelernte Köchin und diplomierte Ernährungsberaterin SHS. Unterstützt wird sie durch die leitende Betreuerin Betty Pascali.

Anfang Dezember hat der Lebensmittelkontrolleur des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz den Mittagstischbetrieb (Konzept zur Selbstkontrolle, Lebensmittel, Prozesse und Tätigkeiten) sowie die Räume und Einrichtungen der Vereinsküche inspiziert. Laut vorliegendem Bericht wird der Betrieb einwandfrei nach den Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung geführt. Es mussten keinerlei Beanstandungen angebracht werden. Der Gemeinderat dankt Melanie Ferreira de Almeida, Betty Pascali sowie dem Schulhauswart Markus Belser für ihre ausgezeichnete Arbeit.

Beitrag 2011 für die Führung der SVA-Zweigstelle

An die Kosten für die Führung der Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau wird der Gemeinde für das Jahr 2011 auf der Basis der Bevölkerungszahl ein Beitrag von 1340 Franken ausgerichtet. Der Kostenbeitrag betrifft ausschliesslich Leistungen, die eine Gemeindezweigstelle für die Bundesaufgaben AHV, IV und EO erbringt. Nicht dazu gehören die Aufwendungen für die kantonalen Aufgaben Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung, für die keine Entschädigung vereinbart ist.

Strafbefehle wegen Verletzung der Meldepflichten

Der Gemeinderat hat zwei Personen, die sich nach Zuzug in die Gemeinde trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bei den Einwohnerdiensten angemeldet haben, mit je einer Busse von 200 Franken zuzüglich Gebühren bestraft. Gemäss Register- und Meldegesetz haben sich zu-, um- oder wegziehende Personen innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Auch Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mehr als drei Monaten Logis geben, sind zur entsprechenden Meldung verpflichtet.

Baubewilligungen

Unter Auflagen und Bedingungen wurden Baubewilligungen erteilt an: Heinz Disler-Fuchs, Eggenwil, für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Fläche von 116 m2; auf der Südwest-Dachseite des sich im Bau befindlichen Wohn- und Gewerbegebäudes auf Parzelle Nr. 424, Badenerstrasse 3 (vereinfachtes Bewilligungsverfahren; ohne öffentliche Auflage). – Ruth Schärer-Mantel, Eggenwil, für die Erstellung eines Hundezwingers mit Hundehütte auf Parzelle Nr. 501, nordöstlich Liegenschaft Buechstrasse 1.

Abfallentsorgung 2012, Christbäume

In den nächsten Tagen wird den Haushaltungen der Abfall-Kalender 2012 zugestellt. Die bisherigen Tarife und Höchstmasse bleiben unverändert.

Auch im kommenden Jahr werden von März bis Oktober wöchentliche Grüngutabfuhren angeboten. In den Wintermonaten November bis Februar findet die Grüngutabfuhr jeweils alle zwei Wochen statt. Die Grüngutabfuhrdaten 2012 sind auf dem Beiblatt zum Abfall-Kalender ersichtlich. Die Jahres-Vignetten 2012 (weiss, rund) für Grüngutbehälter von 80 bis 800 Liter Inhalt können bei der Gemeindeverwaltung für 60 bis 580 Franken bezogen werden. Bei vorgängiger Bezahlung der Gebühr mit dem Vermerk "Grüngut" auf das Postkonto 50-13141-8 der Finanzverwaltung 5445 Eggenwil wird die Grüngut-Vignette auch per Post zugestellt. Die Vignetten 2011 (schwarz) sind noch bis Ende Januar gültig. Behälter, die bei der Abfuhr vom 7. Februar nicht mit der neuen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert.

Der in einigen Gemeinden zur Tradition gewordene Anlass "Öffentliches Christbaumverbrennen" findet in Eggenwil aus Gründen des Umweltschutzes beziehungsweise der Luftreinhaltung nach wie vor nicht statt. Christbäume können den drei Abfuhren im Januar gratis mitgegeben werden. Die Bäume sind an den gewünschten Tagen, vor 13 Uhr, naturbelassen, das heisst nicht zerkleinert, nicht zusammengeschnürt und ohne Behälter, am Strassenrand bereitzustellen.

Informationsschrift 2012/2013

Am 1. März 2012 wird allen Haushaltungen die 19. Auflage der Informationsschrift zur Gemeinde Eggenwil (gültig vom 1. März 2012 bis 28. Februar 2013) zugestellt. Die Broschüre soll die Bewohner und Neuzuzüger besser mit der Gemeinde vertraut machen und ihnen als nützliches Nachschlagewerk dienen. Sie enthält Wissenswertes über die Geschichte des Ortes, seine Organisation und Institutionen. Im Weiteren kann darin das breitgefächerte Veranstaltungsangebot während eines Jahres entnommen werden. Die Informationen sind auch auf dieser Gemeindehomepage abrufbar. Vereine, organisierte Gruppen und Behörden werden gebeten, ihre Veranstaltungstermine der Gemeindeverwaltung zu Handen der Koordinationssitzung vom 18. Januar einzureichen. Gewerbetreibende mit Geschäfts- oder Wohnsitz in Eggenwil haben wiederum die Möglichkeit, ihr Inserat für ein ganzes Jahr in dieser Publikation zu platzieren.

Gemeinderatssitzungen

Am 19. Dezember kommt der Gemeinderat zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Eingaben an den Gemeinderat sind jeweils bis Freitag der Vorwoche der Gemeindekanzlei einzureichen. Im neuen Jahr nimmt der Rat den ordentlichen Sitzungsbetrieb am Montag, 9. Januar, wieder auf.

Verwaltung bleibt über Weihnachten/Neujahr offen

Die Gemeindeverwaltung/Postagentur bleibt über Weihnachten und Neujahr geöffnet. Während der Feiertage sind in dringenden Fällen Thomas Endres unter  079 445 24 08 oder Gemeindeschreiber Walter Bürgi unter 079 280 22 76 erreichbar. Gemeinderat und Verwaltung wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein schönes und geruhsames Weihnachtsfest.

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