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Gemeindemitteilung vom 29.04.2021

Sanierung K 271 Eggenwil Innerort – zusätzliche Fussgängerumleitung im südlichen Dorfbereich; Rammarbeiten der Armee auf der Reuss; Neue Broschüre des Schweizerischen Gemeindeverbandes zum Thema 5G; Regeln für Drohnen und Multikopter; Rehwild-Abschussplanung 2021/2022 für das Jagdrevier Eggenwil genehmigt; Insgesamt zehn öffentlich zugängliche Brunnen auf dem Gemeindegebiet

Sanierung K 271 Eggenwil Innerort – zusätzliche Fussgängerumleitung im südlichen Dorfbereich

Sanierung K271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitungen Bauphase 11 im südlichen Dorfbereich ab 29.04.2021
Sanierung K 271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitungen Bauphase 11 im südlichen Dorfbereich ab 29.04.2021

Sanierung K 271 Eggenwil IO – Fussgängerumleitungen Bauphase 11 Süd ab 29.04.2021

Aufgrund der Bauarbeiten im Rahmen der laufenden Bauphase 11 der Kantonsstrassensanierung im südlichen Innerortsbereich muss ab heute Nachmittag der Verkehr über den bergseitigen Gehweg geführt werden. Das Trottoir ist folglich bis Ende September 2021 gesperrt. Die Umleitungen sind ab sofort signalisiert. Die von Künten oder Bremgarten herkommenden Fussgänger sowie die Anwohner von Pflanzerfeldstrasse/Erlismattweg, Rotrainstrasse, Kuppelweg und Trottengasse werden gebeten, die zusätzliche Umleitung über die Rotrainstrasse und Trottengasse zu benutzen. Die Anwohner von Pflanzerfeldstrasse und Erlismattweg können auch weiterhin die bereits bestehende Umleitung über die Hübelgasse benutzen. Der Gemeinderat bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmenden erneut um Nachsicht für unvermeidbare Behinderungen oder Unannehmlichkeiten und dankt für das Verständnis.

Rammarbeiten der Armee auf der Reuss

Die Schweizer Armee teilt mit, dass die Genie-Rekrutenschule 73 aus Brugg vom Mittwoch, 5. Mai, ab 8 Uhr bis am Donnerstag, 6. Mai 2021, bis 17 Uhr Rammarbeiten auf der Reuss während der Nacht ausführen wird. Dies dient der Schulung der Nachtorganisation und dem Arbeiten bei Dunkelheit. Die Rammarbeiten können zu grösseren Lärmemissionen führen.

Neue Broschüre des Schweizerischen Gemeindeverbandes zum Thema 5G

Bei den Mobilfunknetzen steht mit der Einführung von 5G ein nächster Entwicklungsschritt an. Doch gerade im Zusammenhang mit neuen Technologien formiert sich auch Widerstand. Mit einer Publikation, die in Zusammenarbeit mit Swisscom entstanden ist, möchte der Schweizerische Gemeindeverband SGV einen sachlichen Akzent in der Diskussion rund um 5G setzen. Die Broschüre leistet einen objektiven und konstruktiven Beitrag zum Thema. Sie ist ab sofort auf der Website www.chgemeinden.ch unter der Rubrik Publikationen abrufbar.

Regeln für Drohnen und Multikopter

Ferngesteuerte Multikopter-Modelle respektive Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich ohne Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» sein Modell jederzeit mit direktem Augenkontakt steuert. Im Weiteren dürfen keine Menschenansammlungen (über zwei Dutzend Personen auf engem Raum) überflogen werden. Gerade in Wohnquartieren gilt es zudem, unbedingt den Schutz der Privatsphäre zu beachten. Es schätzt kein Nachbar, wenn über seinem Garten eine Drohne schwebt. Am besten sind Multikopter dort zu fliegen, wo sie niemanden stören.

Auch Filmaufnahmen in der freien Natur sind grundsätzlich ohne Bewilligung des BAZL zulässig, sofern die Drohne mit Sichtkontakt geflogen wird. Auch hier gilt es aber, den Schutz der Privatsphäre zu beachten und Rücksicht auf die Umwelt – zum Beispiel Naturschutzzonen – zu nehmen. Nicht statthaft sind zudem Filmflüge über militärische Anlagen, also etwa über dem Gelände des Waffenplatzes Bremgarten.

Weiter ist zu beachten, dass Multikopter nicht beliebig hoch fliegen dürfen. So liegt der grösste Teil des Eggenwiler Siedlungsgebiets innerhalb der Kontrollzone (CTR) des Flughafens Kloten, in welcher Drohnen und Modellflugzeuge nur bis 150 Meter über Grund geflogen werden dürfen.

Auf der Internetseite des BAZL können sämtliche Vorschriften, Regeln und Informationen rund um den Einsatz von Drohnen und Flugmodellen abgerufen werden. Dort finden sich etwa auch ein Drohnenvideo «Regeln für den Gebrauch», Datenschutzbestimmungen (z.B. Videoüberwachung mit Drohnen durch Private) oder die Karte mit den Einschränkungen für Drohnen. Der Ausschnitt Eggenwil aus der interaktiven Drohnenkarte RPAS des BAZL, welcher zeigt, wo Einschränkungen und Verbote existieren, kann nachstehend auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

Drohnenkarte RPAS BAZL – Ausschnitt Eggenwil [pdf, 1.1 MB]

Der Gemeinderat bittet die Drohnenpiloten wiederholt, sich an die Vorschriften zu halten und ebenso mit Anstand und Respekt die Privatsphäre der übrigen Dorfbewohner zu wahren.

Falls sich jemand durch eine Drohne oder einen Multikopter gestört fühlt, kann die Regionalpolizei Bremgarten, 056 648 71 17, oder die Gemeindekanzlei kontaktiert werden.

Rehwild-Abschussplanung 2021/2022 für das Jagdrevier Eggenwil genehmigt

Aufgrund der gemeinsam vorgenommenen Gesamtbeurteilung der waldbaulichen und jagdlichen Situation haben die Jagdgesellschaft, der Revierförster und der Gemeinderat die Anzahl der im Jagdrevier Eggenwil Nr. 46 – 404 Hektaren, davon 69 Hektaren Wald – minimal zu erlegenden Rehe für die Jagdjahre 2021 und 2022 auf unverändert sieben Tiere pro Jahr festgelegt.

Im Jahr 2019 wurden gemäss Abschuss-Soll sieben und im Jahr 2020 acht (Soll: 7) Rehe erlegt. Hinzu kamen in den Vorjahren 2019 und 2020 fünf respektive drei Rehe Fallwild. Die jährlichen Auswertungen pro Bezirk und Revier können der kantonalen Jagdstatistik entnommen werden.

Insgesamt zehn öffentlich zugängliche Brunnen auf dem Gemeindegebiet

Der Brunnen auf dem Dorfplatz ist einer von insgesamt zehn öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen in der Gemeinde Eggenwil.
Der Brunnen auf dem Dorfplatz ist einer von insgesamt zehn öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen in der Gemeinde Eggenwil.

Auf dem Gemeindegebiet werden sechs im Eigentum der Einwohner- oder Ortsbürgergemeinde stehende und über das Netz der Wasserversorgung Eggenwil gespiesene Trinkwasserbrunnen betrieben. Unter der Rubrik Versorgung/Entsorgung > Wasserversorgung ist ein Übersichtsplan abrufbar. Insgesamt gibt es in Eggenwil zehn für die Allgemeinheit nutzbare Brunnen. Auf der Internetseite www.oeffentliche-brunnen.ch hat Anthony Paine alle öffentlich zugänglichen Brunnen in der Region in Bild und Wort festgehalten.

Früher waren öffentliche Brunnen von zentraler Bedeutung der Trinkwasserversorgung. Heute stellen sie in erster Linie ästhetisch prägende Gestaltungselemente im öffentlichen Raum dar. So oder so ist ein Schluck frisches, kühles Brunnenwasser nach wie vor ein willkommener Durstlöscher. Zudem bietet das Element Wasser vor allem für Kinder ein besonderes Erlebnis.

Dabei ist allerdings auch Vorsicht geboten: Brunnen oder sonstige Kleingewässer erscheinen harmlos, sie können aber schon bei einer Wassertiefe von mehr als 20 Zentimetern eine tödliche Gefahr darstellen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde bei allen ihren öffentlichen Brunnen die jeweils aktuell geltenden Normen gemäss den bfu-Richtlinien konsequent umgesetzt. Diese technischen Schutzmassnahmen tragen zusammen mit der Aufsichtspflicht der Eltern dazu bei, dass Unfälle vermieden werden.

Übrigens: Öffentliche Brunnen in einem Dorf oder in einer Stadt führen in der Schweiz generell Trinkwasser – das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Falls nicht, müssen die Brunnen mit dem Warnhinweis «Kein Trinkwasser» gekennzeichnet sein.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 29. April 2021

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