Gemeindemitteilung vom 30.08.2011
Leicht tiefere Strompreise im kommenden Jahr; Stromlieferung im Kalenderjahr 2010; BDO AG mit externer Bilanzprüfung beauftragt; Jeannine Brandes-Riedo kandidiert als Mitglied der Schulpflege; Baubewilligung und öffentliche Auflage Baugesuch; Höhere Kanalisations-Benützungsgebühren ab 1. Januar 2012; «Dorfklatsch auf dem Dorfplatz» am 2. September; Altkleidersammlung am 8. September; Erster Elternbildungstag im Freiamt
Leicht tiefere Strompreise im kommenden Jahr
Gemäss Stromversorgungsgesetz müssen die Strompreise (Netznutzung, Energie und Abgaben) jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2012 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt. Demnach sinkt der Strompreis für die Haushalte (Tarif KN) gesamthaft um durchschnittlich zwei Prozent. Beim Tarif GN (Gewerbe- und Industriekunden) werden Leistungs- und Arbeitspreis um neun Prozent reduziert. Im Einzelfall können die Preisreduktionen sehr unterschiedlich ausfallen. Massgebend dafür sind die Bezugsmenge und das Verhältnis zwischen Hoch- und Niedertarifverbrauch.
Die AEW Energie AG als Vorlieferantin der Elektra Eggenwil sieht für die Netznutzung eine leichte Senkung der Grundgebühr vor. Die Preise für die Energie werden für das Winterhalbjahr geringfügig reduziert und für das Sommerhalbjahr etwas erhöht, gesamthaft bleiben die Energieankaufpreise in etwa gleich.
Die Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes hat die Abgabe für die Systemdienstleistungen von bisher 0,77 auf 0,46 Rappen/Kilowattstunde (kWh) gesenkt.
Die vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung für die Produktion aus erneuerbaren Energieträgern (KEV) wurde von bisher 0,45 auf 0,35 Rappen/kWh reduziert. Dazu kommt jedoch ein neuer Zuschlag von 0,1 Rappen/kWh zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen.
Die Konzessionsgebühr zugunsten der Einwohnergemeinde (0,9 Rappen/kWh) bleibt auf dem bisherigen Stand.
Aufgrund der gesunden Finanzlage der Elektrizitätsversorgung und in Anbetracht der Finanz- und Investitionsplanung für die kommenden Jahre reicht die für das Jahr 2012 prognostizierte Bruttomarge aus der Netznutzung von 170 000 Franken (Vorjahr: 174 000 Franken) aus, um die Betriebs- und Investitionskosten des Eigenwirtschaftsbetriebes finanzieren zu können. Allfällige Toleranzabweichungen bei der Prognose im Stromankauf können aufgefangen werden. Auf der Energie soll auch weiterhin keine Marge erhoben werden.
Im Weiteren hat der Gemeinderat entschieden, den Tarif ÖB aufzuheben und für den Betrieb der öffentlichen Strassenbeleuchtung künftig den Tarif KN (Haushalte, Kleingewerbe, Landwirtschaftsbetriebe, öffentliche Gebäude) zu verrechnen.
Schliesslich wird in den Tarifblättern neu die Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Quellen geregelt. Die Vergütung entspricht den Empfehlungen des Bundesamtes für Energie. Darüber hinaus haben die Produzenten bis zum Eintritt in die KEV die Möglichkeit, den ökologischen Mehrwert der Produktion zu vermarkten. Dazu bietet sich beispielsweise der Verein Aargauer Naturstrom an. Im Jahr 2010 betrug die Vergütung ca. 29 Rappen/kWh zuzüglich die Vergütung des örtlichen Netzbetreibers.
Die ab 1. Januar 2012 gültigen Tarife, insgesamt drei Preisblätter für drei Kundengruppen, sowie weitere Informationen können hier abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie sowie sämtliche Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische, Systemdienstleistungen und Konzessionsgebühren separat ausgewiesen. Weiter können auf der Strompreis-Webseite www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise der schweizerischen Stromversorgungsunternehmen angezeigt und miteinander verglichen werden. Für Fragen steht gerne auch die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Stromlieferung im Kalenderjahr 2010
Gemäss Energiegesetz gab die AEW Energie AG die eingesetzten Energieträger sowie die Herkunft der Elektrizität und zusätzlich die gelieferten Elektrizitätsmengen im Kalenderjahr 2010 bekannt. Demnach bezog die Elektra Eggenwil von der Vorlieferantin im vergangenen Jahr 4157,2 Megawattstunden (MWh) Strom. Davon stammten 48,751 Prozent aus Kernenergie Inland, 30,607 Prozent aus Kernenergie Ausland, 20,635 Prozent aus Wasserkraft Inland und der Rest aus Sonne Inland, Wind Inland und Biomasse Inland.
BDO AG mit externer Bilanzprüfung beauftragt
Die Gemeinden und Gemeindeverbände müssen ab dem kommenden Jahr ihre Bilanz jährlich von einer externen Revisionsstelle prüfen lassen. An der Stellung und den Aufgaben der kommunalen Finanzkommission ändert sich dadurch nichts. Der Regierungsrat hat in der Finanzverordnung die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen, die insbesondere den materiellen Umfang der externen Prüfung regeln. Die externe Bilanzprüfung ist zeitlich so vorzunehmen, dass die schriftliche Berichterstattung über die Prüfungspunkte im Schlussbericht der Finanzkommission zuhanden der Gemeindeversammlung berücksichtigt werden kann. Aufgrund der eingeholten Angebote hat der Gemeinderat entschieden, die BDO AG mit der jährlichen Bilanzprüfung zu beauftragen. Die erste Prüfung wird für den Rechungsabschluss des laufenden Jahres vorgenommen. Die Kosten werden in den Voranschlag 2012 eingestellt.
Jeannine Brandes-Riedo kandidiert als Mitglied der Schulpflege
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 wurde Jeannine Brandes-Riedo, 1963, von Zürich, Berg SG und Zumholz FR, Informatikerin, Im Rebhügel 35, form- und fristgerecht angemeldet.
Da nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Dadurch kann eine Urnenwahl erwirkt werden. Die Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Montag, 5. September 2011, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier als PDF-Dokument abgerufen werden.
Gehen innert der genannten Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).
Baubewilligung und öffentliche Auflage Baugesuch
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Tibor und Gabriela Magoc-Lanza, Eggenwil, die Baubewilligung für den Einbau eines Schwedenofens und die Errichtung eines Dachkamins in der Eigentumswohnung im MFH Gebäude Nr. 358, Parzelle Nr. 445.23, Kochsmattstrasse 29C, erteilt.
Weiter wurde dem Gemeinderat von der Stockwerkeigentümergemeinschaft Kochsmattstrasse 27 - 31, vertreten durch Treuhandbüro Good, Künten, das Baugesuch für die Verglasung der sieben Eingangsbereiche zu den Treppenhäusern der drei Mehrfamilienhäuser Gebäude Nrn. 359, 358 und 357 auf Parzelle Nr. 445, Kochsmattstrasse 27, 29a/b/c und 31a/b/c eingereicht. Das Baugesuch liegt bis 29. September 2011 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat, 5445 Eggenwil, zu erheben.
Höhere Kanalisations-Benützungsgebühren ab 1. Januar 2012
Der Gemeinderat hat die Kanalisations-Benützungsgebühren und die in Franken festgesetzten Ermässigungen und Reduktionen gemäss Abwasserreglement an den Stand des Zürcher Wohnbaukostenindexes per 1. April 2011 angepasst. Die erhöhten Gebührenansätze gelten ab 1. Januar 2012 wie folgt (bisherige Ansätze in Klammern): Benützungsgebühren pro Kubikmeter Frischwasser: 1.44 Franken (1.42); Minimalgebühr pro Jahr: 125.60 Franken (123.60); Ein-/ Mehrfamilienhäuser ohne Wasseruhren pro Jahr und Wohnung: 376.80 Franken (370.80); Entwässerte Flächen über 50 m2; ohne Wasseranschluss pro m2; und Jahr: 0.57 Franken (0.56).
«Dorfklatsch auf dem Dorfplatz» am 2. September
Am kommenden Freitagabend bewirtet der Landfrauenverein Eggenwil-Künten ab 19 Uhr die Bevölkerung auf dem Dorfplatz. Der nur bei schönem Wetter stattfindende Anlass «Dorfklatsch auf dem Dorfplatz» bietet Gelegenheit, Kontakte zu pflegen und einen gemütlichen Feierabend bei Grilladen und Getränken zu verbringen. Die Einladung wurde kürzlich allen Haushaltungen zugestellt.
Altkleidersammlung am 8. September
Am 8. September sammelt die Kinderhilfsorganisation Terre des hommes in Zusammenarbeit mit Contex gebrauchte Kleider und Schuhe. Die allen Haushalten zugestellten Säcke sind am Sammeltag vor 8.30 Uhr gut sichtbar an die Strasse zu stellen.
Erster Elternbildungstag im Freiamt am 12. November
Am Samstag, 12. November, findet der erste Elternbildungstag Freiamt im Berufsbildungszentrum bbz Freiamt statt. Zielgruppe sind Eltern und weitere im erzieherischen Bereich tätige Personen. Der Flyer mit Programm und Workshopthemen kann unter www.elternbildungstag-freiamt.ch abgerufen werden. Ab 9. September können die Workshops gebucht werden.