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Ersatzwahlen Gemeinderat, Anmeldeverfahren

Ersatzwahlen eines Mitgliedes des Gemeinderats sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 vom 15. Mai 2011; Anmeldeverfahren

Am 15. Mai 2011 finden die Ersatzwahlen eines Mitgliedes des Gemeinderats sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis am 58. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens am Freitag, 18. März 2011, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann beim Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier als PDF-Dokument abgerufen werden.

Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt ist bzw. wird.

Bei der Ersatzwahl des Gemeinderats sowie des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

5445 Eggenwil, 18. Februar 2011
Wahlbüro Eggenwil

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