Gemeindemitteilung vom 11.03.2011
Schulpflegepräsident André Heinrich hat demissioniert - Anmeldeverfahren für Ersatzwahl; Senioren liessen ihre Fahrkenntnisse auffrischen; Pflege der Naturschutzgebiete in der Reussebene; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse; Baubewilligung; Übersetzübungen des Militärs; Häckseldienst am 26. März - Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen
Schulpflegepräsident André Heinrich hat demissioniert; Anmeldeverfahren für Ersatzwahl
Wegen eines mehrjährigen Auslandaufenthalts aus beruflichen Gründen hat André Heinrich seinen Rücktritt als Mitglied und Präsident der Schulpflege erklärt. Heinrich wurde per Mitte Juni 2008 als Nachfolger der heutigen Gemeinderätin Gerda Fischer in die Schulbehörde berufen und übernahm per Anfang 2010 das Präsidium von Kaye Sue Warden.
Der Gemeinderat nimmt mit Bedauern von der Demission Kenntnis, dankt André Heinrich bereits an dieser Stelle für sein grosses Engagement zu Gunsten unserer Jugend und wünscht ihm und seiner Familie für die Zukunft alles Gute.
Das Bezirksamt Bremgarten hat dem Demissionsgesuch stattgegeben. Der Rücktritt wird auf den Zeitpunkt der Ersetzung wirksam. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 19. Juni angesetzt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis am 58. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens am Donnerstag, 21. April 2011, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier als PDF-Dokument abgerufen werden.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der bzw. die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Bei mehr Angemeldeten erfolgt am 19. Juni eine Urnenwahl.
Senioren liessen ihre Fahrkenntnisse auffrischen
Vieles hat sich im Strassenverkehr verändert. Nicht nur der Verkehr hat stark zugenommen, auch zahlreiche Vorschriften entsprechen nicht mehr dem, was vor Jahrzehnten im Hinblick auf die Fahrprüfung erlernt wurde. Um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden, liessen sich letzten Freitag 17 Eggenwiler Seniorinnen und Senioren auf den neusten Stand der Verkehrsregeln bringen. Wer hat Vortritt im Kreisel? Wie fährt man korrekt in einer Tempo-30-Zone? Diese und viele weitere Fragen beantwortete Fahrlehrer René Altschul kompetent und anschaulich während der von der Gruppe "I guete Händ" organisierten Theorieveranstaltung im Gemeindehaus. Dabei wurde den Teilnehmern wertvolles Wissen und Sicherheit vermittelt, gleichzeitig aber auch bewusst gemacht, dass der Mensch auch in Sachen Strassenverkehr nie ausgelernt hat – Routine hin oder her. So haben einige der Seniorinnen und Senioren gleich auch eine Praxisstunde mit Experte René Altschul vereinbart. Der Beitrag des Regionalfernsehsenders Tele M1 über diesen innovativen und gewinnbringenden Anlass kann auf der Homepage www.telem1.ch (Archiv, Stichwort Eggenwil) abgerufen werden.
Pflege der Naturschutzgebiete in der Reussebene
Die Pro Natura Aargau betreut insgesamt vier Schutzgebiete in Eggenwil, davon drei in der Reussebene. Ende März/Anfang April wird nun bei den Amphibientümpeln in den Schutzgebieten Foort und Alte Reuss die Vegetationsdecke abgezogen. Dies ist nötig, weil die Gewässer mittlerweile stark mit Schilf überwachsen sind und so für die Amphibien nicht mehr optimale Lebensräume bieten. Informationen zu den Schutzgebieten in Eggenwil sind unter der Rubrik Natur und Landschaft abrufbar.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 28. Februar führte die Regionalpolizei Bremgarten zum ersten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Restaurant Sternen, Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 11.15 und 13.30 Uhr haben von 283 gemessenen Fahrzeugen deren 56 oder 20 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 39 Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: 12 Übertretungen, zwischen 64 bis 68 km/h: 4 Übertretungen und zwischen 69 bis 73 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 69 km/h unterwegs. Dieser wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.
Baubewilligung
Gestützt auf die Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen hat der Gemeinderat Heinz Disler-Fuchs, Eggenwil, unter Auflagen und Bedingungen die Baubewilligung für den Abbruch des Schopfgebäudes Nr. 1 und den Neubau eines Wohn- und Gewerbegebäudes auf Parzelle Nr. 424, Badenerstrasse 3 (nördlich angrenzend an das Restaurant Frohburg) erteilt.
Übersetzübungen des Militärs
Während der Zeit vom 22. bis 30. März führt das Katastrophenhilfebataillon 2 Übersetzübungen beim Brückenkopf Eggenwil durch.
Häckseldienst am 26. März; Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen
Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und zudem seit 1. September 2008 in Wohngebieten verboten. Der Bevölkerung wird wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 26. März, ab 8 Uhr, durch das Bauamt häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. 10 Minuten reine Häckselzeit sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis Freitag, 25. März, 16 Uhr, unter der Nummer 056 641 90 90 oder per E-Mail entgegen.
In diesem Zusammenhang werden die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen daran erinnert, dass überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückgeschnitten werden müssen, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind (öffentliches Fuss- und/oder Fahrwegrecht). Über Gehwegen hat die Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten.
Der Forstbetrieb erledigt auf Wunsch gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Das Forstamt kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.