Ersatzwahl Schulpflege, Anmeldeverfahren
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 vom 19. Juni 2011; Anmeldeverfahren
Am 19. Juni 2011 findet die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis am 58. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens am Donnerstag, 21. April 2011, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier als PDF-Dokument abgerufen werden.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der bzw. die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Bei mehr Angemeldeten erfolgt am 19. Juni 2011 eine Urnenwahl.
5445 Eggenwil, 11. März 2011
Wahlbüro Eggenwil