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Gemeindemitteilung vom 20.05.2011

Projekt Ausbau/Sanierung Kantonsstrasse K 271 mit Neubau Radweg zwischen Eggenwil und Künten – Anhörung gemäss § 66 der Kantonsverfassung bis 15.7.2011; Einwandfreies Trinkwasser; Gemeindebeitrag an Erlebnis Freiamt; Anmeldung Prämienverbilligung Krankenkasse bis 31.5.2011

Projekt Ausbau/Sanierung Kantonsstrasse K 271 mit Neubau Radweg zwischen Eggenwil und Künten; Anhörung gemäss § 66 der Kantonsverfassung bis 15. Juli 2011

Die Kantonsstrasse K 271 (Badenerstrasse) ist eine Hauptverbindungsstrasse und verbindet Baden mit Bremgarten. Im Abschnitt Künten – Eggenwil beträgt der durchschnittliche tägliche Verkehr ca. 4'500 Fahrzeuge. Die Buslinie 322 (Bremgarten – Baden) verkehrt im Halbstundentakt. Die K 271 ist Bestandteil des kantonalen Radroutennetzes und ist auch als Versorgungsroute Typ I für Ausnahmetransporte freizuhalten.

Streckenabschnitt zwischen Eggenwil und KüntenDer Abschnitt zwischen Künten und Eggenwil ist mit einer mittleren Breite von 5.70 m zu schmal und genügt den heutigen Ansprüchen an eine Kantonsstrasse längst nicht mehr. Die Verkehrssicherheit ist für den motorisierten Verkehr und insbesondere für die Radfahrenden nicht gewährleistet.

Die zu geringe Breite führt im Begegnungsfall Lastwagen/Lastwagen oder Bus/Lastwagen immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere wenn auch noch Radfahrende beteiligt sind. Im Weiteren ist der Strassenbelag in der schlechtesten Zustandklasse und bedarf deshalb der dringenden Sanierung.

Der Regierungsrat beabsichtigt nun, dem Grossen Rat eine Kreditvorlage für den Ausbau der Kantonsstrasse K 271 mit Neubau eines Radwegs von Künten nach Eggenwil zu unterbreiten. Mit dem Projekt soll die Verkehrssicherheit verbessert und eine uneingeschränkte Benutzbarkeit der Strasse für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleisten werden. Insbesondere sollen Busse und Lastwagen sicherer kreuzen können und die im kantonalen Radroutennetz vorgesehene Radwegverbindung von Künten nach Eggenwil realisiert werden.

ProjektperimeterDas Bauvorhaben umfasst den Abschnitt der K 271 von der Griedstrasse in Künten bis zu den Liegenschaftszufahrten Badenerstrasse 24/25 im Bereich des nördlichen Dorfeingangs von Eggenwil. Die Ausbaulänge beträgt 1'860 m.

NormalprofilIm Zuge der geplanten Sanierung ist vorgesehen, die K 271 mit der heutigen mittleren Breite von 5.70 m durchgehend auf 6.50 m zu verbreitern. Der neue 3 m breite Radweg verläuft parallel zur K 271. Zwischen Strasse und Radweg ist ein 1.50 m breiter Grünstreifen angeordnet. Der Strassenbau (Kofferung und Belag) wird erneuert. Der Ausbaustandard entspricht dem Kantonsstrassenausbau zwischen Remetschwil (Busslingen) und Stetten, welcher im Jahr 2009 realisiert wurde.

Die heutige Linienführung der K 271 wird beibehalten. Im Bereich der beiden Ortseinfahrten (an den Bauzonengrenzen) wird je eine Mittelinsel als Eingangspforte erstellt. Die Inseln werden als Querungshilfen für abbiegende beziehungsweise auf die Strasse einmündende Radfahrende ausgebildet.

Im Siedlungsgebiet von Künten (Griedstrasse bis zur Baugebietsgrenze) werden die Radfahrenden in Richtung Bremgarten bis zur Eingangspforte im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Für die Gegenrichtung wird in diesem Abschnitt ein kombinierter Rad-/Gehweg erstellt. An der Ausserortstrecke ist ein von der Fahrbahn getrennter Radweg vorgesehen. Im Waldbereich ist hangseitig eine Steinkorbmauer als naturnahes Element zu erstellen.

Ab der Eingangspforte Eggenwil Richtung Bremgarten wird die K 271 auf eine Gesamtbreite von 7.50 m ausgebaut und in eine 5 m breite Kernfahrbahn mit beidseitigen 1.25 m breiten Radstreifen aufgeteilt. Um wertvolle Synergien zu nutzen, wird der Gemeinderat in diesem Abschnitt gleichzeitig die Sanierung der Werkleitungen vornehmen (nicht Bestandteil des kantonalen Projekts).

Der Eingriff in die Natur und Umwelt im Bereich der Ausbaustrecke ist nicht unbedeutend. Randbereiche des Waldes sowie Hecken entlang von Landwirtschaftsflächen müssen vor allem ostseitig für den neuen Radweg gerodet werden. Für die Rodungsflächen sind Ersatzaufforstungen vorzunehmen.

Der Ausbau der Strasse sowie der neue Radweg haben negative Auswirkungen auf das Amphibienlaichgebiet mit nationaler Bedeutung "Alte Reuss" AG 367 (Landlebensräume und Wanderkorridore) sowie auf die Amphibienzugstelle Eggenwil-Künten. Als Ersatz für den Eingriff in Lebensraum und Wanderkorridore der Amphibien sind auf dem Gemeindebann Eggenwil vier Amphibiendurchlässe geplant.

Die Verkehrsverbindung und der Busbetrieb zwischen Künten und Eggenwil (Strecke Baden bis Bremgarten) müssen immer gewährleistet sein. Daraus folgt, dass die Realisierung des Projekts unter einspuriger Verkehrsführung mit Lichtsignalregelung in mehreren Etappen erfolgt. Es wird mit einer Bauzeit von insgesamt rund 16 Monaten gerechnet.

Die Kosten für den Strassenausbau inklusive Landerwerb, Vermessung und Vermarkung sind auf 10,01 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis 2009, inkl. Kreditrisiko mit einem Ungenauigkeitszuschlag von 10 % gemäss SIA). Davon entfällt ein Anteil von 9,308 Millionen Franken auf den Kanton. Die Kostenanteile der Gemeinden betragen für Künten 606 000 Franken und für Eggenwil 96 000 Franken. Die Gemeinderäte von Künten und Eggenwil beabsichtigen, die jeweiligen Kreditanträge den kommenden Winter-Gemeindeversammlungen zu unterbreiten.

Nach kantonalem Finanzhaushaltsrecht handelt es sich um einen Grosskredit, über welchen der Grosse Rat Beschluss fasst. Die Kreditbeschlüsse des Grossen Rats unterliegen der fakultativen Volksabstimmung. Nach § 66 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau ist daher vor dem Beschluss eine Anhörung durchzuführen. Nach den Bestimmungen der Verfassung können jede Person, die Kantonalparteien und interessierte Organisationen Vorschläge unterbreiten.

Die Anhörungsvorlage kann nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden. Sie steht ebenfalls auf der Homepage des Kantons Aargau unter www.ag.ch/vernehmlassungen zum Download bereit. Weiter können die Projektunterlagen ab sofort bis zum 15. Juli 2011 während der ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Allfällige Eingaben sind bis 15. Juli 2011 an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau, Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen.

Projekt Ausbau/Sanierung K271 Künten-Eggenwil - Anhörungsbericht vom 11.5.2011  [PDF, 3.00 MB]

Einwandfreies Trinkwasser

Im Rahmen der jährlichen Eigenkontrolle des Trinkwassers auf mikrobiologische Verunreinigung wurden am 4. Mai bei den Netzstellen Nieder- und Hochzone (Dorf und Hohfoor), beim Reservoir Bürgisserberg (vor und nach der UV-Anlage) sowie beim Grundwasserpumpwerk Erlismatt (ebenfalls vor und nach der UV-Anlage) Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Die Proben wiesen somit eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf.

Gemeindebeitrag an Erlebnis Freiamt

Der Verein Erlebnis Freiamt hat in den letzten Jahren viel unternommen, die Region nach aussen hin positiv zu positionieren und ebenso den inneren Zusammenhalt zu stärken. So zeichnet der Verein unter anderem verantwortlich für die Homepage der Region Freiamt, den 180 Kilometer langen, auch durch Eggenwil führenden Freiämterweg, den Kinderweg in Benzenschwil, den Sagenweg in Waltenschwil oder die Vertretung der Region bei Aargau Tourismus und zahlreichen Anlässen wie Gewerbeausstellungen oder Sommerwanderungen. Nicht zuletzt durch diese breiten Aktivitäten wird das Freiamt als naturgeprägter Erholungsraum, lebenswerte Wohn- und Arbeitsregion, aber auch als intensiv erlebbarer Kulturraum mehr und mehr wahrgenommen. Damit der Verein auch in den kommenden Jahren seine in Freiwilligenarbeit erbrachten Dienstleistungen der Öffentlichkeit anbieten kann, hat auch der Gemeinderat Eggenwil eine finanzielle Unterstützung zugesichert. Weitere Informationen zum Verein Erlebnis Freiamt sind unter www.freiamt.ch abrufbar.

Anmeldung Prämienverbilligung Krankenkasse bis 31. Mai 2011

Anmeldeformulare für die individuelle Prämienverbilligung Krankenkasse 2012 und die entsprechenden Merkblätter können bei der Gemeindeverwaltung (Zweigstelle SVA) bezogen werden. Die ausgefüllten Formulare sind mit den Krankenkassenpolicen (gültig ab 1. Januar) und der letzten definitiven Steuerveranlagung bis spätestens 31. Mai bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Später eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

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