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Gemeindemitteilung vom 11.02.2011

Kinderfasnacht am 24.02.2011; Rechnungen für Ver- und Entsorgung 2010; Bedarf für Mobilfunkanlage angemeldet; Postagentur auch im Jahr 2010 gut frequentiert; Statistik Zivilstandsamt 2010; Krankenkassenprämienverbilligung 2012

Kinderfasnacht am 24. Februar 2011

Am Donnerstag, 24. Februar, findet die Kinderfasnacht Eggenwil statt. Um 10 Uhr treffen sich die Kinder mit ihren Lehrern und Eltern auf dem Schulhausplatz. Der nachfolgende Umzug führt über die Kochsmatt-, Kirchrain- und Unterdorfstrasse, die Hübelgasse, Pflanzerfeldstrasse, Trottengasse und Oberdorfstrasse. Die Schul- und Kindergartenkinder freuen sich auf möglichst viele Zuschauer. Anschliessend sorgen im "Beizli" in der Mehrzweckhalle der Mütter-Treff und das Mittagstisch-Team mit Hot Dog, Kuchen und Getränken für das leibliche Wohl. Nach dem Mittagessen findet bis um 15 Uhr der Maskenball statt. Die Schule, das Mittagstisch-Team und der Mütter-Treff heissen alle Kinder, Eltern und Zuschauer herzlich willkommen und freuen sich auf eine rege Teilnahme.

Rechnungen für Ver- und Entsorgung 2010

Die Finanzverwaltung verschickt in diesen Tagen die gemeinsamen Rechnungen für Wasser, Abwasser, Strom und Kehricht für das Jahr 2010. Seit Inkrafttreten des neuen Stromversorgungsgesetzes (Strommarktliberalisierung) per 1. Oktober 2008 müssen die Strompreise jeweils jährlich neu kalkuliert werden. In den Rechnungen sind die Netznutzungskosten, der Energiebezug sowie sämtliche Abgaben für erneuerbare Energien (kostendeckende Einspeisevergütung respektive Mehrkostenfinanzierung), Systemdienstleistungen und Konzessionsgebühren separat auszuweisen. Im Weiteren ist neu bei allen vier Eigenwirtschaftsbetrieben der Gemeinde die Abrechnungsperiode identisch mit dem Kalenderjahr (Umstellung der Periodizität vom hydrologischen auf das Kalenderjahr). Zudem wurde die Wasserversorgung aufgrund des gestiegenen Umsatzes und der geänderten Gesetzgebung per 1. Januar 2010 der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt. Diese Anpassungen machten umfassende Änderungen bei der EDV-Verarbeitung erforderlich. Leider können die Rechnungen systembedingt und aus rechtlichen Gründen nicht kundenfreundlicher dargestellt werden. Die halbjährliche Akontorechnung wird beibehalten, die nächste erfolgt per Ende Juni 2011. Für Fragen zu den Rechnungen steht die Finanzverwaltung gerne unter Telefon 056 641 90 94 zur Verfügung. Umfassende Informationen zu allen Ver- und Entsorgungsdienstleistungen sind auch auf dieser Homepage unter der Rubrik Ver-/Entsorgung abrufbar.

Bedarf für Mobilfunkanlage angemeldet

Der Kanton Aargau und die Mobilfunkbetreiber haben 2009 eine Vereinbarung über die Standortevaluation und Koordination von Mobilfunkanlagen erarbeitet. Die Gemeinde Eggenwil hat sich dieser Vereinbarung ebenfalls angeschlossen. Dadurch soll die Transparenz, Kommunikation und vor allem das Mitwirkungsrecht zwischen den Gemeinden und den Netzbetreibern verbessert werden.

In den letzten Jahren hat in der Mobilfunkversorgung ein grosser Technologiewechsel stattgefunden. Die Gesellschaft und die Bedürfnisse haben sich stark verändert. Die Ansprüche der Verbraucher werden immer grösser. Der Wechsel von der GSM- auf die UMTS-Netzversorgung ermöglicht den Zugang zu mobilen und viel schnelleren Breitbanddiensten wie beispielsweise das Internet auf dem Handy. Betreiber solcher Anlagen, die vom Bund eine Konzession erhalten, werden gleichzeitig auch in die Pflicht genommen, ein flächendeckendes Netz mit einer Abdeckung von 98 Prozent dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

Nun haben die drei Unternehmen Swisscom AG, Sunrise Communications AG und Orange Communications SA erneut den Bedarf für eine Mobilfunkantenne in Eggenwil innerhalb der nächsten 12 Monate zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung angekündigt.

Der Gemeinderat erwartet von den Netzbetreibern vor der Baugesuchseingabe eine koordinierte Prüfung möglicher Standorte für eine Sendeantenne und einen frühzeitigen Einbezug der Gemeinde bei der Standortevaluation. Sobald konkrete Varianten vorliegen, wird der Gemeinderat die Bevölkerung informieren.

Postagentur auch im Jahr 2010 gut frequentiert

Im vergangenen Jahr wurden während der offiziellen Öffnungszeit von 32 Stunden pro Woche durchschnittlich 109 (Vorjahr: 104) Kunden am Schalter bedient. Davon beanspruchten 53 (57) Prozent ein Angebot der Post, 36 (32) Prozent ein solches der Gemeindeverwaltung und 11 Prozent nahmen gleichzeitig Dienstleistungen von Post und Gemeinde in Anspruch.

Die Schalterfrequenz am Samstagmorgen liegt durchschnittlich bei neun (9) Personen. Besonders geschätzt werden die Öffnungszeiten am Montagabend bis 18.30 Uhr. Mit durchschnittlich 28 Kunden ist der Montag der am stärksten frequentierte Tag. Rund 39 (41) Prozent aller Postgeschäfte sind Sendungsaufgaben, gefolgt von den Sendungsabholungen mit 28 (26) Prozent. Die übrigen postalischen Dienstleistungen bewegen sich seit der Integration der Postagentur in die Gemeindeverwaltung am 1. September 2008 in einem konstanten Rahmen. Einzig die Verkäufe, insbesondere Autobahn- und Velovignetten, sind naturgemäss saisonalen Schwankungen unterworfen.

Während des vergangenen Jahres wurden bei der Postagentur Eggenwil insgesamt 11566 (12415) Briefe und Pakete mit Hilfe des Sendungsmoduls selbstbedient frankiert und anschliessend über die Schalterkasse der Gemeindeverwaltung abgerechnet. Hinzu kommt eine stattliche Anzahl bereits vorfrankierter Sendungen, die bei der Postagentur abgegeben werden (nicht transaktionsabhängige Leistungen). 304 (324) Personen machten vom Bargeldbezug Gebrauch und bezogen insgesamt 108220 (107000) Franken. Total 354 (346) oder durchschnittlich 30 (29) Personen pro Monat erledigten ihre Einzahlungen am Schalter.

Die Gemeinde erbringt die Postdienstleistungen im Namen der Post auf ihre eigene Rechnung. Die Abgeltung der Post für die Leistungen des Partners setzt sich aus fixen, variablen sowie Bonuskomponenten zusammen. Der fixe Teil der Abgeltung entschädigt für nicht transaktionsabhängige Leistungen. Der variable Teil wird in Abhängigkeit vom erzielten Umsatz und/oder der Anzahl durchgeführter Transaktionen ausgerichtet. Die Bonuskomponente wird bei Erfüllung der Qualitätsstandards ausgerichtet.

Die zu Beginn von der Schweizerischen Post prognostizierte Abgeltung von 19000 Franken pro Jahr oder rund 1600 Franken pro Monat wurde seit der Integration der Post in die Verwaltung in jedem Monat wesentlich übertroffen. Sie betrug 2010 durchschnittlich 2240 (2220) Franken pro Monat. Damit konnte die Postagentur im «Haus der Gemeinde» auch im vergangenen Jahr rentabel betrieben werden. Der Gemeinderat dankt dem Verwaltungsteam für die ausgezeichnete Arbeit und den Verantwortlichen der Schweizerischen Post für die partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Statistik Zivilstandsamt 2010

Laut dem Regionalen Zivilstandsamt Bremgarten haben im Jahr 2010 5 (Vorjahr: 1) in Eggenwil wohnhafte Paare geheiratet. Zudem verzeichnete das Zivilstandsamt keinen (0) Todesfall, der in Eggenwil eingetreten ist. Eingetragene Partnerschaften, Hausgeburten und Namenserklärungen wurden keine (0), Anerkennungen 1 (1) registriert. Das Zivilstandsamt stellte für Personen mit Heimatort Eggenwil 2 (6) Personenstandsausweise, 20 (21) Heimatscheine, 6 (15) Familienscheine, 0 (1) Eheurkunden, 1 (0) Geburtsurkunden, 0 (0) Todesurkunden, 0 (0) Anerkennungsurkunden, 4 (1) Familienausweise sowie 1 (6) Ausweis über den registrierten Personenstand aus. Im Weiteren wurden 2 Bürgerrechtsentlassungen, 5 Scheidungen und eine Verschollenerklärung erfasst. Die Nettokosten des Regionalen Zivilstandsamtes lagen unter dem Voranschlag. Diese betrugen pro Einwohner 5.71 Franken (Vorjahr: 5.34 Franken, Voranschlag: 6.67 Franken). Der Gemeinderat dankt den Verantwortlichen des Regionalen Zivilstandsamtes Bremgarten für ihre grosse und kompetente Arbeit.

Krankenkassenprämienverbilligung 2012

Immer häufiger gehen bei der Gemeindeverwaltung Meldungen von Krankenkassen über Ausstände von Krankenkassenprämien ein. Wenn die Versicherten ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, führt dies zu einem Leistungsaufschub, das heisst, die Versicherten müssen allfällige Arzt-/Spitalkosten und Medimente selber übernehmen. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, ihre Krankenkassenprämien fristgerecht zu bezahlen.

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben auch im Jahr 2012 Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung. Das Kantonale Steueramt hat alle Personen ermittelt, die aufgrund der heute bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen wird das Anmeldeformular in den nächsten Tagen zugestellt. Das Anmeldeformular sowie das entsprechende Merkblatt können auch bei der Gemeindeverwaltung (Zweigstelle SVA) bezogen werden. Die ausgefüllten Formulare sind mit den Krankenkassenpolicen (gültig ab 1. Januar) und der letzten definitiven Steuerveranlagung bis spätestens 31. Mai bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

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