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Volksabstimmung vom 13.06.2021

Resultate der eidgenössischen Volksabstimmung

Wahlbüro Eggenwil

Heute Sonntag, 13. Juni 2021, wurden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die folgenden fünf eidgenössischen Vorlagen zum Entscheid unterbreitet (auf kantonaler Ebene gelangten keine Vorlagen zur Abstimmung):

  • Vorlage 1:
    Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»
  • Vorlage 2:
    Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
  • Vorlage 3:
    Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
  • Vorlage 4:
    Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)
  • Vorlage 5:
    Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Ergebnisse

Das Gemeindewahlbüro hat die Auszählung der Stimmzettel abgeschlossen, das Abstimmungsprotokoll erstellt und die Ergebnisse um 11.00 Uhr* der Staatskanzlei übermittelt. Die Eggenwiler Stimmbeteiligung beträgt 65 Prozent. Nachstehend werden die kommunalen Resultate (Gemeindeprotokoll als PDF-Dokument) veröffentlicht:

Eidgenössische Volksabstimmung vom 13.06.2021 – Gemeindeprotokoll Eggenwil

Über die folgenden Links können Sie die Ergebnisse auf Stufe Kanton und die Hochrechnung/Endresultate auf Stufe Bund abrufen:

Die kantonalen Resultate finden Sie auf der Website der kantonalen Verwaltung. Erste Bezirksresultate sind ab ca. 12.00 Uhr zu erwarten.

Ab ca. 14.00 Uhr sind Analysen, erste Hochrechnungen und schliesslich die Endresultate auf der Homepage des Bundes abrufbar.

Freundliche Grüsse und einen schönen Sonntag

Gemeindekanzlei/Gemeindewahlbüro Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber/Aktuar Wahlbüro
Eggenwil, 13. Juni 2021, 12.00 Uhr*

*Gemäss Art. 5 Abs. 4 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR; SR 161.11) des Bundesrats dürfen seit Anfang 2020 vorläufige Abstimmungsergebnisse nicht mehr vor 12.00 Uhr des Abstimmungstags öffentlich bekannt gegeben werden. Kantonale und kommunale Wahl- und Abstimmungsergebnisse sind von dieser bundesrechtlichen Sperrfrist nicht betroffen und dürfen wie bisher publiziert werden, sobald die Ergebnisse vorliegen.

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