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Gemeindemitteilung der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 18.11.2011

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2011 veröffentlicht:

Einwohnergemeindeversammlung

 

vom Freitag, 18. November 2011, 20.15 - 22.15 Uhr, in der Mehrzweckhalle

Stimmberechtigte laut Stimmregister:                      621
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten):       125
Anwesende Stimmberechtigte:                                  74
Beteiligung:                                                     11.92 %


Traktandum 1
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2011
Beschluss: Genehmigung mit 67 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 2
Gesuch von Holtze Bernd, 1965, deutscher Staatsangehöriger, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
Beschluss: Genehmigung mit 70 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 3 
Gesuch von Ferreira de Almeida Fausto, 1962, portugiesischer Staatsangehöriger, dessen Ehefrau Ferreira de Almeida geb Lohs Melanie, 1971, deutsche Staatsangehörige, sowie deren Kinder Marcel, 1998, und Alessandro, 2000, beide portugiesische und deutsche Staatsangehörige, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
Beschluss: Genehmigung mit 72 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 4
Verpflichtungskredit von brutto Fr. 150'000.-- für die Sanierung der Transformatorenstation Rebhügel der Elektra Eggenwil
Beschluss: Genehmigung mit 74 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 5
Verpflichtungskredit von brutto Fr. 530'000.-- für den Gemeindeanteil an das kantonale Projekt Ausbau/Sanierung Kantonsstrasse K 271 (Badenerstrasse) mit Neubau Radweg zwischen Eggenwil und Künten inkl. Ausbau der Strassenbeleuchtung sowie die gleichzeitige Sanierung und Erweiterung der kommunalen Werkleitungen
Beschluss: Genehmigung mit 70 Ja- gegen 0 Neinstimmen
(Änderungsantrag um Verzicht auf die Eingangspforte mit 3 Ja- gegen 66 Neinstimmen abgelehnt)
 

Traktandum 6
Voranschlag 2012 mit einem unveränderten Steuerfuss von 98 %
Beschluss: Genehmigung mit 67 Ja- gegen 2 Neinstimmen

Die Einbürgerungsbeschlüsse unter Traktandum 2 und 3 wurden abschliessend gefasst; ein Referendum ist ausgeschlossen. Alle übrigen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich verlangt werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden.
Ablauf Referendumsfrist: 28. Dezember 2011.

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