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Aufhebung des Feuerverbots in Wäldern und an Waldrändern

Medienmitteilungen des Kantonalen Führungsstabes und der Aargauischen Gebäudeversicherung zum erlassenen Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern

Aufhebung des Feuerverbots in Wäldern und an Waldrändern

Die Wetterlage der vergangenen Tage hat im ganzen Kanton Aargau Niederschläge gebracht und zu einer Entspannung der Brandgefahr im Wald und an Waldrändern geführt. Die Wetteraussichten für die kommenden Tage versprechen weitere Regenfälle, was zu einer Normalisierung der Lage führt und erlaubt, das noch bestehende Feuerverbot aufzuheben.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) heben das bisher für das ganze Kantonsgebiet geltende Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern auf.

Ungeachtet dieser Massnahme gelten beim Feuern im Freien Vorsichtsregeln, welche immer zu beachten sind. Dazu gehört, dass offene Feuer von allem Brennbaren genügend Abstand aufweisen müssen und nicht unbeaufsichtigt brennen dürfen. Es ist deshalb wichtig, dass das Feuer erst nach dem vollständigen Ablöschen verlassen wird. Im Weiteren soll bei starkem Wind auf das Feuern im Freien ganz verzichtet werden, da durch den Funkenflug auch weiter entfernt Brände entfacht werden können.

Das mehrere Wochen geltende Verbot hat wesentlich dazu beigetragen, dass trotz der grossen Trockenheit nur wenige, kleinere Waldbrände in Kauf genommen werden mussten.

Der KFS und die AGV rufen die Bevölkerung auf, durch vorsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer im Freien weiterhin einen aktiven Beitrag zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden zu leisten.

10.06.2011
Kanton Aargau, Mediencenter


 

Lockerung des Feuerverbots in Wäldern und an Waldrändern

Mit den gestrigen Niederschlägen kündigt sich die erwartete Wetterveränderung an. Weitere Niederschläge sind für das Wochenende zu erwarten. Dies erlaubt, das geltende Feuerverbot im Kanton Aargau in Wäldern und an Waldrändern zu lockern.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) lockern das bisher für das ganze Kantonsgebiet geltende Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern: an eingerichteten Feuerstellen bei Picknick-Plätzen und bei Waldhäusern dürfen Feuer entfacht werden. Abseits solcher Orte im Wald und an Waldrändern bleibt das Feuerverbot bestehen.

Auch wenn die Niederschläge von gestern und die noch zu erwartenden Niederschläge zu einer Entspannung der Situation führen, bleibt die Brandgefahr aufgrund des sehr ausgetrockneten Waldbodens deutlich erhöht. Im Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern ist deshalb äusserste Vorsicht geboten. Insbesondere dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern und an Waldrändern weggeworfen werden.

Wie bereits bisher gelten für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen, etc) keine Einschränkungen. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten. Der KFS und die AGV rufen die Bevölkerung auf, durch vorsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer im Freien zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden beizutragen.

13.05.2011
Kanton Aargau, Mediencenter


Weiterhin Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern

Obwohl sich in den letzten Tagen infolge vereinzelter Niederschläge die Feuergefahr geringfügig entschärft hat, besteht weiterhin erhöhte Waldbrandgefahr. Zudem zeigen die Meteo-Aussichten für die kommenden Tage tendenziell wieder in Richtung Trockenheit.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) behalten das Feuerverbot gestützt auf das geltende Brandschutzrecht und in Absprache mit umliegenden Kantonen weiterhin für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und an Waldrändern bei. Dieses Verbot gilt wie bisher ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen.

Nebst dem Feuerverbot ist auch beim Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern äusserste Vorsicht geboten. Insbesondere dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder an Waldrändern weggeworfen werden.

Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach längeren, flächendeckenden Niederschlägen und einer Neubeurteilung der Lage durch KFS und AGV wieder aufgehoben. Die Aufhebung wird zur gegebenen Zeit kommuniziert.

Zur Erinnerung: Beim Feuern im Freien ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

- keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
- bei Wind wegen des gefährlichen Funkenflugs im Freien nicht feuern
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuerstellen erst verlassen, wenn die verbleibende Glut gelöscht ist.

Kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen usw.) sind weiterhin erlaubt. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten.

Der KFS und die AGV bitten die Bevölkerung um Verständnis und appellieren an ein verantwortungsbewusstes Verhalten zur Verhinderung von Bränden.

05.05.2011
Kanton Aargau, Mediencenter


Ab sofort Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern

Die Wetteraussichten für das Osterwochenende deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Aus diesem Grund gilt im ganzen Kanton Aargau ab sofort ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erlassen das Feuerverbot gestützt auf das geltende Brandschutzrecht ab sofort für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und an Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen.

Das Verbot wurde notwendig, weil der Waldboden nach den ausgebliebenen Niederschlägen weiter ausgetrocknet ist und sich die Brandgefahr deshalb deutlich erhöht hat. Nebst dem Feuerverbot ist auch beim Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern äusserste Vorsicht geboten. Insbesondere dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder an Waldrändern weggeworfen werden.

Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen Niederschlägen wieder aufgehoben.

Beim Feuer im Freien ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
- bei Wind wegen des gefährlichen Funkenflugs im Freien nicht feuern
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuerstellen erst verlassen, wenn die verbleibende Glut gelöscht ist.

Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen usw.) gilt das Feuerverbot nicht. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten.

Der KFS und die AGV rufen die Bevölkerung dazu auf, durch ein verantwortungsbewusstes Verhalten zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden beizutragen.

19.04.2011
Kanton Aargau, Mediencenter

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