Gemeindemitteilung vom 31.12.2010
Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig; Gratulation an Markus Belser zum 5-jährigen Arbeitsjubiläum; Auftrag für neuen Kommunaltraktor vergeben; Anlauf- und Beratungsstelle nach Pflegegesetz; Thermografiebilder von den öffentlichen Gebäuden
Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2009 in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2009 wurden abschliessend gefasst.
Gratulation an Markus Belser zum 5-jährigen Arbeitsjubiläum
Am 1. Januar 2006 trat Markus Belser als Angestellter technische Betriebe und Schulhauswart in den Dienst der Gemeinde Eggenwil ein. Er übernahm damals die Stelle von Bruno Meier, der als Nachfolger von Paul Leuenberger zum Leiter technische Betriebe befördert worden war. Zu seinen umfangreichen Aufgaben gehören unter anderem die Aufsicht, Reinigung und der Unterhalt von Schulanlage und Waldhütte, die Koordination der Benützung und die Vermietung von Mehrzweckhalle und Waldhütte sowie die Mitarbeit in allen technischen Bereichen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbewirtschaftung und Elektrizitätsversorgung. Im Herbst 2008 schloss der gelernte Schreiner nach einer zweieinviertel Jahre dauernden berufsbegleitenden Weiterbildung die anspruchsvolle Eidgenössische Berufsprüfung für Hauswartinnen und Hauswarte erfolgreich ab. Gemeinderat und Verwaltung danken Markus Belser für seine engagierte, pflichtbewusste und kompetente Mitarbeit zum Wohl der Gemeinde Eggenwil herzlich und wünschen ihm weiterhin viel Freude und Genugtuung bei seinen verantwortungsvollen Aufgaben.
Auftrag für neuen Kommunaltraktor vergeben
Im November genehmigte die Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit von 150 000 Franken für die Ersatzbeschaffung eines neuen Kommunaltraktors inklusive Zubehör. Das seit 23 Jahren im Einsatz der technischen Betriebe (Bauamt und Werke) stehende Nutzfahrzeug weist etliche altersbedingte Schäden und Abnützungserscheinungen auf. Zudem entspricht es nicht mehr den heutigen Anforderungen und Normen in Bezug auf das Einsatzspektrum, die Sicherheitsaspekte und die Umwelt.
Aufgrund der vorgenommenen Evaluation verschiedener in Frage kommender Fahrzeugmarken respektive -modelle hat der Gemeinderat unter Beachtung der Vorschriften des Submissionsdekrets die Firma Silent AG, Otelfingen, mit der Lieferung eines knickgelenkten Kompaktschleppers samt Zubehör wie Heckstapler, Böschungsmäher mit Schlegelmulcher, Laubbläser, Schneepflug und Spritzvorrichtung für Hockdruckreinigungen sowie das Ausbringen von Salzsole im Winter anstatt Streusalz zum Preis von netto 147 000 Franken beauftragt. Die Beteiligung der nutzniessenden Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird auf je 12 000 Franken und der Abfallbewirtschaftung und Elektrizitätsversorgung auf je 10 000 Franken berechnet. Auf eine Mitfinanzierung durch die Ortsbürgergemeinde (Forstwirtschaft und Ortsbürgerverwaltung) wird verzichtet. Für den bisherigen Traktor mit Schneepflug und Splittstreuer kann voraussichtlich ein Verkaufserlös von rund 7 000 Franken erzielt werden. Die Auslieferung des neuen Fahrzeugs wird im Juni 2011 erwartet.
Anlauf- und Beratungsstelle nach Pflegegesetz
Anfang 2008 ist das neue kantonale Pflegegesetz in Kraft getreten. Danach bestimmen die Gemeinden eine regionale Anlauf- und Beratungsstelle, die betagten Personen und ihren Angehörigen zur Information über das Angebot der vorhandenen Dienste, zur Beratung und zur Vermittlung der benötigten Dienstleistungen dient. Der Gemeinderat hat mit der Pro Senectute Aargau eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Das geschulte, kompetente Personal, meist Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Pro Senectute Aargau, kann unter 0848 40 80 80 oder per E-Mail unter der Adresse beratung@info-ag.ch kontaktiert werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.info-ag.ch abrufbar.
Thermografiebilder von den öffentlichen Gebäuden
Der Gemeinderat hat die IBW Energie AG, Wohlen, mit Aussenaufnahmen vom Gemeindehaus, Schulhaus und Mehrzweckgebäude mittels Wärmebildkamera beauftragt. Die Infrarotthermografie ist ein zuverlässiges Verfahren, Gebäude auf ihre energetische Verfassung zu prüfen und allfällige bauliche Mängel aufzudecken. Mit den Infrarotbildern lassen sich Massnahmen zum Energiesparen effektiv planen.
Die IBW Energie AG bietet die Dienstleistung allen Hauseigentümern an. Mehr als die Hälfte des Energieverbrauches benötigt ein Haushalt fürs Heizen. Noch immer geht zu viel Heizenergie ungenutzt verloren. Für 134 Franken kann jeder Eigentümer sein Haus mit mindestens vier Aussenaufnahmen auf Energie-Schwachstellen prüfen lassen. Nähere Informationen sind unter www.ibw.ag erhältlich.