Gemeindemitteilung vom 08.10.2010
Urnenentscheid über Hochwasserschutzprojekt rechtskräftig; Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor; Gemeindebeitrag an den öffentlichen Verkehr; Bekämpfung der Sauerbrut von Bienen; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse; Baubewilligungen
Urnenentscheid über Hochwasserschutzprojekt rechtskräftig
An der Referendumsabstimmung vom 26. September hat das Eggenwiler Stimmvolk den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 18. Juni bestätigt und den Verpflichtungskredit von brutto 2,15 Millionen Franken (Nettobelastung der Gemeinde von 610 000 Franken) für die Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts «Offenlegung und Renaturierung Ibisguetbach» mit gleichzeitiger Behebung aller Schutzdefizite gemäss kantonaler Gefahrenkarte Hochwasser gutgeheissen. Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist ist der Urnenentscheid am 1. Oktober in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat wird die Erarbeitung des Bauprojekts unter Einbezug der betroffenen Grundeigentümer Anfang kommenden Jahres an die Hand nehmen.
Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor
Der bis heute im Einsatz der technischen Betriebe (Bauamt und Werke) stehende Kommunaltraktor samt Zubehör wurde im Herbst 1987 zum Preis von 60 300 Franken angeschafft. Das Nutzfahrzeug weist etliche altersbedingte Schäden und Abnützungserscheinungen auf. Zudem entspricht es nicht mehr den heutigen Anforderungen und Normen in Bezug auf das Einsatzspektrum, die Sicherheitsaspekte und die Umwelt. Auch wenn der Traktor erst rund 1850 Betriebsstunden auf dem Tacho hat, lohnt sich eine Reparatur des 23-jährigen Fahrzeugs nicht mehr.
Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat das Bauamt mit der Evaluation verschiedener in Frage kommender Fahrzeugmarken respektive -modelle beauftragt. Aufgrund der Beurteilung aller Vor- und Nachteile in Bezug auf die definierten Kriterien wird ein knickgelenkter Traktor favorisiert. Für das Fahrzeug samt Zubehör wie Heckstapler, Böschungsmäher mit Schlegelmulcher, Laubbläser, Schneepflug und Spritzvorrichtung für Hochdruckreinigungen sowie das Ausbringen von Salzsole im Winter anstatt Streusalz ist mit Gesamtkosten von 150 000 Franken (Kostendach) zu rechnen. Die Beteiligung der nutzniessenden Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbewirtschaftung und Elektrizitätsversorgung wird auf insgesamt 44 000 Franken berechnet, so dass der Einwohnergemeinde Nettokosten von 106 000 Franken verbleiben. Der Gemeinderat wird der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November den entsprechenden Verpflichtungskredit zur Beschlussfassung unterbreiten.
Gemeindebeitrag an den öffentlichen Verkehr
Die Gemeinden haben sich mit 40 Prozent an den Kosten des allgemeinen Angebots des öffentlichen Verkehrs zu beteiligen. Die Verteilung unter den Gemeinden bemisst sich nach der Anzahl der Bahn- und Busabfahrten sowie nach der Einwohnerzahl. Für das Rechnungsjahr 2010 hat Eggenwil einen Gemeindebeitrag von 27 145 Franken zu leisten (Vorjahr: 25 122 Franken).
Bekämpfung der Sauerbrut von Bienen
Ende September wurde in der Gemeinde Künten die Bienenkrankheit Sauerbrut festgestellt. Sie ist ausschliesslich für Bienen gefährlich und stellt keine Bedrohung für Menschen oder andere Tierarten dar. Um die Seuche erfolgreich zu bekämpfen, hat die Kantonstierärztin das Gelände im Umkreis von einem Kilometer vom verseuchten Bienenstand zum Sperrgebiet erklärt. Davon sind auch Gebiete der Gemeinde Eggenwil betroffen. Die Imker und Imkerinnen wurden über die erforderlichen tierseuchenpolizeilichen Massnahmen informiert.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 29. September führte die Regionalpolizei Bremgarten zum dritten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Badenerstrasse 22, Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 19.30 und 21.40 Uhr haben von 190 gemessenen Fahrzeugen deren 73 oder 38 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 41 Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: 25 Übertretungen, zwischen 64 bis 68 km/h: drei Übertretungen, zwischen 69 bis 73 km/h: drei Übertretungen und über 73 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 79 km/h unterwegs. Dieser und drei weitere Automobilisten mussten an das Bezirksamt verzeigt werden.
Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an:
René und Pia Sonderegger-Locher, Eggenwil, für die Erweiterung des Gartensitzplatzes und die Errichtung einer Garten-Energiesäule auf Parzelle Nr. 468, EFH Gebäude Nr. 294, Kustergasse 9;
Selma Weber und Vinzenz Vollenweider, Eggenwil, für die Gartenumgestaltung auf Parzelle Nr. 107, EFH Gebäude Nrn. 206 und 207, Erlismattweg 11.