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Das Betreibungsamt zieht um

Artikel Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 02.07.2010, über die Führung des Betreibungsamtes Eggenwil in Zufikon ab 1. Januar 2011

© Bremgarter Bezirks-Anzeiger; Ausgabe 52 (02.07.2010)


Bremgarten/Region

Das Betreibungsamt zieht um

Eggenwil: Aktuelles aus dem Gemeindehaus

Aufgrund einer Beurteilung hat sich der Gemeinderat für eine Zusammenarbeit mit Zufikon ausgesprochen. Damit wird das Betreibungsamt Eggenwil ab 1. Januar 2011 zentral im neuen Gemeindehaus Zufikon von der dortigen Betreibungsbeamtin geführt.

Für die Stellvertretung ist zurzeit ein Mitarbeiter des Betreibungsamtes Wohlen zuständig. Trotz Zusammenlegung bleiben die Betreibungsämter Zufikon und Eggenwil rechtlich selbstständig.

Das Betreibungsamt Eggenwil wird seit Oktober 1991 von Susanne Egloff in ihrem eigenen Büro zu Hause geführt. Im August 2006 hat der Gemeinderat Patrick Schibli, Betreibungsamt Bremgarten, als Stellvertreter gewählt. Beide Amtsträger haben stets ausgezeichnete Arbeit geleistet, was auch sämtliche Berichte der Jahresinspektionen durch das kantonale Betreibungsinspektorat beziehungsweise früher des Gerichtspräsidiums Bremgarten bestätigen. Pro Jahr werden in Eggenwil rund 250 Betreibungen bearbeitet.

Susanne Egloff geht in den Ruhestand

Per Ende 2010 tritt Susanne Egloff in den wohlverdienten Ruhestand. Zudem dürfen ab Anfang kommenden Jahres grundsätzlich nur noch Betreibungsbeamte und deren Stellvertreter angestellt werden, die den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. Aus diesen Gründen hat sich der Gemeinderat in den letzten Monaten intensiv Gedanken darüber gemacht, in welcher Form das Betreibungsamt künftig geführt werden soll. Geprüft wurden sowohl eine selbstständige oder verwaltungsinterne Lösung als auch die Zusammenarbeit mit einer Nachbargemeinde respektive eine Auslagerung des Amtes.

Im Rahmen eines Gemeindevertrages

Die Zusammenarbeit wird im Rahmen eines Gemeindevertrages geregelt. Die Sitzgemeinde Zufikon ist zuständig für die Anstellung des Personals, die Bereitstellung der Räume und die Beschaffung der Sachmittel. Diese zeichnet auch für die Rechnungsführung verantwortlich. Im Sinne einer Vollkostenrechnung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge belastet respektive gutgeschrieben. Nettoertrag oder Nettoaufwand werden im Verhältnis der in den Gemeinden im Rechnungsjahr neu angehobenen Betreibungen verursachergerecht auf die Vertragsgemeinden aufgeteilt.

Ein eigentlicher Systemwechsel

Mit der vorgesehenen Lösung ist im Vergleich zu den Angeboten anderer Gemeinden ein aus der Sicht des Gemeinderates gewichtiger Vorteil verbunden: der Verzicht auf das nicht mehr zeitgemässe Sportelnsystem, welches zu ungleichen Verhältnissen führt und darüber hinaus systembedingt für die Gemeinden immer ein Verlustgeschäft darstellt. Stattdessen werden die Betreibungsbeamtinnen und -beamten angestellt und erhalten unabhängig der Anzahl Amtshandlungen eine feste, angemessene Entlöhnung. Die Gebühren aus den Betreibungshandlungen fliessen � wie dies auch bei allen anderen Einnahmen der Kommunen der Fall ist � in die Gemeindekasse.

Bei der bevorzugten Lösung kann bei entsprechender Auslastung davon ausgegangen werden, dass die Amtsführung für die Steuerzahler der beiden Gemeinden Eggenwil und Zufikon kostenneutral erfolgen wird. Dies stellt jedoch keine Bedingung dar. Wichtiger erscheint dem Gemeinderat eine allseits faire und nachhaltige Lösung.

  

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