Amtliche Publikation vom 30.07.2010
Hochwasserschutzprojekt wird der Urnenabstimmung unterstellt; 15-jähriges Arbeitsjubiläum von Ursula Staubli; Strassenbeleuchtung entlang der Kantonsstrasse wird ersetzt; Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2010; Pauschalbeitrag an das Feuerwehrwesen 2010; Hauptfeuerwehrinspektion 2010; Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia; Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Hochwasserschutzprojekt wird der Urnenabstimmung unterstellt
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni haben die Stimmberechtigten den vom Gemeinderat beantragten Verpflichtungskredit von brutto 2,15 Mio. Franken (Nettobelastung der Gemeinde von 610 000 Franken nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton) für die Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts «Offenlegung und Renaturierung Ibisguetbach» mit gleichzeitiger Behebung aller Schutzdefizite gemäss kantonaler Gefahrenkarte Hochwasser mit 105 Ja- gegen 45 Neinstimmen in geheimer Abstimmung genehmigt. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 28. Juli abgelaufen.
Am 26. Juli hat Walter Joho der Gemeindekanzlei das Referendumsbegehren eingereicht, wonach die unterzeichneten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verlangen, dass der erwähnte Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen ist.
Nach erfolgter Prüfung stellt der Gemeinderat fest, dass das Referendumsbegehren den gesetzlichen Anforderungen entspricht und 201 gültige Unterschriften aufweist. Erforderlich wären 154 Unterschriften gewesen (ein Viertel der 614 Stimmberechtigten). Das Referendum wird somit als zu Stande gekommen erklärt.
Die Urnenabstimmung findet am 26. September 2010 (eidgenössische Volksabstimmung) statt. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 3. September zugestellt. Der Gemeinderat verfasst zur Abstimmungsvorlage einen erläuternden Bericht. Darin wird auch die Meinung wesentlicher Minderheiten in der Gemeindeversammlung berücksichtigt. Zu diesem Zweck wurden der Urheber des fakultativen Referendums respektive das Urheberkomitee eingeladen, bis 20. August ihre Argumente gegen die Vorlage schriftlich mitzuteilen. Der Gemeinderat wird diese Stellungnahme in seinem Bericht zu Handen der Stimmberechtigten berücksichtigen.
15-jähriges Arbeitsjubiläum von Ursula Staubli
Am 1. August 1995 trat Ursula Staubli als Nachfolgerin von Martha Dobler in den Dienst der Gemeinde Eggenwil ein. Ursula Staubli leitet die Abteilungen Finanzen, Zentrale Dienste/Einwohnerkontrolle, Soziale Dienste sowie das Arbeitsamt und hat die Stellvertretung des Gemeindeschreibers inne. Während ihrer bisherigen Amtszeit hat sie sich stetig weitergebildet und alle höheren Ausbildungen mit Erfolg abgeschlossen. Besonders zu erwähnen sind die zweijährige Fachausbildung für Führungspersonal der Gemeinden, Fachrichtung Finanzverwalterin, sowie das darauf aufbauende einjährige Intensivstudium Public Management, welches sie zusammen mit Gemeindeschreiber Walter Bürgi im Jahre 2002 abgeschlossen hat. Über die Gemeindegrenzen hinweg engagiert sich Staubli seit Jahren als Präsidentin des Verbandes Finanzfachleute Aargauer Gemeinden Region Freiamt, als Prüfungsleiterin im Fachbeirat der Finanzfachleute und als Mitglied der Kommission Lehrabschlussprüfungen der Branche Öffentliche Verwaltung Aargau. Zudem präsidiert sie die Finanzkommission Oberlunkhofen.
Gemeinderat und Verwaltungspersonal danken Ursula Staubli im Namen der Bevölkerung von Herzen für ihren unermüdlichen Einsatz, ihre stets pflichtbewusste, treue und äusserst kompetente Mitarbeit zum Wohle der Gemeinde Eggenwil und wünschen ihr weiterhin viel Freude und Genugtuung bei ihren verantwortungsvollen Tätigkeiten.
Strassenbeleuchtung entlang der Kantonsstrasse wird ersetzt
Die Beleuchtung der Hauptstrasse und der Mündungsbereiche wurde im Jahr 1978 mit damals modernen Mischlichtleuchten erstellt. Diese Quecksilberdampflampen sind inzwischen veraltet und weisen in mehrfacher Hinsicht wesentliche Nachteile auf. In der kommenden Woche wird die vom Gemeinderat beauftragte IBW Technik AG, Wohlen, sämtliche 37 Leuchten dieses Typs durch Natriumhochdrucklampen ersetzen. Die Kosten belaufen sich auf 37 000 Franken. Die neuen Leuchtmittel bringen gegenüber bisher eine Energieersparnis von rund 40 Prozent, bieten eine viel bessere Lichtausbeute und weisen zudem eine deutlich höhere Lebensdauer auf. Im Sinne der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit hat der Gemeinderat auch die Unterhaltsplanung für die Strassenbeleuchtung überarbeitet.
Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2010
Gemäss Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen tragen Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60, der Gemeindeanteil 40 Prozent. Die Belastung der Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl. Laut Mitteilung des Departements Bildung, Kultur und Sport hat die Gemeinde Eggenwil für das Jahr 2010 einen Gemeindebeitrag von 203 000 Franken zu leisten, was einem Pro-Kopf-Beitrag von 231 Franken (Vorjahr 208 Franken) entspricht.
Pauschalbeitrag an das Feuerwehrwesen 2010
Wie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) mitteilt, erhält die Gemeinde Eggenwil für das Jahr 2010 einen Pauschalbeitrag von 6400 Franken für die bedarfsgerechte Ausrüstung der Feuerwehr. Weil die Gemeinde das Rationalisierungspotenzial voll ausgeschöpft hat, erhält sie den vollen ordentlichen Beitrag von 40 Prozent der theoretischen Investitionskosten der Grössenklasse I von 16 000 Franken.
Hauptfeuerwehrinspektion 2010
Am 25. März, 20. Mai und 23. Juni hat die Abteilung Feuerwehrwesen der Aargauischen Gebäudeversicherung die Kaderinspektion, die Alarminspektion sowie die Inspektion von Material und Administration durchgeführt. Wie der Gesamtbeurteilung entnommen werden kann, wurde die Inspektion in allen Bereichen erfüllt. Der Gemeinderat gratuliert den Angehörigen der Feuerwehr zum guten Ergebnis und dankt für die stets ausgezeichnete Arbeit.
Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia
Ab Anfang August ist der Feuerbrand- und Ambrosiakontrolleur der Gemeinde, Roland Belser, unterwegs. Er kontrolliert die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und gleichzeitig auf das gefährliche Unkraut Ambrosia. Die Einwohner beziehungsweise Hauseigentümer wurden diese Woche mit einem Flugblatt informiert.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind (öffentliches Fuss- und/oder Fahrwegrecht). Über Gehwegen hat die Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen unbedingt einzuhalten.
Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Das Forstamt kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.