Amtliche Publikation vom 13.11.2009
Gefahrenkarte Hochwasser gilt ab sofort; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse; Beitragsleistung der Aargauischen Gebäudeversicherung von 107 000 Franken; Einwandfreies Trinkwasser
Amtliche Publikation vom 13.11.2009
Gefahrenkarte Hochwasser gilt ab sofort; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse; Beitragsleistung der Aargauischen Gebäudeversicherung von 107 000 Franken; Einwandfreies Trinkwasser
Gefahrenkarte Hochwasser gilt ab sofort
«Vorsorgen ist besser als heilen» gilt auch beim Schutz vor Überschwemmungen: Die Hochwassersicherheit ist in erster Linie durch den Unterhalt der Gewässer und raumplanerische Massnahmen und erst in zweiter Linie durch bauliche Massnahmen am gefährdeten Objekt zu gewährleisten.
Die durch die kantonale Abteilung Raumentwicklung in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erarbeitete Gefahrenkarte Hochwasser Kanton Aargau, Teilprojekt Unteres Reusstal, liegt seit Oktober bereinigt vor. Die Gemeinden sind verpflichtet, dieses neue Planungsinstrument (Fliesstiefenkarten, Gefahrenkarte und Schutzdefizitkarte) ab sofort im Baubewilligungsverfahren und bei der Revision der Nutzungs- und Sondernutzungsplanung umzusetzen. Je nach Gefährdung beziehungsweise Schutzdefizit haben die Bauherrschaften im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für Um-, An- und Neubauten einen Hochwasserschutznachweis oder eine Selbstdeklaration einzureichen und gegebenenfalls Schutzmassnahmen am Bauobjekt zu treffen.
Zudem müssen die Gemeinden die Notfallplanung erstellen oder überprüfen und die festgelegten Massnahmen gemäss Massnahmenplanung umsetzen.
Das der Gemeindeversammlung am 20. November beantragte Projekt «Offenlegung und Renaturierung Ibisguetbach» stellt als übergeordneter Hochwasserschutz die wichtigste und dringendste, aber auch die umfassendste Massnahme des erwähnten Massnahmekatalogs dar.
Sämtliche Karten und Unterlagen bezüglich der Hochwassersicherheit in Eggenwil können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 2. November führte die Regionalpolizei Bremgarten im Auftrag des Gemeinderates zum vierten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 22, Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 11.35 und 13.30 Uhr haben von 218 gemessenen Fahrzeugen deren 100 oder 46 % die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 45 Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: 27 Übertretungen, zwischen 64 bis 68 km/h: 17 Übertretungen, zwischen 69 bis 78 km/h: zehn Übertretungen und über 79 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 81 km/h unterwegs, was eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln darstellt. Dieser und zehn weitere Automobilisten wurden an das Bezirksamt verzeigt.
Aufgrund dieser unerfreulichen Resultate und der seit einiger Zeit tendenziell steigenden Übertretungsquoten werden dieses Jahr weitere gezielte Kontrollen durchgeführt. Zudem prüft der Gemeinderat verschiedene bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung im Rahmen der bevorstehenden Sanierung der Kantonsstrasse.
Beitragsleistung der Aargauischen Gebäudeversicherung von 107 000 Franken
Gestützt auf den Entscheid der Gemeindeversammlung vom 30. November 2007 wurde im vergangenen Jahr das Feuerwehrlokal an der Kochsmattstrasse erweitert und renoviert, ein Logistik-Transportfahrzeug für den Mehrweckeinsatz beschafft sowie das 20-jährige Tanklöschfahrzeug revidiert und aufgerüstet. Mit diesen Massnahmen können der Bevölkerung mit der eigenen Feuerwehr vor Ort das höchste Mass an Sicherheit und Dienstleistungen geboten und die Erwartungen auch in den kommenden zehn Jahren effektiv und effizient erfüllt werden. Weil die geforderte Leistungsnorm bei einer Fusion mit der Feuerwehr Bremgarten-Hermetschwil nicht eingehalten werden könnte, besteht für die Gemeinde Eggenwil kein Rationalisierungspotenzial im Feuerwehrwesen. Deshalb werden ihr die ordentlichen Beitragsleistungen aus dem Fonds zur Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden ohne Kürzung zugestanden. Dementsprechend hat die Aargauische Gebäudeversicherung an die Gesamtkosten von 315 000 Franken wie erwartet einen Beitrag von 107 000 Franken überwiesen.
Einwandfreies Trinkwasser
Im Rahmen der jährlichen mikrobiologischen Eigenkontrolle des Trinkwassers wurden am 12. Oktober bei den Netzstellen Niederzone (Dorf) und Hochzone (Hohfoor) Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss Hygieneverordnung. Die Proben wiesen somit eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf.