Gemeindemitteilung vom 30.09.2021
Kommandowechsel von Thomas Hausherr zu Pascal Vogel; Erteilte Baubewilligung; Sanierung K 271 Eggenwil Innerort – Leiser Belag auf der gesamten Ortsdurchfahrt; Gemeindebeiträge 2021 für Bienenhaltung; Fit durch den Winter – Start Fitnessturnen 50+ am 21. Oktober; Bäume und Sträucher bis Ende Oktober zurückschneiden; Häckseldienst am 23. Oktober; Gartenholzereien durch den Forstbetrieb
Kommandowechsel von Thomas Hausherr zu Pascal Vogel
Per Ende dieses Jahres gibt Thomas Hausherr sein Amt als Kommandant der Feuerwehr Eggenwil respektive Präsident der Feuerwehrkommission ab. Der 45-Jährige trat im Januar 1997 in die Feuerwehr Eggenwil ein. Anfang 2003 wurde er zum Gruppenführer und auf Beginn 2009 zum Offizier befördert. Nach dem Abschluss weiterer Kurse übernahm er Anfang 2013 die Funktion des Vizekommandanten. Per 1. Januar 2015 wurde er vom Gemeinderat als Nachfolger von Roger Hausherr zum Kommandanten berufen. Thomas Hausherr hat während seiner 25-jährigen Karriere in der Eggenwiler Ortsfeuerwehr insgesamt 395 Übungen absolviert und war bei 54 Einsätzen dabei. Insbesondere während seinen sieben Kommandojahren hat er massgeblich dazu beigetragen, dass die eigenständige Feuerwehr Eggenwil bis heute sehr gut organisiert ist und ausgezeichnete Leistungen erbringt.
Als Nachfolger hat der Gemeinderat auf Antrag der Feuerwehrkommission Oberleutnant Pascal Vogel ernannt, der bis Ende letzten Jahres als Vizekommandant amtete. Unter Beförderung zum Hauptmann übernimmt Pascal Vogel das Kommando per 1. Januar 2022. Die offizielle Würdigung, Verdankung und Verabschiedung des scheidenden Kommandanten erfolgte letzten Freitagabend anlässlich des alljährlichen Hauptübungsessens im Beisein des Korps durch Gemeindeammann Roger Hausherr, der selbst die Feuerwehr von 2007 bis 2014 kommandierte.
Gemeindebehörde und Feuerwehrkommission danken Thomas Hausherr herzlich für die langjährig geleistete grosse und kompetente Arbeit zugunsten der Sicherheit aller und wünschen Pascal Vogel viel Freude und Erfolg bei der Ausübung dieses wichtigen und verantwortungsvollen Amts.
Erteilte Baubewilligung
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Wolfgang und Ruth Frick-Rimann, Eggenwil, die Baubewilligung für die Errichtung einer Einfriedung aus Granit-Stelen samt Gartentor auf Parzelle Nr. 197, nördlich EFH Gebäude Nr. 341, an bzw. entlang der Grenze zur nördlichen Nachbarparzelle Nr. 851, Tobelstrasse 9, erteilt (vereinfachtes Verfahren).
Sanierung K 271 Eggenwil Innerort – Leiser Belag auf der gesamten Ortsdurchfahrt
Wie bereits informiert – letztmals mit Update 6 in der Gemeindemitteilung vom 13. August 2021 – erfolgt der Einbau des Deckbelags erst ganz zum Schluss der laufenden Bauarbeiten gesamthaft auf allen Strassenabschnitten der Badenerstrasse K 271 und den jeweiligen Anschlüssen der Gemeindestrassen. Nebst funktionalen, sicherheitstechnischen, behindertengerechten und gestalterischen Aspekten ist bei Strassenbauprojekten der Lärmschutz ein zentrales Thema, welches insbesondere bei den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern der Ortsdurchfahrt hohe Priorität geniesst. Denn lärmarme Beläge sind ein hochwirksames Mittel, um eine möglichst flächendeckende Lärmreduktion erreichen zu können. So wird im kommenden Jahr auch im gesamten Eggenwiler Innerortsbereich zwischen den beiden Einfahrtsbremsen an den Ortseingängen ein Deckbelag der aktuellen Generation eingesetzt.
Per Ende 2020 wurden auf den aargauischen Kantonsstrassen bereits lärmarme Strassenbeläge auf einer Streckenlänge von rund 82 Kilometern eingebaut. Wie die belagsakustischen Messungen zeigen, beträgt die initiale Lärmreduktion gegenüber einem herkömmlichen Asphaltbelag durchschnittlich rund sechs Dezibel. Das ist energetisch gleichzusetzen mit einer Reduktion der Verkehrsmenge um rund 75 Prozent. Je nach Ausgangsbelag kann die anfängliche Schallreduktion im Extremfall bis zu 10 Dezibel betragen, was einer Reduktion der Verkehrsmenge um 90 Prozent entspricht. Seit diesem Sommer macht der Kanton nach Abschluss der jeweiligen Bauarbeiten für einige Wochen mit Infotafeln «Leiser Belag» auf lärmsanierte Strassen aufmerksam.
Bezogen auf die hiesigen Verhältnisse führt die von der Gemeindebehörde bereits früh zu Projektbeginn beim Kanton durchgesetzte Belagswahl zugunsten aller Anstösser überdies dazu, dass auf die Vorkehrungen gemäss dem seinerzeitigen kantonalen Strassenlärm-Sanierungsprojekt – Lärmschutzwand an der Trottengasse 2 und 4 sowie Einbau von Schallschutzfenstern beim Restaurant zum Sternen – verzichtet werden kann, da mit dem Einbau des leisen Deckbelags auch an besagten Örtlichkeiten keine Grenzwert-Überschreitungen und somit keine Sanierungspflichten mehr bestehen. Der vorgesehene Belag ist zwar im Vergleich zu konventionellen Belägen wesentlich teurer, die Mehrkosten werden aber durch den Verzicht auf die genannten Lärmschutzmassnahmen mehr als kompensiert (vgl. dazu und zur Verkehrserhebung 2018 auf der K 271 auch Gemeindemitteilung vom 10. Januar 2019).
Gemeindebeiträge 2021 für Bienenhaltung
Bienen sichern die Bestäubung von rund 80 Prozent der Kultur- und Wildpflanzen. Damit kommt der Bienenhaltung eine ökologische Schlüsselfunktion für die Biodiversität und die Landwirtschaft zu. Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Wert der Bienenzucht. Dagegen haben in den letzten Jahren die Zahl der Imker sowie der Bestand an Bienenvölkern stark abgenommen. Durch Krankheiten und Schädlinge nimmt die Bedrohung laufend zu. Die Honigbiene ist heute von der imkerlichen Pflege abhängig. Weitere Informationen zur Bienengesundheit finden sich unter anderem auch auf der Homepage des Verbands der Aargauer Bienenzüchter-Vereine.
In Anerkennung der wichtigen und vielfältigen Funktionen der Bienenzucht und im Sinne eines Beitrags zur Förderung der Bienenhaltung entrichtet die Gemeinde den Bienenhaltern jeweils direkt einen jährlichen Beitrag von 30 Franken pro Volk. Eggenwil zählt gegenwärtig fünf Bienenhalter (Vorjahr: 5) mit insgesamt 81 (80) Völkern.
Fit durch den Winter – Start Fitnessturnen 50+ am 21. Oktober
Das Fitnessturnen 50+ (vormals Fitnessturnen für Jedermann) wird seit 1979 angeboten und rege besucht. Ab 21. Oktober 2021 bis Ende März 2022 findet das beliebte Fitnessturnen wiederum jeweils am Donnerstagabend von 20.15 bis ca. 21.45 Uhr in der Turnhalle Eggenwil statt. Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer im reiferen Alter und ist kostenlos. Die Teilnahme ist freiwillig und hat keine weiteren Verpflichtungen zur Folge. Ein- und Ausstieg sind deshalb jederzeit möglich, wobei eine regelmässige Teilnahme erwünscht ist. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen die Teilnehmer selbst.
Ziel ist die Beweglichkeit, Kondition und die Kraft über die Wintermonate zu halten respektive zu fördern. Es ist deshalb eine gute Alternative zu sportlicher Betätigung im Freien und der Natur. Das vielseitige Angebot beinhaltet Übungen mit Musik, Fitnessparcours, Kraftübungen, Übungen mit Geräten usw. Der zweite Teil ist in der Regel für Ball-Spiele reserviert. Selbstverständlich wird auch das gemütliche Zusammensein nach «schweisstreibender Arbeit» gepflegt. Mitmachen kommt beim Fitnessturnen 50+ vor dem Rang und darum lautet das Motto: «Komm und mach mit, bleibe oder werde fit!». Die Leiter und Leiterinnen freuen sich auf eine wiederum rege Teilnahme. Für weitere Auskünfte steht Paul Ackermann, Buechstrasse 14, gerne unter 056 633 69 03 oder packermann@bluewin.ch zur Verfügung.
Bäume und Sträucher bis Ende Oktober zurückschneiden
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4,50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und dem Gemeingebrauch zugänglich sind (öffentliches Fuss- und/oder Fahrwegrecht). Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende Oktober zu erfolgen. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch den technischen Dienst, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.
Häckseldienst am Samstagvormittag, 23. Oktober
Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Stattdessen wird der Bevölkerung wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 23. Oktober, ab 8 Uhr, durch den technischen Dienst der Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. Gemeinschaftliche Depots mehrerer Liegenschaften sind erwünscht. 10 Minuten reine Häckselzeit pro Liegenschaft sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne bis spätestens Donnerstag, 21. Oktober, 12 Uhr, unter 056 641 90 90 oder einwohnerdienste@eggenwil.ch entgegen.
Gemeinde Eggenwil – Flyer Häckseldienst vom 23.10.2021
(Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Digitalisierungsstrategie grundsätzlich keine Flugblätter mehr zugestellt werden)
Gartenholzereien durch den Forstbetrieb
Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Der Forstbetrieb kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 30. September 2021
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