Amtliche Publikation vom 04.12.2009
Hochwasserschutzprojekt wird überarbeitet und im Juni wieder der Gemeindeversammlung unterbreitet; Informationen zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser Kanton Aargau
Amtliche Publikation vom 04.12.2009
Hochwasserschutzprojekt wird überarbeitet und im Juni wieder der Gemeindeversammlung unterbreitet; Informationen zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser Kanton Aargau
Überarbeitung des Hochwasserschutzprojekts
An der Gemeindeversammlung vom 20. November wies der Souverän den beantragten Verpflichtungskredit von brutto 1,87 Millionen Franken (Nettobelastung der Gemeinde in Höhe von 550 000 Franken nach Abzug der Bundes- und Kantonsbeiträge) für die Offenlegung und Renaturierung des Ibisguetbachs entlang der Rütistrasse und Alten Badenerstrasse an den Gemeinderat zurück. Die geforderte Überarbeitung des Hochwasserschutzprojekts wurde mit dem Auftrag verbunden, eine erweiterte Arbeitsgruppe einzusetzen und ergänzend zu den bereits untersuchten Varianten weitere denkbare Alternativen zu prüfen. Gleichzeitig wurde hierfür ein zusätzlicher Planungskredit von 20 000 Franken gesprochen.
Prüfung weiterer Lösungsvarianten
Nach der zwischenzeitlich vorgenommenen Lagebeurteilung hat der Rat die Grobanalyse von allenfalls möglichen weiteren Optionen zur Sicherstellung des übergeordneten Hochwasserschutzes zu Gunsten der Siedlungsgebiete nördlich des Junebachs in Auftrag gegeben. Dieser Machbarkeitsstudie werden dieselben Hauptzielsetzungen und Beurteilungskriterien wie beim bereits erarbeiteten respektive vorgeschlagenen Projekt zu Grunde gelegt: Gewährleistung der Schutzziele nach den Vorgaben von Bund und Kanton, Entlassung der bislang gefährdeten Grundstücke aus der seit August verbindlich vorliegenden kantonalen Gefahrenkarte Hochwasser und damit Wegfall von Objektschutzmassnahmen, Rahmenbedingungen der Nutzungsplanung Kulturland und Baugebiet, Kosten und Wirtschaftlichkeit, Ausmass und Qualität der betroffenen landwirtschaftlichen Nutzflächen, ökologisches Potenzial der Renaturierungsmassnahmen und nicht zuletzt verschiedene Aspekte des Landschaftsschutzes.
Beurteilung durch erweiterte Arbeitsgruppe
Die bis Ende Januar erwarteten Ergebnisse dienen der Arbeitsgruppe als Diskussionsgrundlage. Zusätzlich zum bisherigen Projektausschuss werden je eine Vertreterin oder ein Vertreter der von den Projektvarianten direkt betroffenen Grundeigentümer (Landwirte), der Landwirtschaftskommission, der Finanzkommission, des Natur- und Vogelschutzvereins sowie der Anwohnerschaft im Oberdorf und Im Rebhügel zur Mitwirkung eingeladen. Im Frühling wird der Gemeinderat dann alle von der Gefahrenkarte Hochwasser und/oder vom Hochwasserschutzprojekt betroffenen Grundeigentümer, weitere Interessierte sowie die beteiligten Fachleute zu einer Informationsveranstaltung mit Besprechung einladen.
Zusammenhang mit anderen Projekten
Die Gemeindebehörde ist nach wie vor von der Notwendigkeit und Dringlichkeit des Vorhabens überzeugt. Vom geplanten übergeordneten Hochwasserschutzprojekt sind zahlreiche private und öffentliche Liegenschaften abhängig. Im Weiteren ist jede Verzögerung mit wesentlichen Mehrkosten zu Lasten der Steuerzahler und privaten Grundeigentümer verbunden. Zudem steht das Projekt in Zusammenhang mit verschiedenen weiteren Vorhaben, für die im Rahmen des Voranschlages 2010 Budgetkredite oder bereits zuvor Verpflichtungskredite genehmigt wurden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Planung der Erweiterung des Schulhauses im Hinblick auf die zu erwartende Einführung von Tagesstrukturen und den sich abzeichnenden Wechsel des Schulsystems (sechs anstatt fünf Jahre Primarschule), den Ersatz der Ölheizung im Schulhaus durch eine Holzschnitzelheizung, die Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung (Bauzonenplanung), die Sanierung des Kugelfangs der stillgelegten 300-Meter-Schiessanlage und die Sanierung des Einmündungsbereiches Oberdorfstrasse/Kustergasse (Anpassung an die verkehrsrechtlichen Vorschriften). Aufgrund der gegenwärtigen Situation hat der Gemeinderat entschieden, die Weiterbearbeitung dieser Projekte einstweilen zu sistieren. Aufgrund der sich ergebenden zeitlichen Verschiebungen muss auch die Finanz- und Investitionsplanung 2010/2017 überarbeitet werden.
Im Juni 2010 wird der Souverän wieder entscheiden können
Aus den genannten Gründen will der Gemeinderat das Hochwasserschutzprojekt zügig weiterbearbeiten. Es ist vorgesehen, die Vorlage der Juni-Gemeindeversammlung erneut zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser
Je nach Gefährdung beziehungsweise Schutzdefizit haben die Bauherrschaften im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für Um-, An- und Neubauten einen Hochwasserschutznachweis oder eine Selbstdeklaration einzureichen und gegebenenfalls Schutzmassnahmen am Bauobjekt zu treffen (vgl. dazu auch amtliche Publikation vom 13.11.2009). Die bereinigten Unterlagen zur Gefahrenkarte Hochwasser Kanton Aargau, Teilprojekt Unteres Reusstal (Gefahrenkarte, Schutzdefizitkarte, Fliesstiefenkarten HQ30/100/300/EHQ und Massnahmentabelle), stehen seit Mitte Oktober 2009 zur Verfügung. Sie können bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen oder nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden. Für diesbezügliche Fragen steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Zudem helfen die nachstehenden Dokumente und Links bei der Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser weiter:
www.agv-ag.ch/elementarschaden/dienstleistungen
www.ag.ch/raumentwicklung/de/pub/aktuell/gefahrenkarte
www.ag.ch/geoportal/de/pub
Gefahrenkarte Hochwasser Unteres Reusstal - Gemeinde Eggenwil