Gemeindemitteilung vom 29.01.2010
Bisherige Grabesruhe von 25 Jahren wird beibehalten - Aufhebung des alten Friedhofs per Ende Mai 2012; Grüngutentsorgung; Verlängerung der Auflagefrist für Baugesuche; Inkraftsetzung der Grundbuchanlage als eidgenössisches Grundbuch; Pässe künftig in Aarau beantragen; Sirenenprobealarm am 3. Februar
Bisherige Grabesruhe von 25 Jahren wird beibehalten - Aufhebung des alten Friedhofs per Ende Mai 2012
Mit der Inkraftsetzung der revidierten kantonalen Bestattungsverordnung auf den 1. Januar 2010 wurde die Mindestdauer der Grabesruhe von 25 auf 20 Jahre reduziert. Da die kommunale Regelung nach wie vor einem weit verbreiteten Bedürfnis entspricht respektive als angemessen empfunden wird und der neue Friedhof Eggenwil auch in Zukunft genügend Platz bietet, will der Gemeinderat die im Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde vom 27. Mai 1987 festgelegte Ruhezeit von mindestens 25 Jahren unverändert belassen.
Seit 1987 erfolgen auf dem alten Friedhof südlich der Kirche keine Bestattungen mehr. Letztmals wurden im Jahr 1996 die Gräber der obersten Reihe aufgehoben. Aufgrund der geringen Einwohnerzahl und des Umstandes, dass jeweils immer ganze Grabreihen beziehungsweise Grabfelder zusammen geräumt werden, bestehen heute auf dem alten Friedhof noch Grabstätten aus den Jahren 1971 bis 1987.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass einige Angehörige um die baldige Aufhebung der Gräber froh wären. Es sind ihm aber ebenso Angehörige bekannt, die sich eine möglichst lange Grabesruhe wünschen. Die Gemeindebehörde sieht deshalb vor, unter vollumfänglicher Wahrung der Mindestfrist von 25 Jahren per Ende Mai 2012 alle Gräber zu räumen und somit den alten Friedhof Eggenwil gleichzeitig und gesamthaft aufzuheben. Selbstverständlich werden die Angehörigen der im alten Friedhof beerdigten Personen rechtzeitig über die Grabräumung informiert.
Grüngutentsorgung
Die Jahres-Vignetten 2010 (gelb, rund) für Grüngutbehälter von 80 bis 800 Liter Inhalt können bei der Gemeindeverwaltung für 60 bis 580 Franken bezogen werden. Bei vorgängiger Bezahlung der Gebühr mit dem Vermerk "Grüngut" auf das Postkonto 50-13141-8 der Finanzverwaltung 5445 Eggenwil wird die Grüngut-Vignette auch per Post zugestellt. Die Vignetten 2009 (silbrig) sind noch bis Ende Januar gültig. Behälter, die bei der Abfuhr vom 2. Februar nicht mit der neuen Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert.
Verlängerung der Auflagefrist für Baugesuche
Im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Baugesetzes, in Kraft seit 1. Januar 2010, wurde nebst zahlreichen Änderungen auch die Frist für die öffentliche Auflage von Baugesuchen von 20 auf 30 Tagen verlängert. Die am 15. Januar im Bremgarter Bezirks-Anzeiger veröffentlichten Bauvorhaben wurden versehentlich noch mit der bislang geltenden Auflagefrist publiziert. Die betroffenen Baugesuche liegen nun zehn Tage länger, das heisst bis am 15. Februar 2010 (anstatt 4. Februar) bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zu erheben.
Inkraftsetzung der Grundbuchanlage als eidgenössisches Grundbuch
Nach durchgeführter Bereinigung des Interimregisters und der erfolgten öffentlichen Auflage der Grundbuchanlage der Grundstücke während drei Monaten hat die Justizabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau die Grundbuchanlage der Gemeinde Eggenwil mit voller Grundbuchwirkung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs in Kraft gesetzt.
Pässe künftig in Aarau beantragen
Die bisherigen Pässe 03 oder 06 können nur noch bis 15. Februar bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus beantragt werden. Diese behalten ihre Gültigkeit bis zum im Pass vermerkten Ablaufdatum. Ab 1. März wird der neue biometrische Reisepass (Pass 10 mit Chip) ausgegeben. Antragstelle ist das kantonale Passbüro in Aarau, 062 835 19 28, Fax 062 835 19 29, E-Mail passamt@ag.ch. Das Passamt befindet sich an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau und ist auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Anträge werden ab 24. Februar entgegengenommen. Identitätskarten ohne Chip können noch bis Ende Februar 2012 bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dann wird auch hier zentralisiert. Weitere Informationen sind unter www.ag.ch/passamt oder www.schweizerpass.ch abrufbar.
Sirenenprobealarm am 3. Februar
Am Mittwoch, 3. Februar, findet von 13.30 bis 14 Uhr die jährliche Sirenenkontrolle und von 14.15 bis 15 Uhr die Sirenenkontrolle für Wasseralarm statt. Dabei sind keine Massnahmen zu ergreifen. Bei der Kontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der Sirenen getestet. Ausgelöst werden das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton, sowie der Feuerwehralarm. Wenn das Zeichen ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung möglich ist. In diesem Fall sind die Einwohner aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise findet man auf der hintersten Seite jedes Telefonbuches. Weitere Informationen über den Sirenentest finden sich auch im Internet unter www.sirenentest.ch.