Gemeindemitteilung vom 12.02.2010
Voranschlag 2010 vom Kanton genehmigt; Jahreskonzert der Musikgesellschaft vom 20. März; Hundemarken; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Voranschlag 2010 vom Kanton genehmigt
Das kantonale Gemeindeinspektorat hat die Voranschläge 2010 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde zum Vollzug genehmigt. Die Ausgabendeckung ist in Ordnung. Die Kennzahlen zum Voranschlag 2010 mit der Beurteilung können interessierte Personen bei der Finanzverwaltung einsehen.
Jahreskonzert der Musikgesellschaft vom 20. März
Am Samstag, 20. März, findet das traditionelle Jahreskonzert der Musikgesellschaft Eggenwil in der Mehrzweckhalle statt. Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Verlängerung der Öffnungszeit bis Sonntag, 21. März, 4 Uhr, erteilt. Wie bei allen grösseren Anlässen wurde die Bewilligung mit verschiedenen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkoholabgabe an Jugendliche verbunden.
Hundemarken
Die Hundemarken pro 2010 sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich. Den Hundehaltern wurde ein Schreiben mit Einzahlungsschein zugestellt, in welchem die bisher bei der Gemeinde registrierten Daten des Hundes vermerkt sind. Bei unveränderten Verhältnissen und der Bezahlung von 100 Franken pro Hund auf das Postkonto 50-13141-8 der Finanzverwaltung 5445 Eggenwil (Vermerk "Hundemarke") wird die Kontrollmarke per Post zugestellt. Selbstverständlich können die Marken auch wie bisher für jeden kontrollpflichtigen Hund (älter als drei Monate) bei der Gemeindekanzlei während der üblichen Schalteröffnungszeiten zum entsprechenden Preis bezogen werden.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 3. Februar führte die Regionalpolizei Bremgarten zum ersten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, Höhe Badenerstrasse 24, Fahrtrichtung Künten, durch. Zwischen 16.14 und 18.12 Uhr haben von 361 gemessenen Fahrzeugen deren 71 oder 20 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 54 bis 58 km/h: 50 Übertretungen, zwischen 59 bis 63 km/h: 13 Übertretungen, zwischen 64 bis 68 km/h: sieben Übertretungen und zwischen 69 bis 73 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 74 km/h unterwegs. Dieser und zwei weitere Automobilisten mussten an das Bezirksamt verzeigt werden.