Amtliche Publikation vom 04.09.2009
Strompreise bleiben für das Jahr 2010 unverändert; Inspektion der Wasserversorgung; Vorschriften bezüglich Tierhaltung; Geschwindigkeitskontrolle im Rebhügel
Amtliche Publikation vom 04.09.2009
Strompreise bleiben für das Jahr 2010 unverändert; Inspektion der Wasserversorgung; Vorschriften bezüglich Tierhaltung; Geschwindigkeitskontrolle im Rebhügel
Strompreise bleiben für das Jahr 2010 unverändert
Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife für das Jahr 2010 festgelegt. Das Geschäftsjahr umfasst künftig die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember (anstatt wie bis anhin vom
1. Oktober bis 30. September). Beim Stromankauf (Netznutzung und Energie) bei der AEW Energie AG als Vorlieferantin der Elektra Eggenwil sind für das nächste Jahr Mehrkosten von rund 8 000 Franken zu erwarten. Auf Grund der gesunden Finanzlage der Elektrizitätsversorgung und in Anbetracht der Finanz- und Investitionsplanung für die kommenden Jahre reicht der bisherige Ertrag des Eigenwirtschaftsbetriebes aus, um die Betriebs- und Investitionskosten finanzieren zu können. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Mehrkosten beim Stromankauf nicht auf die Konsumentinnen und Konsumenten zu überwälzen. Somit bleiben die Energie- und Netznutzungspreise 2010 gegenüber den aktuellen Tarifen unverändert.
Wie die überarbeitete Kostenrechnung zeigt, liegt der Ertrag aus der Netznutzung um
115 000 Franken oder 31 Prozent tiefer, als dies nach der Stromversorgungsverordnung (StromVV) zulässig wäre. Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Elektra Eggenwil bei der Berechnung ihrer Preise nach wie vor am effektiven Aufwand ohne Gewinnmarge und nicht an der Berechnung gemäss StromVV orientiert.
Die Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen, sowie weitere Informationen können auf dieser Homepage unter der Rubrik "Gemeinde/Elektrizitätsversorgung" abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie sowie sämtliche Zusatzkosten für erneuerbare Energien, Systemdienstleistungen und Konzessionsgebühren separat ausgewiesen. Weiter können auf der Strompreis-Webseite www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich die Strompreise der schweizerischen Stromversorgungsunternehmen angezeigt und miteinander verglichen werden.
Inspektion der Wasserversorgung
Mitte August wurde die gesamte Wasserversorgung (Trinkwasser, Qualitätssicherung und Anlagen) durch das kantonale Amt für Verbraucherschutz einer Inspektion unterzogen. Wie dem vorliegenden Bericht entnommen werden kann, erfüllt die Wasserversorgung Eggenwil in allen inspizierten Aspekten die gesetzlichen Anforderungen. Die Qualität der Wasserproben (mikrobiologische, physikalische und chemische Kontrollen) war einwandfrei. Mit einem französischen Härtegrad zwischen 31,0 und 41,1 °fH gilt das Eggenwiler Wasser als hart. Die Gesamthärte des Wassers ist ein Mass für die Summe der Calcium- und Magnesiumsalze. Der Mittelwert der aargauischen Trinkwässer liegt bei 34 ° fH.
Vorschriften bezüglich Tierhaltung
Letzten Montag wurde im Wohnquartier Rotrainstrasse/Trottengasse ein Jack Russel Terrier von einem grösseren unbekannten Hund angegriffen und sehr schwer verletzt. Der Fall wurde der Polizei sowie dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet. Zudem haben sich in letzter Zeit die Hinweise auf nicht angeleinte Hunde, die Passanten oder Velofahrer bedrohten, gehäuft.
Schliesslich gehen bei der Gemeindekanzlei immer wieder Reklamationen über Kot im öffentlichen Raum ein. Auf dem Gemeindegebiet sind insgesamt elf Robidog-Behälter installiert. Die grosse Mehrheit der Hundehaltenden nutzt diese Einrichtungen ordnungsgemäss und leistet damit einen wertvollen Anteil zur Sauberhaltung von Natur und Landschaft. Leider gibt es aber trotzdem solche, die sich nicht um den von ihren Tieren zurückgelassenen Kot auf Strassen, Plätzen, Rabatten und Wiesen kümmern. Dies zum grossen Ärger von Fussgängern und der Landwirte. Aber auch Rollstuhlfahrer sind immer wieder von diesem Missstand betroffen.
Trotz den zahlreichen Appellen des Gemeinderates hat sich die Situation leider nicht verbessert. Die Gemeindebehörde macht deshalb erneut auf die Bestimmungen des Polizeireglementes bezüglich allgemeiner Aufsichtspflicht, Meldung von verhaltensauffälligen Hunden, Leinenpflicht, Hundeverbotszone und Entsorgung von Kot (auch Pferdekot) aufmerksam. Das Merkblatt wurde diese Woche den Tierhaltenden und allen Eggenwiler Haushaltungen zugestellt. Dieses kann auch nachstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.
Geschwindigkeitskontrolle im Rebhügel
Am 25. August führte die Regionalpolizei Bremgarten im Rebhügel, Fahrtrichtung Dorfzentrum, eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Zwischen 6.45 und 8.10 Uhr haben von 26 gemessenen Fahrzeugen deren 6 oder 23 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 34 bis 38 km/h: fünf Übertretungen und zwischen 39 bis 43 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war mit netto 43 km/h unterwegs. Es musste niemand an das Bezirksamt verzeigt werden.