Nein zu allen vier Teilvorlagen der Gemeindereform
Haltung der Mitglieder des Gemeinderates gegenüber der am 27.09.2009 zur Abstimmung gelangenden Gemeindereform I (GeRAG I)
Nein zu allen vier Teilvorlagen der Gemeindereform
Haltung der Mitglieder des Gemeinderates gegenüber der am 27.09.2009 zur Abstimmung gelangenden Gemeindereform I (GeRAG I)
Überzeugtes Nein zu allen vier GeRAG-Teilvorlagen
In den letzten Tagen wurden die Mitglieder des Gemeinderates von verschiedener Seite bezüglich ihrer Meinung zur Gemeindereform angefragt. Wir wollen Ihnen deshalb unsere unveränderte Auffassung über diese Reform, die nach Ansicht des Gemeinderates in ihrer Gesamtwirkung grundlegende Werte unseres erfolgreichen Staatssystems in Frage stellt, nicht vorenthalten.
Der Grosse Rat hat im Frühling die Gemeindereform I (GeRAG I) verabschiedet. Dagegen ergriff die SVP das Behördenreferendum. Am 27. September 2009 entscheidet nun das Aargauer Stimmvolk über das Reformvorhaben des Kantons (vgl. Vorlagen 4, 5, 6 und 7 in der Abstimmungsbroschüre). Die vier Teilvorlagen (Verfassungs- und Gesetzesteilrevisionen) bilden eine innere Einheit. Deswegen propagieren die Hauptkomitees für beziehungsweise gegen die Reform entweder mit vier Ja oder vier Nein.
Der Gemeinderat hat sich von Anbeginn intensiv und differenziert mit dem Reformvorhaben auseinandergesetzt und dazu bereits am 25. Februar 2008 im Rahmen der Vernehmlassung ausführlich Stellung bezogen (s. nachstehendes PDF-Dokument). An dieser grundsätzlichen Beurteilung hat sich nichts geändert. Wir lehnen die vier GeRAG-Teilvorlagen in der vorgeschlagenen Form ab, weil der Aargau unserer Ansicht nach eine bessere Gemeindereform verdient.
GeRAG verfolgt ein klares Hauptziel: Möglichst viele Städte und Grossgemeinden
Auch wenn sich die Gemeindereform Aargau (GeRAG) gebetsmühleartig als «Stärkung der Gemeinden» verkauft, das Endziel des Projekts hat der Regierungsrat bereits zu Beginn des Reformprojekts unmissverständlich kommuniziert: In den Agglomerationen Aarau und Baden sollen Städte mit bis zu 60 000 Einwohner und damit mit vermeintlich «nationaler Ausstrahlung» entstehen. Sämtliche übrigen Kernstädte und ländliche Zentren sollen mit ihren Nachbargemeinden fusionieren. Auch in den ländlichen Regionen sollen sich kleine Gemeinden zu möglichst grossen Landgemeinden zusammenschliessen.
Unnötiges Machtinstrument für Zwangsfusionen
Künftig will der Grosse Rat als Ultima-ratio-Massnahme Gemeindezusammenschlüsse anordnen können, wenn sich eine Gemeinde dauerhaft in einer Notlage befindet. Eine solche Anordnung stellt einen massiven Eingriff in die Gemeindeautonomie der Gemeinde dar, die ihre Existenz aufgeben muss, vor allem aber auch in die Gemeindeautonomie jener Gemeinde, die verpflichtet wird, eine andere Gemeinde aufzunehmen. Solche Extremereignisse würden ohnehin ausserordentliche Massnahmen erfordern. Für diesen schier undenkbaren, ja an den Haaren herbeigezogenen Fall, den es zumindest in den letzten 100 Jahren im Aargau noch nie gegeben hat, muss gewiss nicht vorsorglich und ohne triftigen Grund dem Kanton ein Machtinstrument in die Hand gegeben werden.
Fusionen können eine Lösung sein, sie müssen aber stets von unten nach oben wachsen, auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basieren und von der betroffenen Bevölkerung in Kenntnis aller redlich aufgezeigten Konsequenzen breit getragen werden. Zwangsfusionen in welchem Fall und in welcher Form auch immer lehnen wir schon aus grundsätzlichen staatspolitischen Gründen ab.
Entsolidarisierung der Gemeinden
Die Hemmnisse für zusammenschlusswillige finanzausgleichsberechtigte Gemeinden zu beseitigen, wäre begrüssenswert. Auch wir sprechen uns für die Abschaffung der sich durch das heutige System ergebenden «Heiratsstrafe» aus. Nur ist der Preis dafür mit den geplanten Massnahmen zu hoch. Die Aufhebung der Grundbedarfskomponente im Finanz- und Lastenausgleich samt den flankierenden Massnahmen führt zu einer massiven Schlechterstellung zahlreicher kleiner, finanzschwacher Gemeinden. Das Gesamtvolumen der Ausgleichsbeiträge bliebe jedoch gleich hoch. Stattdessen würden einige vor allem grössere, beitragsberechtigte Gemeinden besser fahren. Dagegen entzieht GeRAG den stark belasteten Kleingemeinden die Solidarität und verunmöglicht diesen zwangsläufig eine eigenständige Existenz.
Selbst bei einem dadurch erzwungenen Zusammenschluss von finanz- und strukturschwachen Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten, dass die fusionierte neue Gemeinde in der strukturschwachen Region nachhaltig mit geringeren oder gar ohne Beiträge aus dem Finanzausgleichsfonds auskommt (fünf arme Gemeinden ergeben nun mal keine reiche). Im Gegenteil: Schon bald dürfte die fusionierte «starke Landgemeinde» wieder ein Sanierungsfall sein.
Durch die Streichung des Grundbedarfs werden die Probleme folglich nicht gelöst, sondern verlagert oder gar verschärft. Weder die finanzstarken Gemeinden, noch die Wirtschaft, die den Ausgleich mit den Steuern der juristischen Personen mitfinanziert, würden entlastet.
Schliesslich ist zu bedenken, dass Finanz- und Lastenausgleich per se Struktur erhaltend wirkt. Einen solchen wird es in einer solidarischen Gesellschaft immer brauchen. Sonst müsste man vorab die Existenz zahlreicher Kantone in Frage stellen.
Überrissene finanzielle Anreize
Der Kanton hat bereits heute eine Vielzahl von grosszügigen Unterstützungsmöglichkeiten bei Zusammenschlüssen. Die Gemeinden sind durchaus selbst verantwortungsvoll und im Stande, sich ohne Initialzündung des Kantons mit ihrer Entwicklung auseinanderzusetzen und aktiv zu werden. Sehen die Stimmberechtigten in einer Fusion die Chance eines echten Mehrwertes, so werden sie auch die dafür notwendigen Kredite bewilligen.
Eine Heirat birgt bekanntlich für beide Partner gleichermassen Rechte wie Pflichten. Weil man also nicht das Weggli, den Fünfer und obendrein die Tochter des Bäckers bekommen kann, sind die Anreizsysteme in vernünftigen Grenzen zu halten. GeRAG bringt genau das Gegenteil. Vor allem die für alle Gemeindezusammenschlüsse vorgesehenen Pro-Kopf-Pauschalbeiträge lassen sich unter keinem Titel rechtfertigen. Diese millionenschweren Förderbeiträge nach dem Giesskannenprinzip würden auch sämtliche Gemeinden belohnen, die in keiner Weise auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Oder ist es etwa in Ordnung, wenn selbst die reichsten Gemeinden in unserem Kanton bei einer Fusion absolut ungerechtfertigt Millionen an «Anschubfinanzierungen» kassieren? Nun, die dahinter steckende Absicht ist denn auch offensichtlich: Durch diese «Anschubhilfen» - man kann sie unverholen ebenso gut als «Schmiergelder» bezeichnen - sollen selbst gut funktionierende Gemeinden unter Zugzwang geraten.
Dieses absurde Anreizsystem, das unseres Erachtens einem Missbrauch von Steuergeldern sehr nahe kommt, hat ohne Zweifel vor allem ein Hauptziel: Mit Zuckerbrot und Peitsche möglichst viele Gemeindefusionen zu erzwingen.
Aus den genannten Gründen stimmen wir am 27. September 2009 überzeugt Nein zu allen vier GeRAG-Teilvorlagen.
Thomas Endres, Gemeindeammann Eggenwil
Fredy Tellenbach, Vizeammann Eggenwil
Susi Egloff, Gemeinderätin Eggenwil
Roger Hausherr, Gemeinderat Eggenwil
Biagio Incollingo, Gemeinderat Eggenwil
Stellungnahme der Mitglieder des Gemeinderates Eggenwil zu GeRAG I
Vernehmlassung GR Eggenwil vom 25.02.2008 zum 1. Massnahmenpaket GeRAG
Artikel AZ vom 05.03.2008 zur Vernehmlassung GR Eggenwil betr. GeRAG
Artikel BBA vom 07.03.2008 zur Vernehmlassung GR Eggenwil betr. GeRAG