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Amtliche Publikation vom 19.09.2008

Gratulation an Gemeindeschreiber Walter Bürgi zum Prüfungserfolg; Strom wird ab 1.10.2008 durchschnittlich 16 % teurer; Einwandfreies Trinkwasser; Brennholzverkauf und Gartenholzereien durch das Forstamt

Amtliche Publikation vom 19.09.2008

Gratulation an Gemeindeschreiber Walter Bürgi zum Prüfungserfolg; Strom wird ab 1.10.2008 durchschnittlich 16 % teurer; Einwandfreies Trinkwasser; Brennholzverkauf und Gartenholzereien durch das Forstamt

Gratulation an Gemeindeschreiber Walter Bürgi zum Prüfungserfolg

Letzte Woche durfte Gemeindeschreiber Walter Bürgi seinen vierten Fachausweis entgegennehmen. Im Rahmen des eineinviertel Jahre dauernden berufsbegleitenden Studiums hat Bürgi die Höhere Fachprüfung für Aargauische Bauverwalter und Bauverwalterinnen mit Erfolg bestanden. Mit der Gesamtnote 5,4 erzielte er unter den 24 Diplomandinnen und Diplomanden den ersten Rang. Der Gemeinderat und die Kollegen in der Verwaltung gratulieren ihm herzlich zum ausgezeichneten Abschluss.

Strom wird ab 1.10.2008 durchschnittlich 16 % teurer

Am 1. Januar 2008 trat das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) in Kraft. Die Stromversorgungsverordnung (StromVV) folgte per 1. April 2008. Die Bestimmungen über die Marktöffnung für Grossverbraucher und über die kostendeckende Einspeisevergütung gelangen ab 1. Januar 2009 zur Anwendung.

Die Marktöffnung erfolgt in zwei Etappen: Ab 1. Januar 2009 für grössere Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 100 000 kWh und für alle Stromverteilunternehmen. In einem zweiten Schritt, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren und der Möglichkeit eines fakultativen Referendums, soll ab 2014 die vollständige Marktöffnung erfolgen. Sämtliche Kunden – auch Privathaushalte – können dann ihren Stromversorger frei wählen, sofern sie dies wünschen.

Das neue StromVG schreibt eine Trennung der Verrechnung von Energie (Strom), Netznutzung (Transport) und Abgaben vor. Die Berechnung der Netznutzung (regulierter Teil) basiert auf den gesetzlichen Vorgaben. Die Berechnung der Energiepreise richtet sich nach wirtschaftlichen Kriterien. Preise für Kunden, die den Energielieferanten (noch) nicht frei wählen können, unterliegen strengen Auflagen. Allfällige Preisvorteile, welche der Verteilnetzbetreiber aushandeln kann, sind zwingend anteilsmässig an diese Kundengruppe weiterzugeben.

Zusätzlich werden ab 1. Januar 2009 im Auftrag der Nationalen Netzgesellschaft swissgrid Abgeltungen für die Systemdienstleistungen erhoben. Diese betragen für das kommende Jahr 0,9 Rp./kWh und decken unter anderem die Kosten für die Reservehaltung, das System- und Messdatenmanagement usw. Weiter werden zur Förderung von erneuerbaren Energien Beiträge für die kostendeckende Einspeisevergütung erhoben. Der Zuschlag für die gesetzliche Mehrkostenfinanzierung wurde durch das Bundesamt für Energie auf 0,45 Rp./kWh festgelegt.

Um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, musste auch die Elektra Eggenwil sämtliche Strompreise neu berechnen. Wie andere Energieträger wird sich ebenfalls der Strom auf den 1. Oktober verteuern. Vor den Abgaben beträgt der durchschnittliche Strompreisaufschlag für Haushaltkunden in Eggenwil zirka 6,1 %, was auf die Kostensteigerung im Energieeinkauf beim Vorlieferanten AEW Energie AG um rund 11 % zurückzuführen ist. Zusammen mit den Abgaben beträgt der durchschnittliche Aufschlag knapp 16 %.

Aufgrund der gesunden Finanzlage der Elektrizitätsversorgung Eggenwil muss der bisherige Ertrag nicht erhöht werden. Die von der Politik beschlossene Liberalisierung im Strommarkt verursacht aber einen enormen administrativen Mehraufwand. Die nun notwendigen Aufschläge sind vollumfänglich fremdverursacht und können von der Elektra Eggenwil nicht beeinflusst werden.

Die neuen Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen, treten am 1. Oktober 2008 in Kraft. Auf diesen sind die Preise für Netznutzung und Energie sowie sämtliche Zusatzkosten für erneuerbare Energien, Systemdienstleistungen und Konzessionsgebühren separat ausgewiesen. Die Tarifblätter sowie weitere Informationen können auf dieser Homepage unter der Rubrik "Gemeinde/Elektrizitätsversorgung" abgerufen werden.

Einwandfreies Trinkwasser

Im Rahmen der zweimal jährlichen Kontrolle des Trinkwassers auf bakterielle Verunreinigungen wurden am 8. September bei den Netzstellen Niederzone (Dorf) und Hochzone (Hohfoor) Proben entnommen. Laut vorliegendem Bericht des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz entsprachen die Resultate den Anforderungen an Trinkwasser gemäss Hygieneverordnung. Die Proben wiesen somit eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf.

Brennholzverkauf und Gartenholzereien

Die Ortsbürgergemeinde bietet wiederum Brennholz aus dem Eggenwiler Forst an. Im Weiteren erledigt der Forstbetrieb auf Wunsch gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter Telefon 056 634 39 49 oder 079 241 61 40 erhältlich. Das Forstamt kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.

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