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Amtliche Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21.11.2008

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2008 veröffentlicht:

Amtliche Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21.11.2008

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2008 veröffentlicht:

Stimmberechtigte laut Stimmregister: 565
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten): 113
Anwesende Stimmberechtigte: 75
Beteiligung: 13,3 %

Traktandum 1
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2008
Beschluss: Genehmigung mit 71 : 0 Stimmen

Traktandum 2
Verpflichtungskredit von brutto Fr. 395'000.-- für die Neugestaltung der Parzellen Nrn. 182 und 180 im Dorfkern zwischen Buechstrasse und Badenerstrasse K271 mit gleichzeitiger Sanierung der Altstoffsammelstelle und der Bushaltestelle
Beschluss: Genehmigung mit 64 : 7 Stimmen

Traktandum 3
Verpflichtungskredit von brutto Fr. 360'000.-- für die Sanierung der Unterdorfstrasse inkl. Werkleitungen (Strassenparzelle Nr. 735, Abschnitt Kreuzung Unterdorf bis Landwirtschaftsbetrieb Guggisberg)
Beschluss: Genehmigung mit 69 : 0 Stimmen

Traktandum 4
Verpflichtungskredit von brutto Fr. 107'000.-- für den Einbau des Deckbelages und verkehrsberuhigende Massnahmen auf der Kochsmattstrasse (Strassenparzellen Nrn. 813 und 824, Abschnitt Kochsmattstrasse 8 bis Wendeplatz und Bereich Einmündung private Stichstrasse)
Beschluss: Genehmigung mit 73 : 0 Stimmen

Traktandum 5
Verpflichtungskredit von brutto Fr. 302'000.-- für den Einbau des Deckbelages auf der Buechstrasse, dem Buechweg und der Tobelstrasse (Strassenparzellen Nrn. 739 und 741) sowie auf der Trottengasse (Strassenparzelle Nr. 740, Abschnitt Verzweigung Buechstrasse/Trottengasse bis MFH Trottengasse 6) inkl. verkehrsberuhigende Massnahmen
Beschluss: Genehmigung mit 72 : 0 Stimmen

Traktandum 6
Verpflichtungskredit von brutto Fr. 354'000.-- für die Totalsanierung des Kugelfangs der Ende 1999 stillgelegten 300-Meter-Schiessanlage Eggenwil
Beschluss: Genehmigung mit 69 : 0 Stimmen

Traktandum 7
Voranschlag 2009 mit einem unveränderten Steuerfuss von 98 %
Beschluss: Genehmigung mit 73 : 0 Stimmen

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Amtsblatt (Ausgabe vom 1.12.2008) schriftlich verlangt werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Ablauf Referendumsfrist: 31. Dezember 2008.

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