Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 17.06.2022
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) werden die Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung veröffentlicht:
Sommer-Gemeindeversammlung 2022
vom Freitag, 17. Juni 2022, 20.00 - 21.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle
Stimmberechtigte gemäss Stimmregister: 687
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten): 138
Anwesende Stimmberechtigte: 43
Beteiligung: 6,3 %
Traktandum 1
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2021
Genehmigung mit 43 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 2
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2021
(letztmalige Versammlung vor der Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde per 1. Januar 2022)
Genehmigung mit 43 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 3
Rechenschaftsbericht des Gemeinderats pro 2021
(inkl. der Belange der Ortsbürgergemeinde bis 31. Dezember 2021)
Genehmigung mit 42 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 4
Gesuch von Grüsner geb. Speiseder, Angela Birgit, geb. 1965, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft Im Rebhügel 12b, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
Genehmigung mit 43 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 5a
Gesuch von Leitner, Michael, geb. 1985, mit Sohn Lasse, geb. 2015, beide deutsche Staatsangehörige, wohnhaft an der Badenerstrasse 8, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
Genehmigung mit 43 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 5b
Gesuch von Leitner, Phyllis, geb. 2003, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft an der Badenerstrasse 8, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
Genehmigung mit 43 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 6
Teilrevidierte Gebührenordnung zum Wasserreglement der Gemeinde Eggenwil vom 29. November 1991 mit rückwirkender Inkraftsetzung per 1. Januar 2022: Erhöhung der seit 1990 unveränderten Benützungsgebühren um 38 % und Regelung der Gebührenanpassung durch den Gemeinderat
Genehmigung mit 39 Ja- gegen 0 Neinstimmen
Traktandum 7
Jahresrechnung 2021 der Einwohnergemeinde
Genehmigung mit 39 Ja- gegen 0 Neinstimmen
(Stimmenthaltung der Mitglieder des Gemeinderats gem. § 24 Abs. 2 GG)
Traktandum 8
Letztmalige Jahresrechnung 2021 der Ortsbürgergemeinde
Genehmigung mit 39 Ja- gegen 0 Neinstimmen
(Stimmenthaltung der Mitglieder des Gemeinderats gem. § 24 Abs. 2 GG und § 15 OBGG)
Die Einbürgerungsbeschlüsse unter den Traktanden 4 und 5a/b wurden abschliessend gefasst; ein Referendum ist ausgeschlossen (§ 24 Abs. 4 KBüG).
Alle übrigen Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 GG in Verbindung mit Ziffer 5 der Gemeindeordnung. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 21. Juni 2022, schriftlich verlangt werden. Zwecks Erhebung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann diese Liste der Kanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 21. Juli 2022.
Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 17. Juni 2022, 21.00 Uhr
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