Gemeindemitteilung vom 01.07.2022
Auftrag für Sanierung Schulhausdach mit Installation Photovoltaikanlage erteilt; Gründung der Natur- und Umweltkommission (NUK) als Ersatz der Forstkommission; Verwaltungsbericht 2022 – Externer Gemeinde-CheckUp durch die BDO AG; Erneut rege genutzter Spezialsammelabend auf dem Dorfplatz; Spielplatz auf dem Schulareal erfüllt die Sicherheitsnormen; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse; Zügeltermin Ende Juni – Meldepflicht für Vermieter; Sitzungsbetrieb Gemeinderat und Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Sommerferien; Gemeinderat und Verwaltung wünschen eine schöne Sommerzeit und erholsame Ferien
Auftrag für Sanierung Schulhausdach mit Installation Photovoltaikanlage erteilt
Nach bald 55 Jahren hat nun auch das Dach des ansonsten in den Jahren 2014 und 2015 für 2,6 Millionen Franken umfassend sanierten und erweiterten Schulhauses samt Foyer-Anbau am Mehrzweckgebäude die Lebensdauer überschritten und muss renoviert werden. Für die maroden, einbrechenden Ziegel sind auf dem Markt keine Ersatzprodukte im selben Format mehr erhältlich. Auch das Unterdach ist stellenweise undicht.
Gestützt auf den Kreditbeschluss der letzten Winter-Gemeindeversammlung und aufgrund des durchgeführten Submissionsverfahrens (Einladungswettbewerb im freihändigen Verfahren) hat der Gemeinderat die Regionalwerke AG Baden mit der Erneuerung des Schulhausdachs und der gleichzeitigen Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zum Gesamtpreis von netto 149 000 Franken beauftragt. Der Auftrag umfasst die Sanierung des Gesamtdachs samt neuem Folienunterdach inklusive Spengler- und Blitzschutzarbeiten durch die Subunternehmung Wagner Bedachungen und Fassadenbau AG, Wettingen. Auf der Nordseite bilden neue Ziegel die Dachoberfläche. Auf der Südseite ist eine vollflächige Indach-PV-Anlage der Elektra Eggenwil vorgesehen, womit eine neue Ziegeleindeckung entfällt. Die geplante PV-Anlage weist eine Leistung von 27,3 Kilowatt-Peak (kWp) mit einem geschätzten Jahresertrag von 29 000 Kilowattstunden (kWh) auf. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Eigenverbrauch der letzten Jahre von Schulhaus, Mehrzweckgebäude und Feuerwehrlokal zusammen belief sich auf rund 31 000 kWh pro Jahr. Nach Abzug des Förderbeitrags des Bundes (Einmalvergütung EIV Pronovo/Swissgrid) von rund 12 000 Franken rechnet der Rat mit einer Nettobelastung von 137 000 Franken.
Das Projekt berücksichtigt die Ziele der Nachhaltigkeits- respektive Energiestrategie der Gemeindebehörde, die unter anderem als Beitrag zur klimaneutralen Stromversorgung vorsieht, bei Sanierungen von öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen zu installieren, soweit sich die Dächer für die Erzeugung von Solarenergie sehr gut bis hervorragend eignen. Mit der mittel- bis längerfristigen Errichtung von Solarstromanlagen auf allen geeigneten öffentlichen Liegenschaften will sich die Gemeinde aktiv engagieren, den Übergang zu einer nachhaltigen Versorgung mit erneuerbarer Energie fördern und damit einen Teil dazu beitragen, die Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu erhalten.
Gemäss Solarkataster eignet sich die südliche Hälfte des Schulhausdachs (Objekt 1 gemäss nachstehendem Katasterausschnitt) mit einer Ertragsfläche von rund 150 Quadratmetern, einer Ausrichtung von 160 Grad und einer Neigung von 20 Grad sehr gut für die Nutzung von Sonnenenergie. Dasselbe ist bei der Südwestseite des Dachs der Mehrzweckhalle (Objekt 2) der Fall. Die Südseite des Gemeindehauses (Objekt 3) weist gar eine hervorragende Eignung auf:
Gründung der Natur- und Umweltkommission (NUK) als Ersatz der Forstkommission
Im Zuge der per 1. Januar 2022 erfolgten Vereinigung der Ortsbürger- mit der Einwohnergemeinde wurde auch die Forstkommission aufgehoben. Um die themenverwandten Aufgaben in den Bereichen Umwelt (u.a. Biodiversität, Bodenschutz, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Littering), Raumordnung (u.a. Naturschutzzonen, Schutzobjekte) und Volkswirtschaft (u.a. Landwirtschaft, Wald und Forstwirtschaft, Bienenhaltung, Jagd und Fischerei) inskünftig zu bündeln bzw. möglichst vernetzt und interdisziplinär zu führen, hat der Gemeinderat die gegenüber der bisherigen Forstkommission erweiterte Natur- und Umweltkommission (NUK) einberufen. Dabei handelt es sich um eine ständige, beratende respektive begleitende Kommission des Gemeinderats in Natur- und Umweltfragen ohne abschliessende Kompetenzen. Sie wird vom Gemeinderat jeweils zu Beginn einer neuen Legislatur anlässlich der Neukonstituierung der Kommissionen gewählt bzw. bestätigt. Rechte, Pflichten und Aufgaben der NUK richten sich nach dem Pflichtenheft vom 21. Februar 2022 und den Auftragserteilungen des Gemeinderats bzw. der Ressortvorsteherin Umwelt.
Die NUK besteht aus insgesamt fünf bis sieben Mitgliedern. Der Gemeinderat ist durch den/die zuständige/n Ressortvorsteher/in vertreten. Ebenso gehört der Revierförster der Kommission an. Die NUK konstituiert sich selbst. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten/eine Präsidentin und bestimmt einen Aktuar/eine Aktuarin, welche/r das Protokoll sowie den Schriftverkehr führt. Der Gemeinderat hat bislang folgende fünf Mitglieder gewählt: Ingrid Vitali (Präsidentin), Bernhard Hartmann (Aktuar), Angela Grüsner, Urs Huber (Revierförster) und Sabrina Meyer (Gemeinderätin und Ressortvorsteherin Umwelt). Die erste der voraussichtlich vier bis fünf Sitzungen pro Jahr fand am 7. Juni 2022 statt. Zwei weitere Mitglieder sind herzlich willkommen. Interessenten erhalten bei Sabrina Meyer unter 079 617 79 95 oder sabrina.meyer@eggenwil.ch gerne weitere Auskünfte.
Verwaltungsbericht 2022 – Externer Gemeinde-CheckUp durch die BDO AG
In den Bereichen Finanzen und Steuern bestehen von Gesetzes wegen mehrere Führungsinstrumente und übergeordnete Kontrollen. Dagegen wurden die seinerzeitigen systematischen Inspektionen der Gemeindekanzleien durch den Kanton eingestellt. Stattdessen empfiehlt die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau den Gemeinden, jährlich einen Verwaltungsbericht im Sinne der früheren Kanzleiinspektionen zu erstellen. Diese Aufsichtsfunktion haben die Gemeinderäte als Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde dauerhaft wahrzunehmen. Die Exekutiven sind nach Gemeindegesetz in erster Linie für die zweckmässige und fortschrittliche Organisation der Verwaltung respektive für die ordnungsgemässe Führung ihrer Gemeindeverwaltung verantwortlich (§ 36 Abs. 1 GG).
Die Gemeindebehörde Eggenwil hat entschieden, dass nebst den jährlichen internen Verwaltungsberichten zu Handen des Gesamtgemeinderats jeweils alle vier Jahre zu Beginn einer Amtsperiode ein externer Verwaltungs-CheckUp durchgeführt wird. So hat im März und April 2022 die Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO AG, Aarau, welche in Eggenwil bereits die jährliche externe Bilanzprüfung vornimmt, während zwei Tagen die ordnungsgemässe Geschäftsführung (inkl. Führung und Aufbewahrung der Akten und Protokolle von Exekutive und Legislative, Stand der Arbeiten) der Gemeindekanzlei sowie der Abteilung Bau und Planung (ohne Abteilungen Finanzen und Steuern, Schnittstellen zu den Abteilungen Soziale Dienste und Einwohnerdienste/-kontrolle) überprüft. Insgesamt wurden 48 Aufgabenbereiche inspiziert.
Wie der Gesamtbeurteilung im Verwaltungsbericht 2022 entnommen werden kann, wird die Gemeindeverwaltung gesetzeskonform, fachkundig und effizient geführt. In zwei Bereichen besteht laut Inspektionsbericht Handlungsbedarf, der bald angegangen werden soll. Zum einen bestehen nicht in allen Tätigkeitsbereichen Prozessbeschriebe und Checklisten, was mit der sehr beständigen Personalsituation bis zur Umstrukturierung der Verwaltung auf Beginn des letzten Jahres nicht unbedingt erforderlich war. Die BDO AG empfiehlt nun, das vorhandene grosse Fach- und Sachwissen ausführlicher zu dokumentieren. Zum anderen soll eine Records-Management-Strategie bzw. ein entsprechendes Konzept zur digitalen Langzeitarchivierung erarbeitet werden, weil bis zur vollumfänglichen Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER auf CMI AXIOMA) samt mobiler Vorbereitung und papierloser Durchführung der Gemeinderatssitzungen per Anfang dieses Jahres die Aktenführung teilweise noch hybrid, also sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form erfolgte. Entsprechende Massnahmen und Abklärungen wurden bereits eingeleitet. Über Umfang und Zeitpunkt der Umsetzung wird der Gemeinderat im Rahmen der diesjährigen Klausur und der Budgetberatungen 2023 befinden.
Erneut rege genutzter Spezialsammelabend auf dem Dorfplatz
Am Freitagabend, 10. Juni, bot die Gemeinde bei der Altstoffsammelstelle Dorfplatz bereits zum 11. Mal eine kostenlose Spezialsammlung für ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte, Leuchtmittel und Sonderabfälle aus Haushaltungen an. Der Anlass wurde mit der ordentlichen Papier- und Kartonsammlung kombiniert. Der Sportverein Eggenwil sorgte wiederum mit einer Festwirtschaft für das leibliche Wohl.
Auch dieses Mal machten die Eggenwiler Haushalte von der Sondersammlung regen Gebrauch. So wurden nebst Geschirrspülmaschinen, Fernsehern und Autobatterien unter anderem 431 (Coronajahr 2021: 650) Kilogramm diverse Elektro- und Elektronikgeräte sowie 136 (297) Kilogramm Sonderabfälle wie Farben, Dispersionen, Säuren, Laugen, Lösungs- und Reinigungsmittel, Pestizide und Medikamente abgegeben. Hinzu kamen 4,4 (5,2) Tonnen Papier und Karton.
Der Gemeinderat dankt dem Sportverein und allen Helfern, dem Bauamt sowie der Entsorgungsfirma Römer AG, Wohlen, herzlich für die Unterstützung. Aufgrund der positiven Erfahrungen ist vorgesehen, im kommenden Jahr erneut eine Spezialsammlung durchzuführen. Dies wiederum im Sinne eines ergänzenden Angebots: Grundsätzlich können ausgediente Elektro-/Elektronikgeräte und Leuchtmittel sowie Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten jederzeit und kostenlos bei den Verkaufsstellen (Verkaufsgeschäfte, Drogerien/Apotheken) zurückgegeben werden. Hersteller und Handel sind gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet. Die jeweiligen Sammelstellen, Typen/Arten der Abfälle/Wertstoffe sowie weitere Informationen sind auf der letzten Seite des Abfallkalenders ersichtlich.
Spielplatz auf dem Schulareal erfüllt die Sicherheitsnormen
Im Sommer 2006 wurde der für rund 150 000 Franken realisierte Spiel-, Sport- und Begegnungsraum auf dem Schulareal eingeweiht. Die Anlage wird seither rege benützt und erfreut Gross und Klein. Unterhalt und Pflege erfolgen – teilweise auch unter Mithilfe der Schulkinder – durch den technischen Dienst der Gemeinde. Damit die öffentlich zugänglichen Spielgeräte (Spielturm, Korbschaukel, Kletter- und Balancieranlage mit Anbaurutsche, Seilbahn, Bachlauf) jederzeit den Sicherheitsnormen entsprechen, führt fachkundiges Personal der Ersteller- und Lieferantenfirma im Auftrag des Gemeinderats jährlich eine Hauptinspektion durch. Gestützt auf den Bericht der diesjährigen Kontrolle müssen nebst der Ersetzung des abgenutzten Geländers bei der Kletterstange und der geringfügigen Erweiterung der Fallräume bei der Kletteranlage lediglich kleine Unterhaltsarbeiten vorgenommen werden. Die Anlage entspricht vollumfänglich den Sicherheitsnormen SN EN 1176 und SN EN 1177.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse
Am 28. Juni führte die Regionalpolizei Bremgarten zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der sich seit Herbst 2020 im Umbau befindlichen Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal zwischen den Liegenschaft Badenerstrasse 11 und 14 in Fahrtrichtung Bremgarten, durch. Zwischen 10.55 und 12.55 Uhr haben 26 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 22 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: zwei Übertretungen und zwischen 61 bis 65 km/h: ebenfalls zwei Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 64 km/h unterwegs.
Zügeltermin Ende Juni – Meldepflicht für Vermieter
Ende Juni stand wieder ein ortsüblicher Zügeltermin an. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle) zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per Mail an einwohnerdienste@eggenwil.ch gemeldet werden.
Sitzungsbetrieb Gemeinderat und Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der morgen beginnenden Sommerferien
Die Schulferien beginnen morgen Samstag, 2. Juli, und dauern bis Sonntag, 7. August. Am 11. Juli findet die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause statt. Geschäfte, die dann noch behandelt werden sollen, sind bis spätestens am Donnerstag, 7. Juli, 12.00 Uhr, einzureichen. Am Montag, 8. August, nimmt der Rat den regulären Sitzungsbetrieb wieder auf.
Während der Sommerferien gelten von Montag, 4. Juli, bis Freitag, 5. August 2022, für die Gemeindeverwaltung reduzierte Schalteröffnungszeiten. Am Montag ist der Schalter im Gemeindehaus wie üblich von 08.00 bis 11.30 und von 13.30 bis 18.30 Uhr geöffnet. Von Dienstag bis Freitag ist die Öffnungszeit auf die Vormittage von 08.00 bis 12.00 Uhr beschränkt. Auf telefonische Voranmeldung stehen die Verwaltungsangestellten gerne auch ausserhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Gemeinderat und Verwaltung wünschen
allen Einwohnerinnen und Einwohnern
eine schöne Sommerzeit und erholsame Ferien
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 1. Juli 2022
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