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Gemeindemitteilung vom 20.08.2019

Tatjana Maggiulli verlässt die Gemeindeverwaltung; Vollsperrung der Gyrenstrasse zwischen Eggenwil und Widen vom 9. bis 17. September; Markant höhere Einkaufspreise bei der Energie führen zu höheren Strompreisen; Waldgrenzenplan Kanton Aargau liegt öffentlich auf; Pauschalbeitrag 2019 an das Feuerwehrwesen; Weiterhin Verzicht auf die separate Sammlung von gemischten Kunststoffabfällen; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Tatjana Maggiulli verlässt die Gemeindeverwaltung

Tatjana Maggiulli

Nach elf Jahren verlässt Tatjana Maggiulli die Gemeindeverwaltung Ende November, um eine neue berufliche Herausforderung bei einer Stadtverwaltung anzunehmen. Maggiulli absolvierte von 2008 bis 2011 bereits die Ausbildung zur Kauffrau EFZ bei der Gemeinde. Seither ist die inzwischen 28-Jährige als Verwaltungsangestellte und Leiterin Einwohnerdienste für die Gemeinde tätig.

Gemeinderat und Verwaltung nehmen von der Kündigung mit grossem Bedauern, aber auch mit Verständnis Kenntnis. Die Gemeindebehörde dankt Tatjana Maggiulli bereits an dieser Stelle herzlich für ihre jahrelange, äusserst kompetente und engagierte Unterstützung zum Wohl der Bevölkerung und wünscht ihr sowohl beruflich wie privat alles Gute für die Zukunft.

Das nachstehende Inserat wird heute in den elektronischen Stellenportalen der Aargauischen Gemeindefachverbände (www.gemeinden-ag.ch), des Verbands Schweizerischer Einwohnerdienste (www.vsed.ch) und auf der Plattform für Jobs bei der öffentlichen Hand der Swiss Public Services AG (www.publicjobs.ch) ausgeschrieben.

Gemeinde Eggenwil – Stellenausschreibung 19.08.2019 für Verwaltungsangestellte/r mit Leitung Einwohnerdienste und Soziale Dienste (100 %-Pensum)

Vollsperrung der Gyrenstrasse zwischen Eggenwil und Widen vom 9. bis 17. September

Gyrenstrasse Eggenwil   Ortsverbindung Gyrenstrasse Eggenwil - Widen (Ausschnitt Ortsplan)

Auf dem Eggenwiler Gemeindegebiet weist die Gyrenstrasse als Deckschicht seit jeher lediglich einen einfachen Asphalt-Spritzbelag auf. Die letzte Instandsetzung (Oberflächenbehandlung) erfolgte im Herbst 2009. Gleichzeitig wurde im unteren Abschnitt die Strassenentwässerung saniert. Mittlerweile befindet sich der Fahrbahnbelag wiederum in einem schlechten Zustand. Die sich stark häufenden Unterhaltsarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind inzwischen mit unverhältnismässig hohem Kostenaufwand verbunden.

Das erarbeitete Sanierungsprojekt umfasst den Abschnitt zwischen der Verzweigung Gyrenstrasse/Heinrütiweg und der Gemeindegrenze zu Widen auf einer Länge von rund 280 Metern. Der bestehende Belag mit einer Gesamtfläche von rund 1000 Quadratmetern wird grösstenteils abgefräst, bevor schliesslich die Deckschicht eingebaut wird. Stellenweise muss auch die Tragschicht, also der komplette Belag, ersetzt respektive ergänzt werden. Dieser Oberbau weist eine erheblich längere Dauerhaftigkeit auf, als der bisher verwendete Spritzbelag.

Im Rahmen des von der Einwohnergemeindeversammlung im November 2017 genehmigten Verpflichtungskredits von 110 000 Franken hat der Gemeinderat unter Beachtung der Vorschriften des Submissionsdekrets Ende Juni die Aufträge vergeben: Bauleitung an die F. Preisig AG, Bauingenieure und Planer SIA USIC, Aarau. – Baumeisterarbeiten für die Strassensanierung mittels Hocheinbau an die H. Graf AG, Strassen- und Tiefbau, Zufikon. – Grenzabsteckung vor den Bauarbeiten und Nachführung der Amtlichen Vermessung nach Bauabschluss an den Nachführungsgeometer des Bezirks Bremgarten, Portmann und Partner, Ingenieurbüro für Vermessung und Geoinformatik, Bremgarten.

Für die Bauarbeiten muss die Ortsverbindungsstrasse zwischen Eggenwil und Widen ab Montag, 9. September, 8 Uhr bis Dienstag, 17. September 2019, 18 Uhr, für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Auch Fussgängerinnen und Fussgänger können die Gyrenstrasse während der Bauzeit nicht benützen. Es besteht eine signalisierte Umleitung.

Die Belagsarbeiten erfordern trockene Witterung. Bei schlechtem Wetter verschiebt sich die Strassensperrung entsprechend bis zum nächsten Schönwetterfenster für den Deckbelagseinbau.

Im Einvernehmen mit dem Gemeinderat Widen erfolgt die gemeinsame amtliche Publikation der temporären Verkehrsbeschränkung kommenden Freitag im Bremgarter Bezirks-Anzeiger (Ausgabe vom 23.08.2019). Weiter wird die Gemeindekanzlei diese Woche die Grundeigentümer von anstossenden Grundstücken auf Eggenwiler und Wider Gemeindegebiet schriftlich informieren und die Vollsperrung den Blaulichtorganisationen respektive der kantonalen Notrufzentrale der Kantonspolizei Aargau melden.

Der Gemeinderat bittet die Verkehrsteilnehmenden um Nachsicht für die nicht vermeidbaren Unannehmlichkeiten und dankt für das Verständnis.

Markant höhere Einkaufspreise bei der Energie führen zu höheren Strompreisen

Gemäss Stromversorgungsgesetz müssen die Strompreise (Netznutzung, Energie und Abgaben) jährlich neu berechnet und Ende August für das Folgejahr publiziert werden. Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2020 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt.

Demnach steigt der Strompreis für die Haushalte (Tarif KN) sowie Gewerbe- und Industriekunden (Tarif GN) um gesamthaft 17 Prozent. Im Einzelfall können die Preisanpassungen unterschiedlich ausfallen. Massgebend dafür sind die Bezugsmengen und das Verhältnis zwischen Hoch- und Niedertarifverbrauch.

Die AEW Energie AG als Vorlieferantin der Elektra Eggenwil sieht bei der Netznutzung gleichbleibende Preise vor. Nachdem im letzten Jahr die Netznutzungspreise sowohl für Haushalte wie auch für Gewerbe- und Industriekunden gesunken sind, wird für diesen Bereich der Preis auf das Jahr 2020 unverändert belassen.

Im Jahr 2016 konnte der Gemeinderat einen attraktiven Vertrag für die Energielieferung gemäss Lastgang für die Jahre 2017 bis 2019 aushandeln. Der damals abgeschlossene Vertrag und somit auch der derzeitige Einkaufspreis liegen deutlich unter dem aktuellen Marktpreis. Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, steigt auf das Jahr 2020 der Einkaufspreis von bisher 3.43 Rappen/Kilowattstunde (kWh) auf voraussichtlich neu 6 Rappen/kWh beziehungsweise um 75 Prozent markant. Ein Teil dieser Preisanpassung muss dem Kunden weitergegeben werden, sodass die Energiepreise für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden von 4.72 auf 7 Rappen/kWh oder um 48 Prozent im Hochtarif und von 3.37 Rappen/kWh auf 6 Rappen/kWh oder um 78 Prozent im Niedertarif steigen. Die Marge für die Elektra Eggenwil verringert sich trotz dieses Anstiegs merklich.

Die Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes hat die Abgaben für die Systemdienstleistungen von bisher 0,24 auf 0,16 Rappen/kWh gesenkt. Hingegen bleiben der vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Netzzuschlag (bestehend aus der bisherigen kostendeckenden Einspeisevergütung KEV und des Zuschlags für die Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen) sowie die Konzessionsgebühr zu Gunsten der Einwohnergemeinde jeweils auf den bisherigen Ständen von 2,3 respektive 0,9 Rappen/kWh.

Die ab 1. Januar 2020 gültigen Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen, sowie weitere Informationen können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Ver- und Entsorgung > Elektrizitätsversorgung abgerufen werden. Auf den Tarifblättern sind die Preise für Netznutzung und Energie inklusive Systemdienstleistungen sowie sämtliche Abgaben (Konzessionsabgabe und Netzzuschlag) separat ausgewiesen.

Weiter können auf der Strompreis-Webseite www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise der schweizerischen Stromversorgungsunternehmen angezeigt und miteinander verglichen werden. Bei Fragen steht gerne auch die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

Waldgrenzenplan Kanton Aargau liegt öffentlich auf

Am 1. Januar 2019 ist die Änderung des Waldgesetzes des Kantons Aargau (AWaG; SAR 931.100) vom 1. Juli 1997 in Kraft getreten. Gemäss § 3 Abs. 3 AWaG erlässt der Kanton flächendeckend für den gesamten Kanton Aargau einen rechtsverbindlichen Waldgrenzenplan. Bestockungen ausserhalb des festgelegten Waldareals gelten nicht als Wald.

Die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt legt den Waldgrenzenplan in den Gemeinden des Kantons Aargau während 30 Tagen, vom 1. bis 30. September 2019, zur Einsicht auf. Der Übersichtsplan der Waldgrenzen der Gemeinde Eggenwil ist zusammen mit den Erläuterungen während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung einsehbar oder auch in elektronischer Form auf dem Internetportal der Abteilung Wald (www.ag.ch/wald) abrufbar.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Allfällige Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Vorbehalten bleibt Art. 46 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG; SR 921.0) vom 4. Oktober 1991.

Wer es unterlässt, Einsprache zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtsmittelinstanz gewährt (vgl. auch amtliche Publikation im Bremgarter Bezirksanzeiger, Ausgabe vom 9. August 2019). Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

Pauschalbeitrag 2019 an das Feuerwehrwesen

Die Gemeinden erhalten von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Subventionen gemäss der Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden (Feuerfondsverordnung), die entweder auf Gesuch hin im Einzelfall (Feuerwehrfahrzeuge, -material und -lokale) oder als jährliche Pauschalbeiträge (theoretische Investitionskosten für allgemeines Feuerwehrmaterial wie persönliche Ausrüstung, Wasserversorgungs- und Hydrantenanlagen oder Versicherungen) ausgerichtet werden. Gemeinden mit eigenständiger Feuerwehr, die das bestehende Rationalisierungspotenzial nicht nutzen, werden die Beitragssätze um 30 Prozentpunkte gekürzt.

Wie die AGV mitteilt, erhält die Gemeinde Eggenwil für das Jahr 2019 einen Pauschalbeitrag von 12 015 Franken an das Feuerwehrwesen. Weil die Gemeinde das Rationalisierungspotenzial nach wie vor ausschöpft, steht ihr der volle ordentliche Beitrag von 45 Prozent der theoretischen Investitionskosten der Grössenklasse II von 26 700 Franken zu.

Weiterhin Verzicht auf die separate Sammlung von gemischten Kunststoffabfällen

Kunststoffe (Bild: Isabelle Baudin, BAFU)

In letzter Zeit erreichen die Gemeindeverwaltung wieder vermehrt Anfragen bezüglich der Sammlung von Plastik. Das ist durchaus verständlich. Immer mehr private Firmen und in deren Gefolge auch Gemeinden bieten eine gemischte Sammlung von Kunststoffen aus Haushalten an. So werden von einigen anderen Gemeinden in guter Absicht gemischte Kunststoff-Sammelsäcke verkauft. Diese Sammlung ist aber nach heutigem Wissensstand weder in ökologischer noch in ökonomischer Hinsicht sinnvoll. An dieser Faktenlage hat sich seit der letzten diesbezüglichen Gemeindemitteilung vom 24. Juli 2018 nichts geändert.

Umweltschutz ist den Konsumenten in der Schweiz wichtig. Entsprechend gross ist die Bereitschaft, Wertstoffe zu sammeln. So widerstrebt es uns, die im Haushalt allgegenwärtigen Kunststoffe in den Abfall zu werfen. Dieses Gefühl nehmen verschiedene Firmen auf und bieten gemischte Kunststoff-Sammelsäcke an. In diesen können gegen Entgelt alle Kunststoffe aus dem Haushalt entsorgt werden. Das erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Was aber die wenigstens wissen: Rund 70 Prozent des Kunststoffs, der in Haushalten anfällt, lässt sich heute gar nicht rezyklieren, sondern muss verbrannt werden. Dies, weil der stofflich hochwertig verwertbare Anteil tief ist. Die erfolgreiche Ausnahme bilden die sortenreine Sammlung von PET-Getränkeflaschen und die vom Detailhandel angebotene schweizweite und flächendeckende Sammlung von Kunststoffflaschen. Diese Systeme sind sinnvoll, funktionieren, und die Rückgabe der Wertstoffe bei den Verkaufsstellen ist ausserdem kostenlos.

Aus den genannten Gründen schliesst sich der Gemeinderat nach wie vor der Haltung und Empfehlung des Bundesamts für Umwelt (BAFU), der Cercle Déchets der Kantone (CD) sowie der Vereinigung Swiss Recycling und der Organisation Kommunale Infrastruktur (OKI) an und verzichtet bis auf weiteres auf die Sammlung von Kunststoffen. Die Gemeinde behält die technologische Entwicklung weiterhin im Auge und wird Massnahmen prüfen und treffen, sobald die Kunststoffsammlung tatsächlich Sinn macht. Davon unabhängig kann jeder Konsument mit seinem Einkaufsverhalten dazu beitragen, dass vor allem weniger Einwegplastik in Umlauf respektive in die Umwelt gelangt. Weitere Informationen können unter der Rubrik Ver- und Entsorgung > Abfallwirtschaft abgerufen oder den nachstehenden, nach wie vor gültigen Positionspapieren der genannten Organisationen entnommen werden:

Positionspapier Swiss Recycling und OKI zur gemischten Kunststoffsammlung vom 06.2016 
Haltung BAFU, CD und OKI zur Sammlung von Kunststoffabfällen aus Haushalten vom 14.11.2017

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 12. August führte die Regionalpolizei Bremgarten zum achten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 24 in Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 16.15 und 18.45 Uhr haben von 605 gemessenen Fahrzeugen deren 96 oder 16 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 76 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 15 Übertretungen, zwischen 61 bis 65 km/h: vier Übertretungen und zwischen 66 bis 74 km/h: eine Übertretung. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 67 km/h unterwegs und wurde an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 20. August 2019

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 Die Gemeindemitteilungen und amtlichen Publikationen stehen jederzeit auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik Aktuelles/Archiv zur Verfügung. Im Archiv sind sämtliche Ausgaben seit Anfang 2004 über eine Suchfunktion nach Stichworten und/oder nach Jahr/Monat abrufbar.

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