Amtliche Publikation vom 03.05.2008
Punktlandung bei der Abrechnung Gemeindehaus; Baubewilligungen; Ersatzwahl je eines Mitgliedes der Schulpflege und der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2006/2009 - Nachnomination; Anmeldung Prämienverbilligung Krankenkasse bis 31. Mai
Amtliche Publikation vom 03.05.2008
Punktlandung bei der Abrechnung Gemeindehaus; Baubewilligungen; Ersatzwahl je eines Mitgliedes der Schulpflege und der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2006/2009 - Nachnomination; Anmeldung Prämienverbilligung Krankenkasse bis 31. Mai
Punktlandung bei der Abrechnung Gemeindehaus
Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung für die Erweiterung und Renovation des Gemeindehauses zur Kenntnis genommen und der Finanzkommission zur Prüfung überwiesen. Demnach betragen die Bruttoanlagekosten 846 264 Franken. Der im November 2006 von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigte Verpflichtungskredit in Höhe von 850 000 Franken wurde demzufolge um 3736 Franken oder 0,44 Prozent unterschritten. Nach Abzug der Kostenbeteiligungen der Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Elektrizitätsversorgung von je pauschal 60 000 Franken verbleiben der Einwohnergemeinde Nettoinvestitionskosten von 666 264 Franken. Die Kreditabrechnung wird der Gemeindeversammlung vom 13. Juni zur Genehmigung unterbreitet.
Baubewilligungen
Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an:
Heinz Disler, Eggenwil, für den Abbruch des Schopfs und den Neubau einer Stützmauer, Parzelle Nr. 424, Gebäude Nr. 29, Badenerstrasse 1 (Rest. Frohburg);
Anton Steiner, Bremgarten, für die Projektänderung betreffend die Arealüberbauung an der Trottengasse/Badenerstrasse (Baubewilligung Nr. 2006/13 vom 12.3.2007): Wiederaufbau MFH "Zgraggenhaus" mit 6 anstatt 4 Wohneinheiten, Anbau Balkone und Anpassung Parkplätze sowie Änderung der Stützmauer entlang der Kantonsstrasse;
Hans und Anna Maria Suter-Zimmermann, Eggenwil, für die Vergrösserung von 2 Dachflächenfenstern auf der Nordost- und Südwest-Seite des bestehenden EFH und die Änderung der Hauseingangstüre, Gebäude Nr. 200, Parzelle Nr. 233, Oberdorfstrasse 9.
Ersatzwahl je eines Mitgliedes der Schulpflege und der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2006/2009 - Nachnomination
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2006/2009 wurde folgender Kandidat form- und fristgerecht angemeldet:
Heinrich André, 1965, von Wattwil SG, Verkaufsleiter, parteilos, Buechstrasse 5.
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2006/2009 wurde folgende Kandidatin form- und fristgerecht angemeldet:
Dürst-Bauen Christiane, 1952, von Sool GL, Techn. Kauffrau, parteilos, Im Rebhügel 5.
Da nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis spätestens am 9. Mai 2008, 16.00 Uhr, einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder per E-Mail unter der Adresse gemeindekanzlei@eggenwil.ch in elektronischer Form angefordert werden.
Gehen innert der genannten Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR), d.h. eine Urnenwahl am 1. Juni 2008 entfällt.
Anmeldung Prämienverbilligung Krankenkasse bis 31. Mai
Anmeldeformulare für die individuelle Prämienverbilligung Krankenkasse 2009 und die entsprechenden Merkblätter können bei der Gemeindekanzlei (Zweigstelle SVA) beziehungsweise am Schalter im Gemeindehaus bezogen werden. Die ausgefüllten Formulare sind mit den Krankenkassenpolicen (gültig ab 1. Januar) und der letzten definitiven Steuerveranlagung bis spätestens 31. Mai bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Später eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.