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Amtliche Publikation vom 30.05.2008

Überprüfung der Grundwasserschutzzonen; Sanierung des Kugelfangs der stillgelegten 300 m-Schiessanlage; Baubewilligung; Zustimmung zur Geschäftsstelle der Gemeindeammännervereinigung; Vereinbarung über die Pflege und Verjüngung des Waldes abgeschlossen; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse; Wer rennt am schnellsten?

Amtliche Publikation vom 30.05.2008

Überprüfung der Grundwasserschutzzonen; Sanierung des Kugelfangs der stillgelegten 300 m-Schiessanlage; Baubewilligung; Zustimmung zur Geschäftsstelle der Gemeindeammännervereinigung; Vereinbarung über die Pflege und Verjüngung des Waldes abgeschlossen; Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse; Wer rennt am schnellsten?

Überprüfung der Grundwasserschutzzonen

Neben dem allgemeinen Schutz des Grundwassers ist der Schutz der unmittelbaren Umgebung einer Trinkwasserfassung von grösster Wichtigkeit. So schreibt das Gewässerschutzgesetz vor, dass zum vorsorglichen Schutz aller im öffentlichen Interesse stehenden Quell- und Grundwasserfassungen Grundwasserschutzzonen ausgeschieden werden müssen. Solche Schutzzonen werden für jede Fassungsanlage «massgeschneidert» und weisen gestaffelte Nutzungsbeschränkungen auf. Im Jahr 2004 hat das Bundesamt für Umwelt die neue Wegleitung «Grundwasserschutz» herausgegeben. Darin werden die Vorschriften aus der im Jahr 1999 in Kraft getretenen Gewässerschutzverordnung eingebunden. Die Abteilung für Umwelt hat die neue Wegleitung zum Anlass genommen, die bisherigen kantonalen Unterlagen zur Bestimmung von Grundwasserschutzzonen den neuen Vorschriften anzupassen.

Die Schutzzonenpläne und zugehörigen Reglemente für die Grundwasserfassung Erlismatt und die Quellfassungen Rigelstuel sind bereits über 17 Jahre alt und sollen deshalb überprüft werden. Aufgrund der Vorschriften der heutigen Gewässerschutzverordnung muss bei der Fassung Erlismatt eine umfassende Abwägung der gegensätzlichen Nutzungsinteressen durchgeführt werden. Der Konfliktplan erleichtert die Abschätzungen über das Gefahrenpotenzial. Daraus lassen sich die Schlussfolgerungen für den Fortbestand der Fassung ableiten. Gestützt auf den von der Gemeindeversammlung genehmigten Budgetkredit hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Porta + Partner, Brugg sowie das Büro Dr. Heinrich Jäckli AG, Baden, mit der Überprüfung der Grundwasserschutzzonen zum Ingenieurhonorar von 16 000 Franken beauftragt. Sobald die Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird der Gemeinderat die betroffenen Grundeigentümer zu einer Informationsveranstaltung einladen.

Sanierung des Kugelfangs der stillgelegten 300 m-Schiessanlage

Ende 1999 wurde der 300 m-Schiessstand Eggenwil nach rund 70 Jahren Betrieb stillgelegt. Ein Jahr später erfolgte die definitive Liquidation der Schützengesellschaft Eggenwil. Nachdem sich keine andere Trägerschaft finden liess, wurden die dem Verein gehörenden Liegenschaften (Schützenhaus und Scheibenstand) ins Eigentum der Einwohnergemeinde übernommen.

Seit Anfang 2000 absolvieren die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee aus der Gemeinde Eggenwil die obligatorischen Bundesübungen auf dem Waffenplatz Bremgarten, in dem sich diese entweder der Feldschützengesellschaft Widen-Hasenberg oder der Schützengesellschaft Bremgarten anschliessen.

Die Schützenstube im ehemaligen Schützenhaus wird seit zehn Jahren durch die Spielgruppe Sunnehüsli benützt. Das im Jahr 2001 durch eine Kommission erarbeitete Umbau- bzw. Umnutzungsprojekt für eine allgemeine Mehrzwecknutzung durch Vereine, Behörden oder auch Private wurde aus finanziellen Gründen und aufgrund des bislang fraglichen Bedürfnisses an einem solchen Raum einstweilen sistiert.

Kugelfänge von Schiessanlagen sind erheblich schadstoffbelastet. Zudem liegt im Bereich des Kugelfanges der ehemaligen Eggenwiler Schiessanlage eine gefasste Trinkwasserquelle. Die bislang veranlassten Messungen haben zwar keine nachweisbaren Konzentrationen der Schadstoffe Blei und Antimon ergeben. Es müssen deshalb auch keine Sofortmassnahmen ergriffen werden. Dennoch kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden. So oder so stellt die Schadstoffbelastung grundsätzlich eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar, weshalb die Gemeindebehörde das Problem nicht auf die kommende Generation abwälzen will.

Aus den genannten Gründen und gestützt auf den von der Gemeindeversammlung genehmigten Budgetkredit hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Porta + Partner, Brugg, mit der Ausarbeitung eines Sanierungsprojektes mit Kostenvoranschlag zum Ingenieurhonorar von 13 000 Franken beauftragt. Sobald dieses vorliegt, können die finanziellen Beiträge von Bund und Kanton von insgesamt 70 Prozent der anrechenbaren Kosten beantragt werden. Der Gemeinderat sieht vor, das Ausführungsprojekt mit dem entsprechenden Verpflichtungskredit der kommenden Wintergemeindeversammlung zu unterbreiten.

Baubewilligung

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat dem Baukonsortium "Sonnenhang", die Baubewilligung für den Anbau eines Wintergartens an der Südfassade des EFH Gebäude Nr. 350, Parzelle Nr. 838, Buechstrasse 5, erteilt.

Zustimmung zur Geschäftsstelle der Gemeindeammännervereinigung

Der Gemeinderat teilt die Auffassung des Vorstandes der Gemeindeammännervereinigung des Kantons Aargau, dass die Führungsstrukturen der Vereinigung den heutigen Anforderungen angepasst und professioneller gestaltet werden sollen. Er ist deshalb auch bereit, die geplante Geschäftsstelle mit einem jährlichen Beitrag zu unterstützen. Allerdings knüpft der Rat seine Haltung an die Erwartung, dass die Vereinigung die Interessen aller Gemeinden bzw. der Mehrheit der Gemeinden – und nicht nur diejenigen der Städte und grossen Kommunen – vertritt. Grundsätzlich soll es Aufgabe der mandatierten Stelle sein, für jeweilige Vorlagen den Gemeinden umfassende Entscheidungsgrundlagen sachlich sowie fachlich korrekt und ausgewogen darzulegen. Vor Stellungnahmen der Gemeindeammännervereinigung zu wichtigen Vorlagen wie beispielsweise die Gemeindereform soll vorgängig die grundsätzliche Haltung der Basis ermittelt werden.

Vereinbarung über die Pflege und Verjüngung des Waldes abgeschlossen

Der Kanton Aargau und der Bund leisten Beiträge an die Pflege des Jungwaldes und die Begründung von Beständen aus seltenen und wertvollen Baumarten. Ziel ist die Schaffung naturnaher, nachhaltig stabiler Waldbestände. Bisher haben die Revierförster die ausgeführten Pflegemassnahmen jährlich gemeldet, und der Kanton hat die Beiträge jeweils im Folgejahr ausbezahlt. Neu sollen mit den öffentlichen Waldeigentümern vierjährige Vereinbarungen über die Pflege und Verjüngung des Waldes abgeschlossen werden. Die Vereinbarungen umfassen die Ziele der Jungwaldpflege und der Verjüngung des Waldes mit seltenen und wertvollen Baumarten sowie die entsprechenden Beiträge. Diese werden pauschal ausbezahlt. Der Gemeinderat hat die Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Ortsbürgergemeinde Eggenwil für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011 nach Rücksprache mit der Forstkommission und dem Förster unterzeichnet.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Oberdorfstrasse

Am 14. Mai führte die Regionalpolizei Bremgarten auf der Oberdorfstrasse, Fahrtrichtung talwärts, eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Zwischen 16.40 und 18.20 Uhr haben von 75 gemessenen Fahrzeugen deren 17 oder 22,6 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergeben folgendes Bild: Zwischen 34 bis 38 km/h: 12 Übertretungen, zwischen 39 bis 43 km/h: 3 Übertretungen und zwischen 44 bis 48 km/h: 2 Übertretungen. Der schnellste Lenker war vor Abzug der Messtoleranz von 3 km/h mit 47 km/h unterwegs. Es musste niemand an das Bezirksamt verzeigt werden.

Wer rennt am schnellsten? - «De schnellscht Eggewiler» am 31. Mai

Morgen Samstag, 31. Mai, ab 14 Uhr, führt der Sportverein Eggenwil auf dem Sportplatz bei der Schulanlage den Wettkampf «De schnellscht Eggewiler» durch. Kinder der Jahrgänge 1993 bis 2002 können sich ab 13.30 Uhr vor Ort anmelden. Die Ersten pro Jahrgang erhalten eine Urkunde, und die schnellsten zwei der Jahrgänge 1993 bis 1999 dürfen in Windisch um den «schnellsten Aargauer» sprinten. Für die Kleineren organisiert der Sportverein den Wettlauf um «de schnellscht Heugümper». Danach gibt es noch einen Plauschlauf. Die Kinder bis zur fünften Klasse können mit einem Elternteil oder einem «Gspändli» an diesem Plauschlauf teilnehmen, bei dem es nicht nur um Geschwindigkeit geht. Der Anlass findet bei jedem Wetter statt. Während der Veranstaltung führt der Sportverein eine kleine Festwirtschaft.

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