Gemeindemitteilung vom 27.07.2022
Sofortiges Verbot von Feuerwerk – auch am 1. August 2022; Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse; Zahlungen ab 1. Oktober nur noch mit QR-Einzahlungsscheinen möglich
Sofortiges Verbot von Feuerwerk – auch am 1. August 2022
Aktuelles Feuerverbot
Aktuell gilt im Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr". Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS):
- Verbot des Abbrennens von Feuerwerk jeglicher Art im gesamten Gebiet des Kantons Aargau
- Verbot von Höhen- und 1.-August-Feuer in unbefestigten Feuerstellen
- Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand (Verbot gilt auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen, bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern)
Verhaltensanweisungen beim Feuern im Siedlungsgebiet
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Insbesondere sind folgende Massnahmen zu beachten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
- Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist
- Löschwasser bereithalten
Weitere Informationen finden sich auf der kantonalen Website.
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 am 21. Juli 2022 in Rechtskraft erwachsen. Darunter waren auch die letztmaligen Genehmigungen von Protokoll, Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung der Ortsbürgergemeinde, welche per 1. Januar 2022 mit der Einwohnergemeinde vereinigt wurde.
Zahlungen ab 1. Oktober nur noch mit QR-Einzahlungsscheinen möglich
Seit einiger Zeit werden schweizweit die roten und orangen Einzahlungsscheine durch die QR-Einzahlungsscheine ersetzt. Ab 1. Oktober dieses Jahres können nun definitiv keine Überweisungen mehr mit den herkömmlichen ES-/ESR-Einzahlungsscheinen ausgeführt werden. Einwohnerinnen und Einwohner, die ihre Steuern oder Gebühren via Dauerauftrag begleichen, sind gebeten, den Auftrag an den neuen QR-Einzahlungsschein anzupassen. Neue Einzahlungsscheine können jederzeit bei der Abteilung Finanzen, finanzen@eggenwil.ch oder 056 641 90 94, bestellt werden.
Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 27. Juli 2022
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