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Gemeindemitteilung vom 25.08.2022

Zweitägiges «Strassefäscht Eggenwil» startet morgen Freitagabend, 26. August, um 18 Uhr auf dem Schulareal; Bevölkerungsbefragung Eggenwil: Einladung zur Ergebnispräsentation mit anschliessendem Diskussionsabend am «Runden Tisch» vom Montag, 12. September 2022, 19.30 Uhr, im Mehrzweckgebäude; Neubau Transformatorenstation A5 Trottengasse und Neubau 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen A3 Rebhügel und A5 Trottengasse: öffentliche Projektauflage nach Elektrizitätsgesetz; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Zweitägiges «Strassefäscht Eggenwil» startet morgen Freitagabend, 26. August, um 18 Uhr auf dem Schulareal

Einweihung der ausgebauten und sanierten Kantonsstrasse im Innerort: Einladung zum «Strassefäscht Eggenwil» vom Freitag und Samstag, 26. und 27. August 2022
Einweihung der ausgebauten und sanierten Kantonsstrasse im Innerort: Einladung zum «Strassefäscht Eggenwil» vom Freitag und Samstag, 26. und 27. August 2022

Wie mit Gemeindemitteilungen vom 28. April 2022 und 11. August 2022 sowie dem Einladungsflyer an alle Haushalte informiert, heisst der Gemeinderat die Bevölkerung und alle Gäste herzlich zum «Strassefäscht Eggenwil» willkommen.

Das zweitägige Fest startet morgen Freitagabend um 18 Uhr mit Bar und Grillbetrieb im Festzelt auf dem Schulareal. Um 20 Uhr steigt die War­mUp-Par­ty mit DJ Hitz.

Die Einweihung der ausgebauten und sanierten Kantonsstrasse im Innerort, umrahmt durch das Spiel der Musikgesellschaft Eggenwil, findet übermorgen Samstag um 14 Uhr auf dem Dorfplatz statt. Nach der Begrüssung durch Gemeindeammann Roger Hausherr wird Elmin Jelecevic als Oberbauleiter der kantonalen Abteilung Tiefbau über den Bauverlauf orientieren. Es folgt die ökumenische Segnung und die offizielle Übergabe des Bauwerks mit symbolischer Band-Durchtrennung. Nach der Verdankung durch Gemeindeammann Hausherr sind alle Besucherinnen und Besucher herzlich zum Apéro auf dem Dorfplatz eingeladen.

Am Samstagnachmittag bis zum Festende am Sonntag um 2 Uhr sorgen zahlreiche Attraktionen, Verpflegungsmöglichkeiten und musikalische Highlights auf dem Schulareal für viel Vergnügen und das leibliche Wohl. Das Organisationskomitee hat keine Mühe gescheut, ein gleichermassen abwechslungsreiches wie geselliges Dorffest auf die Beine zu stellen. OK, Dorfvereine, Gemeinderat, Verwaltung und alle Beteiligten freuen sich auf einen unvergesslichen Anlass.

Festprogramm «Strassefäscht Eggenwil» mit Einweihung sanierte K 271 Eggenwil IO vom 26. und 27.08.2022

E-Paper Bremgarter Bezirks-Anzeiger vom 12.08.2022: Reussgemeinde Eggenwil feiert – «Strassefäscht» am Freitag, 26., und Samstag, 27. August 2022

Bevölkerungsbefragung Eggenwil: Einladung zur Ergebnispräsentation mit anschliessendem Diskussionsabend am «Runden Tisch» vom Montag, 12. September 2022, 19.30 Uhr, im Mehrzweckgebäude

Vom 16. Mai bis 3. Juni 2022 führte das Institut für Verwaltungs-Management der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag des Gemeinderats bei den 868 Einwohnerinnen und Einwohnern ab 16 Jahren (von insgesamt 1059 Einwohnern) eine anonyme Online-Bevölkerungsbefragung durch, wobei die Fragen drei Hauptteile umfassten:

  1. Zufriedenheit: Wie zufrieden sind Sie mit unterschiedlichen Bereichen in der Gemeinde Eggenwil?
  2. Fokussierung: In welchen Bereichen soll die Gemeinde mehr oder weniger Aufwand betreiben?
  3. Zusammenarbeit versus Eigenständigkeit: In welchen Bereichen wünschen Sie sich mehr Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, in welchen mehr Eigenständigkeit der Gemeinde Eggenwil?

Zudem konnten die Umfrageteilnehmenden innerhalb der drei Hauptteile selbst Themenbereiche definieren und bewerten und schliesslich auch eigene Anliegen oder Ideen einbringen.

Die übergeordnete Zielsetzung der Umfrage bestand darin, in Erfahrung zu bringen, welche Themen in das neue, aktualisierte Zukunftsbild der Gemeinde Eggenwil aufgenommen werden sollen. Es ging der Gemeindebehörde aber auch darum, generell den Puls der Bevölkerung zu spüren respektive die allgemeine Stimmung in der Gemeinde abzuholen.

Inzwischen liegen die Resultate vor. Erfreulicherweise haben sich 281 Personen an der Umfrage beteiligt, was einer hohen, repräsentativen Rücklaufquote von 32 Prozent entspricht. Bevor der detaillierte Ergebnisbericht veröffentlicht wird, ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, die Bevölkerung aus erster Hand zu informieren und nach der Ergebnispräsentation durch Dr. Alexander Mertes der ZHAW im Rahmen eines ungezwungenen «Runden Tisches» die Erkenntnisse zu diskutieren.

Gerne lädt der Gemeinderat die Bevölkerung zum öffentlichen Informations- und Diskussionsanlass am Montag, 12. September 2022, 19.30 Uhr, im Mehrzweckgebäude ein. Der nachstehend als PDF-Dokument abrufbare Einladungsflyer wird dieser Tage allen Haushaltungen zugestellt. Gemeinderat und Verwaltungsleitung freuen sich auf eine rege Teilnahme.

Bevölkerungsbefragung Eggenwil 2022 – Einladungsflyer Ergebnispräsentation vom 12.09.2022

Neubau Transformatorenstation A5 Trottengasse und Neubau 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen A3 Rebhügel und A5 Trottengasse: öffentliche Projektauflage nach Elektrizitätsgesetz

Mit rechtskräftigem Entscheid vom 21. Februar 2022 hat der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Eggenwil die Baubewilligung Nr. 2021/20 für den Neubau der Transformatorenstation A5 Trottengasse der Elektra Eggenwil auf Parzelle Nr. 898, Trottengasse (Spickel zwischen Verzweigung Trottengasse/Rotrainstrasse) erteilt. In dieser baurechtlichen Verfügung blieb das Plangenehmigungsverfahren nach dem Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG; SR 734.0) durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) im Anschluss an das Baubewilligungsverfahren vorbehalten. Es handelt sich dabei um insgesamt vier elektrotechnische Vorlagen.

Die Plangenehmigung der Vorlage Nr. L-0132307.3 für die 16 kV-Kabelumlegung und Einschlaufung in die neue Transformatorenstation A5 Trottengasse kann im vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Für die im ordentlichen Verfahren zu beurteilenden Vorlagen erfolgt nachstehend die Veröffentlichung der Projektauflage (amtliche Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau, Ausgabe vom 01.09.2022 sowie im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 02.09.2022):

Ordentliches Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz (EleG)

Vorlage Nr. S-0177379.1 Neubau Transformatorenstation A5 Trottengasse
(Teil Elektra Eggenwil)
Vorlage Nr. S-0177380.1 Neubau Transformatorenstation A5 Trottengasse
(Teil AEW)
Vorlage Nr. L-0234067.1 Neubau 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen A3 Rebhügel und A5 Trottengasse
Gemeinde: 5445 Eggenwil
Gesuchstellerin: Regionalwerke AG Baden, Haselstrasse 15, 5401 Baden
Ort: Parzelle Nr. 898, Koordinaten: 2668300 / 1246685
Gegenstand: Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI).
Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 5. September 2022 bis 4. Oktober 2022 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Eggenwil eingesehen werden.
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG).
Enteignung:

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Innerhalb der Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  • Einsprachen gegen die Enteignung;
  • Begehren nach den Art. 7-10 EntG;
  • Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  • Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  • die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzug des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Namens des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI)
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 11. August führte die Regionalpolizei Bremgarten zum dritten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der soeben sanierten Innerortstrecke der Kantonsstrasse, diesmal auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 17 in Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 06.15 und 08.15 Uhr haben 37 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 34 Übertretungen und zwischen 56 bis 60 km/h: 3 Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 58 km/h unterwegs.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 25. August 2022

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