Amtliche Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 30.11.2007
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2007 veröffentlicht:
Amtliche Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 30.11.2007
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2007 veröffentlicht:
Stimmberechtigte laut Stimmregister: 526
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten): 106
Anwesende Stimmberechtigte: 88
Beteiligung: 16,7 %
Traktandum 1
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2007
Beschluss: Genehmigung mit 85 : 0 Stimmen
Traktandum 2
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Pascali Gianpiero, 1964, und dessen Kinder Marco, 1999, und Tamasha, 2002, italienische Staatsangehörige
Beschluss: Genehmigung mit 82 : 0 Stimmen
Traktandum 3
Finanzierungsbeschluss für den Übergang zum Beitragsprimat bei der Altersvorsorge des Gemeindepersonals; Verpflichtungskredit von Fr. 155'000.-- als einmaliger Nettoaufwand für die volle Deckung der Besitzstandskosten zugunsten der von der Gemeinde Eggenwil bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versicherten Mitarbeitenden
Beschluss: Genehmigung mit 71 : 0 Stimmen
Traktandum 4
Verpflichtungskredit von brutto Fr. 260'000.-- für den Ersatz der Ölheizung im Schulhaus (Zentralheizung für das Schulhaus, Mehrzweckgebäude, Gemeindehaus und Feuerwehrlokal) durch eine Holzschnitzel-/Pelletsheizung im Pumpsystem
Beschluss: Genehmigung mit 86 : 0 Stimmen
Traktandum 5
Verpflichtungskredit von brutto Fr. 320'000.-- für die Erweiterung und Renovation des Feuerwehrlokals inkl. Einbau einer WC-Anlage, die Anschaffung eines Pikettfahrzeuges (Logistik-Transportfahrzeug) sowie die Revision/Aufrüstung des Tanklöschfahrzeuges
Beschluss: Genehmigung mit 77 : 0 Stimmen
Traktandum 6
Voranschlag 2008 mit einem um 4 % reduzierten Steuerfuss von 98 %
Beschluss: Genehmigung mit 86 : 0 Stimmen
Der Einbürgerungsbeschluss unter Traktandum 2 ist abschliessend und untersteht somit nicht dem Referendum. Alle übrigen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich verlangt werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Ablauf Referendumsfrist: 9. Januar 2008.