Volksabstimmung vom 25.09.2022
Resultate der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung
Heute Sonntag, 25. September 2022, wurden den Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die folgenden Abstimmungsvorlagen zum Entscheid unterbreitet:
Eidgenössische Volksabstimmung
- Vorlage 1:
Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» - Vorlage 2:
Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer - Vorlage 3:
Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) - Vorlage 4:
Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Kantonale Volksabstimmung
Ergebnisse
Das Gemeindewahlbüro hat die Auszählung der Stimmzettel abgeschlossen, die Abstimmungsprotokolle erstellt und um 10.30 Uhr* die Ergebnisse der Staatskanzlei übermittelt. Über die jeweiligen Vorlagen gemittelt beträgt die Eggenwiler Stimmbeteiligung bei der eidgenössischen Volksabstimmung 55,3 % und bei der kantonalen Volksabstimmung 51,3 %. Nachstehend werden die kommunalen Resultate (Gemeindeprotokolle als PDF-Dokumente) veröffentlicht:
- Resultate der eidgenössischen Volksabstimmung
Eidgenössische Volksabstimmung vom 25.09.2022 – Gemeindeprotokoll Wahlbüro Eggenwil
- Resultate der kantonalen Volksabstimmung
Kantonale Volksabstimmung vom 25.09.2022 – Gemeindeprotokoll Wahlbüro Eggenwil
Über die folgenden Links können Sie die Ergebnisse auf Stufe Kanton und die Hochrechnung/Endresultate auf Stufe Bund abrufen:
Die kantonalen Resultate finden Sie auf der Website der kantonalen Verwaltung. Erste provisorische Bezirksresultate sind ab ca. 12.00 Uhr zu erwarten.
Ab ca. 14.00 Uhr sind Analysen, erste Hochrechnungen und schliesslich die Endresultate auf der Homepage des Bundes abrufbar.
Freundliche Grüsse und einen gefreuten Sonntag
Gemeindekanzlei/Gemeindewahlbüro Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber/Aktuar Wahlbüro
Eggenwil, 25. September 2022, 12.00 Uhr*
*Gemäss Art. 5 Abs. 4 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR; SR 161.11) des Bundesrats dürfen seit Anfang 2020 vorläufige Abstimmungsergebnisse nicht mehr vor 12.00 Uhr des Abstimmungstags öffentlich bekannt gegeben werden. Kantonale und kommunale Wahl- und Abstimmungsergebnisse sind von dieser bundesrechtlichen Sperrfrist nicht betroffen und dürfen wie bisher publiziert werden, sobald die Ergebnisse vorliegen. Dennoch erfolgt bei Volksabstimmungen, an denen über Vorlagen des Bundes entschieden wird, in der Regel eine einmalige respektive gemeinsame Publikation sämtlicher Ergebnisse um 12.00 Uhr.
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