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Amtliche Publikation vom 06.07.2007

Herzliche Gratulation an Albana Pnishi zum erfolgreichen Lehrabschluss; Lagerbeitrag an die Jubla Eggenwil-Widen; Antragstellung für ID und Pass; Stadtbibliothek Bremgarten; Bäume und Sträucher schneiden; Ausgediente Elektrogeräte zurück an den Fachhandel

Amtliche Publikation vom 06.07.2007

Herzliche Gratulation an Albana Pnishi zum erfolgreichen Lehrabschluss; Lagerbeitrag an die Jubla Eggenwil-Widen; Antragstellung für ID und Pass; Stadtbibliothek Bremgarten; Bäume und Sträucher schneiden; Ausgediente Elektrogeräte zurück an den Fachhandel

Erfolgreich wie «Alinghi» - Herzliche Gratulation an Albana Pnishi

Albana Pnishi, Berufslernende Kauffrau E-Profil bei der Gemeindeverwaltung, hat die Lehrabschlussprüfung mit der Gesamtnote 5,3 und damit im eidgenössischen Rang abgeschlossen. Besonders erfreulich ist auch die bei der betrieblichen Lehrabschlussprüfung erzielte Gesamtnote von 5,5.

Seit 1988 bietet die Gemeindeverwaltung Eggenwil jeweils alle zwei Jahre eine Lehrstelle für angehende Kaufleute an. Seit Sommer 2003 werden die jungen Kaufleute im Rahmen der neuen kaufmännischen Grundbildung (NKG) in den Ausbildungsrichtungen B-Profil (Basisbildung), E-Profil (Erweiterte Grundbildung) oder M-Profil (Berufsmaturität) ausgebildet. Mit Freude und Anerkennung darf der Gemeinderat feststellen, dass alle bisherigen neun KV-Diplomanden im Branchenfach beziehungsweise im betrieblichen Teil Abschlussnoten von 5,0 und mehr erreicht haben. Der Durchschnitt der von den neun Berufsleuten erzielten Lehrabschlussprüfungs-Noten liegt bei 5,0 bei der Gesamtnote und 5,3 im Branchenteil.

Gemeinderat und Verwaltung gratulieren Albana Pnishi sehr herzlich zum erfolgreichen Lehrabschluss, danken ihr für die ausgezeichneten beruflichen und schulischen Leistungen während der gesamten Ausbildungszeit und wünschen ihr auf dem kommenden Berufs- und Lebensweg viel Glück und alles Gute. Albana Pnishi wird ihre Lehrzeit am 8. August beenden und danach voraussichtlich noch bis Ende dieses Jahres als Kauffrau bei der Gemeindeverwaltung Eggenwil tätig sein.

Lagerbeitrag an die Jubla Eggenwil-Widen

Nächste Woche findet das traditionelle Sommerlager der Jubla Eggenwil-Widen in Lantsch GR statt. Während zehn Tagen erleben 85 Kinder, Jugendliche sowie jüngere und ältere Erwachsene inmitten der Graubündner Alpen eine Lagergemeinschaft unter dem Motto "Milchstrass links abbüge". 21 Teilnehmer und Leiter sind in der Gemeinde Eggenwil wohnhaft. Der Gemeinderat hat dem Kinder- und Jugendverband wiederum einen Gemeindebeitrag zugesprochen. Blauring und Jungwacht feiern dieses Jahr unter dem Motto "Lebensfreu(n)de" ihr 75-Jahr-Jubiläum, weshalb der diesjährige Lagerbeitrag etwas höher als sonst ausfällt. Der Gemeinderat wünscht allen kleinen und grossen Lagerteilnehmern eine schöne Zeit im Bündnerland und entsprechend dem Jubiläumsmotto viel Lebensfreude und Lebensfreunde.

Sind ID und Pass gültig?

Die Sommerferien stehen vor der Türe – höchste Zeit also, Pass und Identitätskarte auf ihre Gültigkeit hin zu prüfen. Für die Ausstellung neuer Reisedokumente wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Da an das Foto hohe Anforderungen gestellt werden, empfiehlt es sich, dieses bei einem Fotohändler herstellen zu lassen. Die Ausstellungsfrist beträgt maximal 15 Arbeitstage. Wer ohne Visum in oder durch die USA reisen will und keinen Pass 03 besitzt, welcher vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, benötigt den Biometrischen Pass (Pass 06). Für diesen ist mit einer Ausstellungsfrist zwischen 30 und 60 Tagen zu rechnen. Die Einwohnerkontrolle erteilt gerne weitere Auskünfte.

Die Gemeindeverwaltung bleibt während der Sommerferien normal geöffnet. Gemeinderat und Verwaltung wünschen allen Einwohnern sonnige und erholsame Ferien.

Stadtbibliothek Bremgarten

Die Stiftung Stadtbibliothek Bremgarten hat die Bedeutung einer Regionalbibliothek und stellt einen wichtigen Bestandteil des Kultur-, Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsangebotes der Stadt wie auch der Region Bremgarten dar. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Eggenwil schätzen das Angebot und nehmen dieses rege in Anspruch. Eggenwil unterstützt diese Dienstleistung alljährlich mit einem Gemeindebeitrag. Damit sind die in Eggenwil wohnhaften Benutzer denjenigen von Bremgarten gleichgestellt, auch wenn die Kosten nach wie vor zum grössten Teil von den Stiftergemeinden von Bremgarten getragen werden. Eggenwiler Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten somit das Jahresabonnement für Printmedien gratis (Nicht-Beitragsgemeinden 10 Franken). Erwachsene leisten eine Jahres-Mitgliedergebühr (Abo Printmedien) von 25 Franken (Nicht-Beitragsgemeinden 40 Franken). Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, dieses attraktive und sinnvolle Angebot weiterhin rege in Anspruch zu nehmen.

Bäume und Sträucher schneiden

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Über Gehwegen muss die Höhe 2.50 Meter betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt sein. Der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen unbedingt eingehalten werden. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende Juli zu erfolgen. Nach Ablauf des Termins wird der Gemeinderat das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, veranlassen.

Ausgediente Elektrogeräte und Leuchtmittel zurück an den Fachhandel

Aufgrund sich häufender Anfragen wird erneut darauf hingewiesen, dass Geräte der Büro- und Unterhaltungselektronik sowie Elektrogeräte des Haushaltes dem Fachhandel zurückzugeben sind und nicht in den Siedlungsabfall gehören. Beim Kauf neuer Geräte bezahlt der Kunde einen vorgezogenen Entsorgungsbeitrag, als Gegenleistung können die ausgedienten Geräte kostenlos bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Dies gilt auch für elektronische Spielwaren, Elektrowerkzeuge, Bau-, Garten- und Hobbygeräte mit elektrischen und elektronischen Komponenten sowie für Leuchten und Leuchtmittel. Verkaufsstellen sind gesetzlich verpflichtet, Elektrogeräte aller Marken zurückzunehmen, sofern sie Geräte des gleichen Typs in ihrem Verkaufssortiment führen. Dies gilt auch, wenn dort nichts gekauft wird. Für die Konsumenten besteht eine gesetzliche Rückgabepflicht. Beim Kauf neuer Geräte sollte auf deren Qualität und Reparierbarkeit geachtet werden und es sollten energiesparende Geräte vorgezogen werden. Mehr Informationen sind beim Bauamt (Telefon 056 633 88 50) erhältlich.

  

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