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Amtliche Publikation vom 13.07.2007

Schulpflegepräsidentin Margrit Hunziker tritt zurück - Ersatzwahl erfolgt am 21.10.2007; Baubewilligungen; Höhere Kanalisations-Benützungsgebühren ab 1.10.2007; Sanierung des Pflanzerbachs

Amtliche Publikation vom 13.07.2007

Schulpflegepräsidentin Margrit Hunziker tritt zurück - Ersatzwahl erfolgt am 21.10.2007; Baubewilligungen; Höhere Kanalisations-Benützungsgebühren ab 1.10.2007; Sanierung des Pflanzerbachs

Schulpflegepräsidentin Margrit Hunziker tritt zurück - Ersatzwahl erfolgt am 21. Oktober 2007

Aus beruflichen Gründen hat Margrit Hunziker-Sturzenegger ihren Rücktritt als Präsidentin der Schulpflege erklärt. Sie wurde Anfang 2006 in die Schulbehörde berufen. Seit Beginn dieses Jahres steht sie der Schulpflege als Präsidentin vor und zeichnet unter anderem für die Gesamtkoordination und das Personal verantwortlich. Der Gemeinderat nimmt mit Bedauern von der Demission Kenntnis, dankt Margrit Hunziker bereits an dieser Stelle herzlich für ihr Engagement im Dienst der Jugend und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute. Das Bezirksamt Bremgarten hat dem Demissionsgesuch stattgegeben. Der Rücktritt wird auf den Zeitpunkt der Ersetzung wirksam.

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 21. Oktober (National- und Ständeratswahlen) angesetzt. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens 7. September einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Kanzlei bezogen oder nachstehend als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Ist nach der Publikation der Nachmeldefrist nur eine Person angemeldet, kommt es zu einer stillen Wahl. Bei mehr Angemeldeten erfolgt eine Urnenwahl.

Baubewilligungen

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat Baubewilligungen erteilt an:

Moritz und Ana Hofer-Posavcic sowie Erich und Stephanie Hofer-Gäbel, Eggenwil, für die Errichtung einer Stützmauer aus Granitsteinen auf den Parzellen Nrn. 478 und 479, entlang der Pflanzerfeldstrasse, Gebäude Nrn. 309 und 310, Pflanzerfeldstrasse 36 und 34;

Anton Steiner, Bremgarten und Bernhard Russi, Zufikon, für geringfügige Projektänderungen an der sich im Bau befindlichen Arealüberbauung auf der Parzelle Nr. 134, Trottengasse 8 - 14 und Badenerstrasse 8 - 14 (Änderungen an Innenwänden und Dachflächenfenstern);

Rudolf und Sonja Studer-Furter, Eggenwil, für den Einbau eines Fensters in der Südost-Fassade des bestehenden Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 229, Gebäude Nr. 98, Kustergasse 7.

Höhere Kanalisations-Benützungsgebühren ab 1. Oktober 2007

Der Gemeinderat hat die Kanalisations-Benützungsgebühren und die in Franken festgesetzten Ermässigungen und Reduktionen gemäss Abwasserreglement an den Stand des Zürcher Wohnbaukostenindexes per 1. April 2007 angepasst. Die erhöhten Gebührenansätze gelten ab 1. Oktober wie folgt (bisherige Ansätze in Klammern): Benützungsgebühren pro Kubikmeter Frischwasser: 1.41 Franken (1.29); Minimalgebühr pro Jahr: 122.97 Franken (111.90); Ein-/Mehrfamilienhäuser ohne Wasseruhren pro Jahr und Wohnung: 368.90 Franken (335.70); Entwässerte Flächen über 50 m² ohne Wasseranschluss pro m² und Jahr: 0.55 Franken (0.50).

Sanierung des Pflanzerbachs

Am Morgen des 21. Juni trat der Pflanzerbach wegen des starken Gewitterregens einmal mehr über die Ufer. Die Unterquerung der Kantonsstrasse vermochte das Wasser nicht mehr zu fassen, sodass Wasser, Schlamm und Geschiebe über die Fahrbahn traten. Wegen der Räumungs- und Reinigungsarbeiten durch die Feuerwehr musste die Hauptstrasse zeitweilig gesperrt werden.

Unterhalb der Badenerstrasse senkte sich die Bachsohle um einen Meter ab. Das ausgeschwemmte Material blieb nach 20 Metern liegen, was zu einer Auflandung und folglich zu einer Überschwemmung beidseits des Pflanzerbachs führte. Darunter hat sich das Bachbett auf der ganzen Länge bis zur Reuss verbreitert. Nach den getroffenen Sofortmassnahmen müssen im Bereich der Liegenschaft Bettler Sohle und Böschung neu gestaltet werden. Im Weiteren ist vorgesehen, zur Verbreiterung des Bachbetts rechtsufrig Kulturland zu erwerben und das Bachbett in diesem Bereich ebenfalls neu zu gestalten. Die Arbeiten führt das kantonale Wasserbauamt aus. Die Kosten belaufen sich auf zirka 32 000 Franken (ohne Landerwerb). Daran hat sich die Gemeinde gemäss Gewässerbeitragsdekret mit einem Anteil von 45 Prozent zu beteiligen. Der Landerwerb geht voll zu Lasten des Kantons als Eigentümer des Gewässers.

In einem weiteren Schritt soll auch die Unterquerung des Reussuferweges nachhaltig saniert werden. Der Gemeinderat hat diesbezüglich ein Ingenieurbüro mit Projektstudien beauftragt. Die notwendigen Anpassungen am Durchlass der Kantonsstrasse werden in die laufende Projektierung der Sanierung der Kantonsstrasse (Deckbelagserneuerung) eingebunden.

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