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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 25.11.2022

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) werden die Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung veröffentlicht:

Winter-Gemeindeversammlung 2022
vom Freitag, 25. November 2022, 20.00 - 21.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle

Stimmberechtigte gemäss Stimmregister: 684
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten): 137
Anwesende Stimmberechtigte: 49
Beteiligung: 7,1 %

Traktandum 1
Protokoll der Sommer-Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2022
Genehmigung mit 49 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 2
Gesuch von Leitner geb. Hartig, Sandra Nicole, geb. 1975, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft an der Badenerstrasse 8, um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
Genehmigung mit 49 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 3
Verpflichtungskredit von brutto CHF 150'000.-- für die Ersatzbeschaffung eines neuen Kommunaltraktors
Genehmigung mit 33 Ja- gegen 10 Neinstimmen

Traktandum 4
Ermächtigung des Gemeinderats zum Verkauf der im Eigentum der Einwohnergemeinde Eggenwil stehenden Parzellen Nrn. 103 und 105, talseitig des Erlismattwegs, im Rahmen des Marktwerts
Genehmigung mit 44 Ja- gegen 1 Neinstimmen

Traktandum 5
Teilrevision des Tarifs über die Entschädigung von Einsatzkosten im Feuerwehrwesen (Einsatzkostentarif) vom 8. November 1996
Genehmigung mit 47 Ja- gegen 0 Neinstimmen

Traktandum 6
Budget 2023 mit einem unveränderten Steuerfuss von 106 %
Genehmigung mit 46 Ja- gegen 1 Neinstimmen

Der Einbürgerungsbeschluss unter Traktandum 2 wurde abschliessend gefasst; ein Referendum ist ausgeschlossen (§ 24 Abs. 4 KBüG).

Alle übrigen Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 GG in Verbindung mit Ziffer 5 der Gemeindeordnung. Eine Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Bremgarter Bezirks-Anzeiger, Ausgabe vom 29. November 2022, schriftlich verlangt werden. Zwecks Erhebung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann diese Liste der Kanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 29. Dezember 2022.

Freundliche Grüsse und ein gefreutes 1. Adventswochenende

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 25. November 2022, 21.30 Uhr

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