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Gemeindemitteilung vom 14.06.2018

Public Viewing Fussball-WM mit Festwirtschaft am 22. Juni; Weitere Arbeiten für die neue Asylunterkunft vergeben; Reklamationen wegen ferngesteuerten Drohnen; Ausnahmebewilligung an die Organisation «Flussfahrten Aargau»; Nächster Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren am 21. Juni; Sind Pass und ID noch gültig?; Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Public Viewing Fussball-WM mit Festwirtschaft am 22. Juni

Musikgesellschaft Eggenwil - Einladungsflyer zum Public Viewing Fussball-WM vom 22.06.2018

Die letzten Panini-Bildchen werden eingeklebt, die Grills auf Vordermann gebracht und Fahnen aller möglichen Landesfarben an Autos oder Balkongeländern befestigt: Das Fussballfieber hat auch das Freiamt erreicht. Heute startet die Weltmeisterschaft in Russland.

Am Freitagabend, 22. Juni, lädt die Musikgesellschaft Eggenwil die Bevölkerung herzlich zum Fussball-WM Public Viewing in die Mehrzweckhalle Eggenwil ein. Um 18.30 Uhr öffnet die Festwirtschaft mit Grill und Barbetrieb, bevor dann um 20 Uhr kleine und grosse Fussball-Begeisterte gemeinsam das Spiel Serbien gegen die Schweiz verfolgen.

Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Durchführung des Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit, die Kleinhandelsbewilligung für die Abgabe von Spirituosen sowie die Verlängerung der Öffnungszeit bis Samstag, 23. Juni, 2 Uhr, erteilt. Wie bei allen grösseren Anlässen wurde die Bewilligung mit verschiedenen Auflagen bezüglich Lärm- und Brandschutz sowie der Alkoholabgabe an Jugendliche verbunden.

Weitere Arbeiten für die neue Asylunterkunft vergeben

Ersatz Asylunterkunft Eggenwil - Baubeginn am 27.04.2018

Ersatz Asylunterkunft Eggenwil 02.05.2018

Ersatz Asylunterkunft Eggenwil 14.06.2018

Mitte März hat der Gemeinderat die Baubewilligung für den Abbruch und Neubau der Asyl- und Flüchtlingsunterkunft neben dem Gemeindehaus erteilt und gleichzeitig die Aufträge für die Hauptarbeiten vergeben (s. Gemeindemitteilung vom 22. März 2018). Ende April erfolgte der Baubeginn mit dem Abbruch und Aushub. Inzwischen sind die Baumeisterarbeiten wie Fundament oder Werkleitungen weitgehend abgeschlossen, sodass kommende Woche mit dem Elementbau, also der Montage der vorfabrizierten Wand- und Deckenelemente aus Holz, begonnen werden kann.

Aufgrund des wiederum durchgeführten Submissionsverfahrens wurden folgende weitere Aufträge vergeben: Sonnenschutzanlagen an die Schenker Storen AG, Baden, zum Preis von netto 3665 Franken inklusive Mehrwertsteuer. – Küchenanlagen an die Rösch Küchen AG, Waltenschwil, zum Preis von 19 556 Franken. – Gipserarbeiten an die Emil Walser AG, Bremgarten, zum Preis von 12 328 Franken. – Schlosserarbeiten an die Albert Angstmann GmbH, Zufikon, zum Preis von 17 416 Franken. – Innentüren mit Stahlzargen an die RWD Schlatter AG, Dietikon, zum Preis von 8594 Franken. – Unterlagsböden an die SerRo GmbH, Büttikon, zum Preis von 4680 Franken. – Bodenbeläge in Linoleum an Thomas Stalder Bodenbeläge, Hermetschwil-Staffeln, zum Preis von 11 427 Franken. – Keramische Beläge an die Willi's Bauservice GmbH, Eggenwil, zum Preis von 8432 Franken.

Das Projekt liegt weiterhin im Zeitplan und Kostenrahmen.

Reklamationen wegen ferngesteuerten Drohnen

Drohnen und Flugmodelle

In letzter Zeit erreichten den Gemeinderat vermehrt Klagen aus der Bevölkerung über Multikopter-Modelle respektive Drohnen, die in den Quartieren umherfliegen und filmen.

Ferngesteuerte Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich ohne Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» sein Modell jederzeit mit direktem Augenkontakt steuert. Zudem dürfen keine Menschenansammlungen (über zwei Dutzend Personen auf engem Raum) überflogen werden. Gerade in Wohnquartieren gilt es aber, unbedingt den Schutz der Privatsphäre zu beachten. Es schätzt kein Nachbar, wenn über seinem Garten eine Drohne schwebt. Am besten sind Multikopter dort zu fliegen, wo sie niemanden belästigen.

Auch Filmaufnahmen in der freien Natur sind grundsätzlich ohne Bewilligung des BAZL zulässig, sofern die Drohne mit Sichtkontakt geflogen wird. Auch hier gilt es, den Schutz der Privatsphäre zu beachten und Rücksicht auf die Umwelt – zum Beispiel Naturschutzzonen – zu nehmen. Nicht statthaft sind jedoch Filmflüge über militärische Anlagen, also etwa über dem Gelände des Waffenplatzes Bremgarten.

Weiter ist zu beachten, dass Multikopter nicht beliebig hoch fliegen dürfen. So liegt der grösste Teil des Eggenwiler Siedlungsgebiets innerhalb der Kontrollzone (CTR) des Flughafens Kloten, in welcher Drohnen und Modellflugzeuge nur bis 150 Meter über Grund geflogen werden dürfen.

Auf der Internetseite des BAZL können sämtliche Vorschriften, Regeln und Informationen rund um den Einsatz von Drohnen und Flugmodellen abgerufen werden. Dort finden sich etwa auch ein Drohnenvideo «Regeln für den Gebrauch», Datenschutzbestimmungen (z.B. Videoüberwachung mit Drohnen durch Private) oder die Karte mit den Einschränkungen für Drohnen. Der Ausschnitt Eggenwil aus der interaktiven Drohnenkarte RPAS des BAZL, welcher zeigt, wo Einschränkungen und Verbote existieren, kann nachstehend auch als PDF-Dokument abgerufen werden.

Der Gemeinderat bittet die Drohnenpiloten, sich an die Vorschriften zu halten und ebenso mit Anstand die Privatsphäre der übrigen Dorfbewohner zu wahren.

Drohnenkarte RPAS des BAZL - Ausschnitt Eggenwil

Ausnahmebewilligung an die Organisation «Flussfahrten Aargau»

Im Zusammenhang mit der Bootsfahrt einer Gruppe mit rund 45 Personen am Dienstagnachmittag, 19. Juni, hat der Gemeinderat der «Flussfahrten Aargau» die Ausnahme- respektive Sonderbewilligung für das Befahren der mit Fahrverbot belegten Gemeindestrasse Wehrweidliweg unter Auflagen erteilt. Die Bewilligung gilt für die Zu- und Wegfahrt von zwei Personenwagen samt Anhänger für die Schlauchboote bis zur militärischen Brückenstelle an der Reuss.

Nächster Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren am 21. Juni

Kommenden Donnerstag, 21. Juni, 11.30 Uhr, treffen sich die Eggenwiler Seniorinnen und Senioren zum nächsten gemeinsamen Mittagessen im Restaurant zum Sternen. Der jeden Monat abwechslungsweise auch im Restaurant Taras stattfindende Mittagstisch bietet Gelegenheit, in gemütlicher und geselliger Runde bestehende Kontakte zu vertiefen und neue zu knüpfen. Die Ortsvertreterin der Pro Senectute und Mittagstisch-Leiterin Alice Kunz nimmt An-/Abmeldungen gerne unter Telefon 056 535 90 26 entgegen. Die Daten der kommenden Mittagstische können dem Veranstaltungskalender (Informationsschrift oder Gemeindehomepage) entnommen werden.

Sind Pass und ID noch gültig?

Die Sommerferien stehen bald vor der Türe. Die Einwohner werden gebeten, die Gültigkeit ihrer Reisedokumente rechtzeitig zu überprüfen. Wer eine neue Identitätskarte (ID) benötigt, der muss persönlich bei der Gemeindeverwaltung ein Antragsformular unterschreiben. Es ist ein Passfoto neueren Datums nötig, das den Vorschriften des Passamts entspricht. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr haben zudem die Unterschrift der Eltern beizubringen. Die ID kostet für Erwachsene 70 und für Kinder 35 Franken.

Der Pass ist beim Passamt Aarau zu bestellen. Wer Pass und ID gleichzeitig erneuert, der profitiert vom Kombiangebot. Minderjährige bezahlen 78 und Erwachsene 158 Franken. Das Kombiangebot kann nur beim Passamt in Aarau beantragt werden. Dazu ist eine vorherige Anmeldung unter www.schweizerpass.ch oder via Telefon 062 835 19 28 erforderlich.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Kantonsstrasse

Am 9. Juni führte die Regionalpolizei Bremgarten zum vierten Mal in diesem Jahr eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse, diesmal auf Höhe Liegenschaft Badenerstrasse 24 in Fahrtrichtung Baden, durch. Zwischen 11.40 und 14.40 Uhr haben von 516 gemessenen Fahrzeugen deren 146 oder 28 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 104 Übertretungen, zwischen 56 bis 60 km/h: 23 Übertretungen, zwischen 61 und 65 km/h: 12 Übertretungen, zwischen 66 bis 74 km/h: fünf Übertretungen und über 74 km/h: zwei Übertretungen. Der schnellste Lenker war mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 91 km/h unterwegs. Dieser und sechs weitere Fahrzeugführer wurden an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verzeigt.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 14. Juni 2018

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