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Gemeindemitteilung vom 10.03.2023

Erfreulicher Rechnungsabschluss 2022; Morgen Papier- und Kartonsammlung; Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderats am Sonntag; Erteilte Baubewilligung; Yvonne Martin als Mannschaftsvertreterin gewählt; Abfallstatistik 2022; Bäume und Sträucher bis Ende April zurückschneiden; Häckseldienst am Samstagvormittag, 18. März; Gartenholzereien durch den Forstbetrieb

Erfreulicher Rechnungsabschluss 2022

Einwohnergemeinde

Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde schliesst um 380 000 Franken besser ab als budgetiert. Der Ertragsüberschuss – nach Verbuchung der Entnahme aus den Aufwertungsreserven von 87 000 Franken – beläuft sich auf 337 000 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 43 000 Franken. Dieses erfreuliche Ergebnis ist insbesondere auf markant höhere Steuereinnahmen zurückzuführen.

Beim Strassenbauprojekt Sanierung Rotrainstrasse und Kuppelweg wurden noch nicht alle geplanten Bauarbeiten ausgeführt. Dies hat zur Folge, dass die Nettoinvestitionen mit 1,5 Millionen Franken um 455 000 Franken tiefer ausgefallen sind als erwartet. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf 491 000 Franken. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt rund eine Million Franken. Im Budget wurde mit einem solchen von 1,85 Millionen Franken gerechnet. Per Jahresende beträgt die Nettoschuld der Einwohnergemeinde 3,85 Millionen Franken. Derzeit besteht ein Darlehen von fünf Millionen Franken bei einer anderen aargauischen Gemeinde. Das konsolidierte Eigenkapital (inkl. Spezialfinanzierungen) ist im Jahr 2022 von 15,60 auf 16,14 Millionen Franken leicht angestiegen.

Mit 3,11 Millionen Franken liegt der Nettogemeindesteuerertrag 2022 bei einem Steuerfuss von 106 Prozent um 207 000 Franken oder 7,1 Prozent über dem Budget. Gegenüber der Vorjahresrechnung 2021 kann ein Plus von 394 000 Franken oder 14,5 Prozent verzeichnet werden. Bei den Sondersteuern – bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Hundesteuern – resultiert ein Ertrag von 103 100 Franken gegenüber dem Budgetwert von 79 400 Franken. Im Vorjahr wurden 174 500 Franken vereinnahmt. Der Hauptanteil der Sondersteuern 2022 entfällt erneut auf Grundstückgewinnsteuern in Höhe von 87 000 Franken. Die Steuerkraft pro Einwohner (auf 100 Prozent umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag, dividiert durch die Gesamteinwohnerzahl) steigt von 2539 Franken im Jahr 2021 auf 2828 Franken im Jahr 2022. Damit ist die aktuelle Steuerkraft so hoch wie letztmals im Jahr 2009.

Der Nettoausstand der Gemeindesteuern (provisorisch und definitiv veranlagt) beträgt per Jahresende 187 500 Franken oder 6,2 Prozent (Vorjahr 7,8 %). Der Bruttoausstandswert (Netto-Ausstand zuzüglich Habensaldo) verglichen mit dem Sollbetrag des Rechnungsjahres 2022 beläuft sich auf 347 300 Franken oder 11,7 Prozent (11,7 %), wovon 36 Prozent (37,6 %) nicht in Verzug waren. Der Bezirk Bremgarten weist einen Steuerausstand von 13,5 Prozent (13,9 %) und der Kanton Aargau einen solchen von 13,9 Prozent (13,8 %) auf. Für verspätete Steuerzahlungen wurden 8000 Franken Verzugszinsen erhoben. Auf der anderen Seite entrichtete die Gemeinde Vergütungszinsen im Betrag von 1230 Franken.

Der Verlust (Erlasse und Verluste) bezogen auf den bereinigten Sollbetrag 2022 beläuft sich in Eggenwil auf minus 0,09 Prozent (plus 0,13 %), im Bezirk Bremgarten auf 0,25 Prozent (0,26 %) und über den gesamten Kanton berechnet auf 0,30 Prozent (0,34 %). Auch im Rechnungsjahr 2022 hat der Gemeinderat als Bezugsbehörde weder Steuererlasse noch Rückkäufe von Verlustscheinen unter ihrem Wert (Teilverzicht) bewilligt.

Spezialfinanzierungen

Die vier gebührenfinanzierten Gemeindewerke respektive Eigenwirtschaftsbetriebe weisen per Ende 2022 folgende Ergebnisse auf:

Das Wasserwerk schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 44 000 Franken (Budget: 2100 Franken), dies insbesondere aufgrund der bisher nur teilweise bezogenen Honorardienstleistungen für die noch laufende Erstellung des Konzepts für Trinkwasser in Notlagen samt Qualitätssicherungs-System. Weiter hat sich die Erschliessung des Gebiets Steimatt auf dieses Jahr verschoben. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 457 000 Franken (Budget: 1,61 Millionen Franken). Hier fiel hauptsächlich der verzögerte Baustart des Anschlusses an den Regionalen Wasserverband Mutschellen (RWVM) finanziell positiv ins Gewicht. Zudem schoben sich analog der Einwohnergemeinde auch bei der Wasserversorgung die Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung der Rotrainstrasse und des Kuppelwegs hinaus. Der Baubeginn der rechtskräftig bewilligten MFH-Überbauung Bollinger mit 20 Wohneinheiten im Unterdorf wird nun im laufenden Jahr 2023 erwartet. Folglich sind für diese gewichtige Überbauung die Anschlussgebühren über alle Spezialfinanzierungen noch nicht eingegangen. Das Nettovermögen des Wasserwerks beträgt per Jahresende knapp 270 000 Franken.

Die Abwasserbeseitigung weist einen Ertragsüberschuss von 2100 Franken (Budget: Aufwandüberschuss von 19 500 Franken) aus. Die Abweichung ergibt sich analog der Wasserversorgung wegen noch nicht bezogener Honorardienstleistungen und der genannten Verschiebung der Erschliessung Steimatt. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf 473 000 Franken (Budget: 668 000 Franken). Zugunsten des Jahresergebnisses 2022 fielen die um 76 000 Franken tieferen Investitionsausgaben für die Umlegung der Gemeindekanalisation im Zusammenhang mit der erwähnten MFH-Überbauung Bollinger aus. Dieses Projekt wurde in den Jahren 2021 und 2022 umgesetzt, sodass der kommenden Sommer-Gemeindeversammlung die Kreditabrechnung unterbreitet werden kann. Auch bei den Strassensanierungen fielen die Investitionen tiefer aus. Hingegen waren die Ausgaben für die GEP-Massnahmen im Rebhügel sowie die Gemeindeanteile an die ARA Kessel in Bremgarten für das Blockheizkraftwerk und das Regenrückhaltebecken höher. Diese drei Projekte konnten ebenfalls abgeschlossen werden, die GEP-Massnahmen im Rebhügel und das Blockheizkraftwerk innerhalb eines Rechnungsjahres. Die Kreditabrechnung für das in den Jahren 2020 bis 2022 realisierte Regenrückhaltebecken wird ebenso der kommenden Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung beträgt per Ende 2022 rund 320 000 Franken.

Die Abfallwirtschaft schliesst einmal mehr im Plus. Die Erfolgsrechnung verbucht einen Gewinn von 6600 Franken. Im Budget wurde mit einem geringen Minus von 1580 gerechnet. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beläuft sich auf rund 187 000 Franken. Auf Beginn des Rechnungsjahres 2022 hatte der Gemeinderat die Abfallgebühren gesenkt.

Beim Elektrizitätswerk (Netz und Energie) resultiert ein Aufwandüberschuss von 26 000 Franken (Budget: Aufwandüberschuss von 6460 Franken). Zum schlechteren Ergebnis führte vor allem der geringere Gewinn aus dem Stromverkauf. Dagegen fielen die Unterhaltskosten tiefer aus als erwartet. Die geplante Erschliessung Steimatt und der Neubau einer Verteilkabine im Zusammenhang mit der MFH-Überbauung Bollinger wurden auf das Jahr 2023 verschoben. Hingegen verursachte ein Kabelbruch im Gebiet Erlismatt wesentliche Mehrkosten. Die Elektrizitätsrechnung verbucht einen Finanzierungsfehlbetrag von 322 000 Franken anstelle des erwarteten Fehlbetrags über 1,108 Millionen Franken. Grund dafür ist der Umstand, dass für das Projekt «Erweiterung und Umbau Netz aufgrund des aktualisierten Mittelspannungskonzepts vom 15. März 2021» rund 665 000 Franken weniger Investitionen getätigt wurden als angenommen. Die weiteren Kosten fallen im Jahr 2023 an. Das Nettovermögen der Elektra Eggenwil beläuft sich per Jahresende auf knapp 820 000 Franken.

Morgen Papier- und Kartonsammlung

Morgen Samstagvormittag, 11. März, führt die Volkstanzgruppe Eggenwil im Auftrag der Gemeinde wiederum eine Strassensammlung von Papier und Karton durch. Altpapier wie Zeitungen, Illustrierte, Verpackungspapier ohne Kunststoff ist zu handlichen, gut tragbaren Bündeln zu höchstens fünf Kilogramm zusammengeschnürt (nicht in Tragtaschen oder Kartonschachteln) vor 8 Uhr am Strassenrand zu deponieren. Unbeschichteter Karton wie Schachteln, Früchte-/Gemüsekartons etc. ist getrennt vom übrigen Altpapier zerlegt und gebündelt bereitzustellen. Beschichtete Papiere und Kartons (Verbundstoffe) wie beispielsweise Tetrapackungen gehören in den Kehricht.

Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderats am Sonntag

Übermorgen Sonntag, 12. März, wählen die Eggenwiler Stimmberechtigten zwei neue Mitglieder des Gemeinderats. Wer noch brieflich wählen möchte, ist gebeten, das Couvert direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu werfen. Dieser wird durch das Wahlbüro am Abstimmungssonntag unmittelbar nach Urnenschliessung um 9.30 Uhr letztmals geleert. Achtung: Bitte die Hinweise für die briefliche Stimmabgabe auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises beachten. Wer persönlich abstimmen will, der kann das am Sonntag im Gemeindehaus tun. Die Urne ist von 9 bis 9.30 Uhr geöffnet.

Bei Gemeinderatswahlen wird das Wahlbüro nicht wie bei sonstigen Abstimmungen und Wahlen durch den Gemeindeammann und Gemeindeschreiber, sondern durch eine gewählte Stimmenzählerin geleitet. Die Ergebnisse werden unmittelbar nach Abschluss der Auszählung auch auf der Gemeindehomepage (Gemeindemitteilung respektive Newsletter) publiziert.

Erteilte Baubewilligung

Unter Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat der Stöckli Bau AG, Unterlunkhofen, als Gesuchstellerin und Bauherrschaft die Baubewilligung für den Abbruch des Zweifamilienhauses Gebäude Nr. 36 und den Ersatzneubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Tiefgarage der künftigen Grundeigentümerinnen Andrea Egloff und Claudia Kesselring-Egloff (bislang Max Egloff, Eggenwil) auf Parzelle Nr. 903 (bislang Parzelle Nr. 159), Kirchrainstrasse 2, erteilt.

Yvonne Martin als Mannschaftsvertreterin gewählt

Auf Antrag der Feuerwehrkommission hat der Gemeinderat Korporal Yvonne Martin-Fässler, Eggenwil, per sofort als Mannschaftsvertreterin der Feuerwehr respektive Mitglied der Feuerwehrkommission Eggenwil als Nachfolgerin von Leutnant Gianni Migliaccio gewählt. Gemeinderat und Verwaltungsleitung danken Gianni Migliaccio herzlich für die langjährig geleistete grosse und kompetente Arbeit zugunsten der Feuerwehr und wünschen gleichzeitig Yvonne Martin viel Freude und Erfolg bei der Ausübung ihres wichtigen Amts.

Abfallstatistik 2022

Im Jahr 2022 wurden in Eggenwil 121 Tonnen (Vorjahr: 140,2 Tonnen) Hauskehricht und Sperrgut eingesammelt und der Kehrichtverbrennungsanlage Limeco in Dietikon zugeführt. Das ergibt 116 (134) Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Menge entspricht in Relation zum kantonsweiten Durchschnitt nach wie vor einem sehr guten Wert. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 produzierten die Aargauerinnen und Aargauer pro Kopf 159 Kilogramm Kehricht und Sperrgut.

Weiter wurden in der Gemeinde letztes Jahr 137,6 (155,3) Tonnen biogene Abfälle aus den privaten Haushaltungen der Grüngutverwertung Hufschmid in Nesselnbach weitergeleitet. Hinzu kam die Entsorgung von 24,6 (27) Tonnen Altpapier und Karton, 36,1 (35,9) Tonnen Altglas, 3,9 (2,5) Tonnen Altmetall gemischt, 3 (3,3) Tonnen Aluminium und Weissblech, 4 (6) Kubikmeter mineralische Abfälle (inerter Bauschutt), 500 (800) Liter Speise-/Motorenöl und Fette sowie 18,4 (21,1) Tonnen Strassenwischgut. Der erneut rege genutzte Spezialsammelabend mit Festwirtschaft auf dem Dorfplatz fand am 10. Juni 2022 statt.

Die in Eggenwil seit über 25 Jahren vollumfänglich nach dem Verursacherprinzip finanzierte Abfallwirtschaft schloss auch im vergangenen Jahr mit schwarzen Zahlen ab.

Bäume und Sträucher bis Ende April zurückschneiden

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und gestützt auf öffentliche Fuss- und/oder Fahrwegrechte dem Gemeingebrauch zugänglich sind.

Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten.

Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende April zu erfolgen. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen.

Häckseldienst am Samstagvormittag, 18. März

Das Verbrennen von Gartenabraum ist sinnlos, umweltbelastend und überdies im Siedlungsgebiet verboten. Der Bevölkerung wird wiederum angeboten, das Baum- und Strauchmaterial bis 10 cm Durchmesser am Samstag, 18. März, ab 8 Uhr, durch die Gemeinde häckseln zu lassen. Das Schnittmaterial ist so zu deponieren, dass mit dem Häcksler gut zugefahren werden kann. Das Häckselgut muss auf jeden Fall zurückgenommen werden, wofür genügend Behälter bereitzustellen sind. Es darf nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden. Gemeinschaftliche Depots mehrerer Liegenschaften sind erwünscht. 10 Minuten reine Häckselzeit pro Liegenschaft sind gratis. Arbeiten, die 10 Minuten übersteigen, kosten pro angebrochene fünf Minuten 15 Franken. Anmeldungen nimmt die Verwaltung gerne bis spätestens 16. März, 12 Uhr, unter 056 641 90 90 oder einwohnerdienste@eggenwil.ch entgegen.

Gartenholzereien durch den Forstbetrieb

Auf Wunsch erledigt der Forstbetrieb gerne auch Gartenholzereien für Private (Fällen von Bäumen, Baumkronenschnitte und Heckenpflege). Nähere Informationen sind bei Förster Urs Huber unter 056 649 92 94 oder 079 241 61 40 erhältlich. Der Forstbetrieb kann auch per E-Mail unter der Adresse forstbetrieb@jonen.ch kontaktiert werden.

Gemeindekanzlei Eggenwil
Walter Bürgi, Gemeindeschreiber
Eggenwil, 10. März 2023

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