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Amtliche Publikation vom 23.02.2007

Wahl von Michael Boch genehmigt und neue Ressortverteilung in der Schulpflege; Hundemarken

Amtliche Publikation vom 23.02.2007

Wahl von Michael Boch genehmigt und neue Ressortverteilung in der Schulpflege; Hundemarken

Wahl von Michael Boch genehmigt und neue Ressortverteilung in der Schulpflege

Mit Verfügung vom 15. Februar hat das Bezirksamt Bremgarten die Ersatzwahl von Michael Boch als Mitglied der Schulpflege gemäss Protokoll über die stille Wahl vom 8. Februar genehmigt. Es wurde keine Wahlbeschwerde eingereicht. Boch tritt das Amt per 1. März an. Der Gemeinderat wünscht ihm viel Freude und Befriedigung bei der Ausübung dieses anspruchsvollen Amtes im Dienst der Jugend.

Nach den stillen Ersatzwahlen von Nicolas Feller und Michael Boch hat sich die Schulpflege neu konstituiert und die Aufgaben wie folgt verteilt: Margrit Hunziker: Präsidium, Gesamtkoordination, Personelles. – Gerda Fischer: Vizepräsidium, Kindergarten, Schulpsychologische und Sonderpädagogische Angebote, Kommunikation. – Kaye Susan Warden: Finanzen, schulärztlicher und zahnärztlicher Dienst, Schulanlage. – Nicolas Feller: Schulentwicklung, Informatik. – Michael Boch: Schulqualität. Als Schulhausleiterin amtet die Lehrerin Judith Kopps.

Hundemarken

Die Hundemarken pro 2007 sind bei der Gemeindekanzlei eingetroffen. In den nächsten Tagen wird allen Hundehaltern ein Schreiben mit Einzahlungsschein zugestellt, in welchem die bisher bei der Gemeinde registrierten Daten des Hundes vermerkt sind. Bei unveränderten Verhältnissen und der Bezahlung von 100 Franken pro Hund auf das Postkonto 50-13141-8 der Finanzverwaltung 5445 Eggenwil (Vermerk "Hundemarke") wird die Kontrollmarke per Post zugestellt. Selbstverständlich können die Marken auch wie bisher für jeden kontrollpflichtigen Hund (älter als drei Monate) bei der Gemeindekanzlei während der üblichen Schalteröffnungszeiten zum entsprechenden Preis bezogen werden.

Seit Anfang dieses Jahres müssen alle Hunde, ob jung oder alt, einen Mikrochip tragen. Eine Ausnahme ist zulässig, wenn der Hund eine gut lesbare Tätowierung hat und diese Nummer in der zentralen Datenbank registriert ist. Die Hundekontrollmarke ist auch noch im Jahr 2007 notwendig, da deren Abgabe im Hundegesetz entsprechend verankert ist. Diese doppelte Kennzeichnung ist bis zur Änderung des Hundegesetzes unvermeidlich.

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